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Zukunftsmarkt des autonomen Fahrens


Bundeskartellamt: Einstieg von Intel und NavInfo bei Kartendienst Here freigegeben
Mit Intel beteiligen die Automobilhersteller einen Anbieter, der wesentliche Beiträge zur Entwicklung der für das autonome Fahren notwendigen Technologien leisten soll



Das Bundeskartellamt hat den parallelen Erwerb von Minderheitsbeteiligungen an Here durch Intel sowie durch ein Konsortium bestehend aus den chinesischen Unternehmen NavInfo und Tencent und dem Staatsfonds GIC (Singapur) innerhalb der Monatsfrist freigegeben. Here erstellt digitale Kartendatenbanken, die bislang vor allem für klassische Navigationsanwendungen genutzt werden. Im Jahr 2015 erwarb ein Konsortium deutscher Automobilhersteller (BMW, Daimler, Audi) Here von Nokia. Here und die Automobilhersteller wollen gemeinsam Kartendatenbanken für den Zukunftsmarkt des autonomen Fahrens entwickeln.

Mit Intel beteiligen die Automobilhersteller einen Anbieter, der wesentliche Beiträge zur Entwicklung der für das autonome Fahren notwendigen Technologien leisten soll. NavInfo erstellt digitale Kartendatenbanken für China. Tencent ist ein chinesischer Internetanbieter. Die von Here angebotenen Kartendatenbanken decken China bislang nicht ab. Mit der Beteiligung von NavInfo erhält Here jetzt einen Zugang zum chinesischen Markt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Negative Auswirkungen auf den Wettbewerb wird das Vorhaben nicht haben. Insbesondere ist nicht zu erwarten, dass andere Automobilhersteller von Technologien abgeschottet werden, die für das Thema autonomes Fahren wesentlich sind. Wegen der unterschiedlichen geografischen Abdeckung überschneiden sich auch die Tätigkeit von Here und NavInfo nicht. Das Bundeskartellamt konnte deshalb beide Vorhaben freigeben." (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 01.02.17
Home & Newsletterlauf: 28.02.17



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

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    Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.

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    Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.

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