Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Zukunftsmarkt des autonomen Fahrens


Bundeskartellamt: Einstieg von Intel und NavInfo bei Kartendienst Here freigegeben
Mit Intel beteiligen die Automobilhersteller einen Anbieter, der wesentliche Beiträge zur Entwicklung der für das autonome Fahren notwendigen Technologien leisten soll



Das Bundeskartellamt hat den parallelen Erwerb von Minderheitsbeteiligungen an Here durch Intel sowie durch ein Konsortium bestehend aus den chinesischen Unternehmen NavInfo und Tencent und dem Staatsfonds GIC (Singapur) innerhalb der Monatsfrist freigegeben. Here erstellt digitale Kartendatenbanken, die bislang vor allem für klassische Navigationsanwendungen genutzt werden. Im Jahr 2015 erwarb ein Konsortium deutscher Automobilhersteller (BMW, Daimler, Audi) Here von Nokia. Here und die Automobilhersteller wollen gemeinsam Kartendatenbanken für den Zukunftsmarkt des autonomen Fahrens entwickeln.

Mit Intel beteiligen die Automobilhersteller einen Anbieter, der wesentliche Beiträge zur Entwicklung der für das autonome Fahren notwendigen Technologien leisten soll. NavInfo erstellt digitale Kartendatenbanken für China. Tencent ist ein chinesischer Internetanbieter. Die von Here angebotenen Kartendatenbanken decken China bislang nicht ab. Mit der Beteiligung von NavInfo erhält Here jetzt einen Zugang zum chinesischen Markt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Negative Auswirkungen auf den Wettbewerb wird das Vorhaben nicht haben. Insbesondere ist nicht zu erwarten, dass andere Automobilhersteller von Technologien abgeschottet werden, die für das Thema autonomes Fahren wesentlich sind. Wegen der unterschiedlichen geografischen Abdeckung überschneiden sich auch die Tätigkeit von Here und NavInfo nicht. Das Bundeskartellamt konnte deshalb beide Vorhaben freigeben." (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 01.02.17
Home & Newsletterlauf: 28.02.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Marktgeschehen weiter aufmerksam verfolgen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten indirekten Erwerb sämtlicher Anteile an der Sundwiger Messingwerk GmbH, Hemer, durch die KME SE, Osnabrück, nach intensiven Ermittlungen im Hauptprüfverfahren freigegeben.

  • Schüco darf sich an Stemeseder beteiligen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb von 49 Prozent der Anteile an der GEST-Holding Gesellschaft m.b.H., Hof bei Salzburg, Österreich, (GEST) durch die Schüco International KG, Bielefeld, (Schüco) freigegeben.

  • Vermehrt so genannte Acqui-hires

    Das Bundeskartellamt hat geprüft, ob die bereits im März 2024 erfolgte Übernahme nahezu aller Mitarbeitenden der Inflection AI, Inc. (Inflection) durch Microsoft Corporation (Microsoft) der deutschen Fusionskontrolle unterliegt. Im Ergebnis war das nicht der Fall, weil das Zielunternehmen Inflection zum Zeitpunkt der Übernahme nur in geringem Ausmaß in Deutschland tätig war.

  • Payback-Daten von Globus maßgeblich

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme von vier großflächigen Lebensmitteleinzelhandel (LEH)-Standorten in Bedburg, Chemnitz, Essen und Wesel von der Globus Markthallen Holding GmbH & Co. KG (Globus) durch die Kaufland Dienstleistung GmbH & Co. KG (Kaufland) nach umfangreichen Marktermittlungen im Vorprüfverfahren freigegeben.

  • Keine Gefahr für den Wettbewerb

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Zusammenführung der Gesundheits- und Kosmetikunternehmen Merz Lifecare und WindStar im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. Merz Lifecare ist ein indirektes Tochterunternehmen der Merz Holding GmbH & Co. KG, Frankfurt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen