Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Fusionskontrolle im Krankenhausbereich


Klinikum Worms darf das Hochstift Krankenhaus in Worms erwerben
Im Jahr 2012 hatte das Bundeskartellamt die Transaktion untersagt - Mittlerweile haben große Kliniken in der Umgebung ihre Stellung ausgebaut

(25.11.14) - Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben des Klinikums Worms, das zur Agaplesion-Gruppe gehörende Hochstift Krankenhaus in Worms zu erwerben, freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Im Rahmen der Fusionskontrolle im Krankenhausbereich prüfen wir, ob den Patienten vor Ort auch künftig hinreichende Alternativen zur Verfügung stehen. So sichern wir den Qualitätswettbewerb im Krankenhauswesen. Vor zwei Jahren mussten wir das nun freigegebene Vorhaben noch untersagen. Die aktuellen Ermittlungen haben gezeigt, dass sich die Marktverhältnisse in Worms inzwischen deutlich verändert haben. Eine erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs infolge der Fusion ist heute nicht mehr zu erwarten."

Das städtische Klinikum Worms ist mit 555 Betten das größte Krankenhaus im Versorgungsgebiet Rheinhessen-Nahe südlich von Mainz. Es ist ein Krankenhaus der Schwerpunktversorgung mit neun Planabteilungen, einem Medizinischem Versorgungszentrum und zusätzlichen Spezialzentren. Das Hochstift in Worms ist mit 141 Betten ein Krankenhaus der Grundversorgung mit zwei Haupt- und zwei Belegabteilungen und gehört über den Hessischen Diakonieverein zur Agaplesion-Gruppe.

Im Jahr 2012 hatte das Bundeskartellamt die Transaktion untersagt. Mittlerweile haben große Kliniken in der Umgebung ihre Stellung ausgebaut. So hat das Universitätsklinikum Heidelberg 2013 das Kreiskrankenhaus Bergstraße in Heppenheim übernommen. Zudem hat die Universitätsmedizin Mannheim den Südhessischen Klinikverbund mit dem St. Marien Krankenhaus in Lampertheim und dem Heilig-Geist-Hospital in Bensheim übernommen. Darüber hinaus ist die wettbewerbliche Bedeutung des Hochstifts in Worms in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen.

Die Untersuchung der aktuellen Patientenzahlen zeigte, dass die Patienten die Ausweichalternativen in der Umgebung tatsächlich nutzen. Der mit dem Erwerb des Hochstifts verbundene geringe Zuwachs beim Klinikum Worms ließ daher keine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs, insbesondere - anders als 2012 - keine Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung erwarten. (Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Marktgeschehen weiter aufmerksam verfolgen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten indirekten Erwerb sämtlicher Anteile an der Sundwiger Messingwerk GmbH, Hemer, durch die KME SE, Osnabrück, nach intensiven Ermittlungen im Hauptprüfverfahren freigegeben.

  • Schüco darf sich an Stemeseder beteiligen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb von 49 Prozent der Anteile an der GEST-Holding Gesellschaft m.b.H., Hof bei Salzburg, Österreich, (GEST) durch die Schüco International KG, Bielefeld, (Schüco) freigegeben.

  • Vermehrt so genannte Acqui-hires

    Das Bundeskartellamt hat geprüft, ob die bereits im März 2024 erfolgte Übernahme nahezu aller Mitarbeitenden der Inflection AI, Inc. (Inflection) durch Microsoft Corporation (Microsoft) der deutschen Fusionskontrolle unterliegt. Im Ergebnis war das nicht der Fall, weil das Zielunternehmen Inflection zum Zeitpunkt der Übernahme nur in geringem Ausmaß in Deutschland tätig war.

  • Payback-Daten von Globus maßgeblich

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme von vier großflächigen Lebensmitteleinzelhandel (LEH)-Standorten in Bedburg, Chemnitz, Essen und Wesel von der Globus Markthallen Holding GmbH & Co. KG (Globus) durch die Kaufland Dienstleistung GmbH & Co. KG (Kaufland) nach umfangreichen Marktermittlungen im Vorprüfverfahren freigegeben.

  • Keine Gefahr für den Wettbewerb

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Zusammenführung der Gesundheits- und Kosmetikunternehmen Merz Lifecare und WindStar im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. Merz Lifecare ist ein indirektes Tochterunternehmen der Merz Holding GmbH & Co. KG, Frankfurt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen