Fusionskontrolle im Krankenhausbereich
Klinikum Worms darf das Hochstift Krankenhaus in Worms erwerben
Im Jahr 2012 hatte das Bundeskartellamt die Transaktion untersagt - Mittlerweile haben große Kliniken in der Umgebung ihre Stellung ausgebaut
(25.11.14) - Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben des Klinikums Worms, das zur Agaplesion-Gruppe gehörende Hochstift Krankenhaus in Worms zu erwerben, freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Im Rahmen der Fusionskontrolle im Krankenhausbereich prüfen wir, ob den Patienten vor Ort auch künftig hinreichende Alternativen zur Verfügung stehen. So sichern wir den Qualitätswettbewerb im Krankenhauswesen. Vor zwei Jahren mussten wir das nun freigegebene Vorhaben noch untersagen. Die aktuellen Ermittlungen haben gezeigt, dass sich die Marktverhältnisse in Worms inzwischen deutlich verändert haben. Eine erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs infolge der Fusion ist heute nicht mehr zu erwarten."
Das städtische Klinikum Worms ist mit 555 Betten das größte Krankenhaus im Versorgungsgebiet Rheinhessen-Nahe südlich von Mainz. Es ist ein Krankenhaus der Schwerpunktversorgung mit neun Planabteilungen, einem Medizinischem Versorgungszentrum und zusätzlichen Spezialzentren. Das Hochstift in Worms ist mit 141 Betten ein Krankenhaus der Grundversorgung mit zwei Haupt- und zwei Belegabteilungen und gehört über den Hessischen Diakonieverein zur Agaplesion-Gruppe.
Im Jahr 2012 hatte das Bundeskartellamt die Transaktion untersagt. Mittlerweile haben große Kliniken in der Umgebung ihre Stellung ausgebaut. So hat das Universitätsklinikum Heidelberg 2013 das Kreiskrankenhaus Bergstraße in Heppenheim übernommen. Zudem hat die Universitätsmedizin Mannheim den Südhessischen Klinikverbund mit dem St. Marien Krankenhaus in Lampertheim und dem Heilig-Geist-Hospital in Bensheim übernommen. Darüber hinaus ist die wettbewerbliche Bedeutung des Hochstifts in Worms in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen.
Die Untersuchung der aktuellen Patientenzahlen zeigte, dass die Patienten die Ausweichalternativen in der Umgebung tatsächlich nutzen. Der mit dem Erwerb des Hochstifts verbundene geringe Zuwachs beim Klinikum Worms ließ daher keine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs, insbesondere - anders als 2012 - keine Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung erwarten. (Bundeskartellamt: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>