FlixBus will Postbus übernehmen
Das Bundeskartellamt stellte klar: Fusion von Fernbus-Unternehmen nicht vom Bundeskartellamt geprüft
Fernbusgeschäft: Unternehmen hätten gegenüber dem Bundeskartellamt vorgetragen, dass die Fusion nicht anmeldepflichtig ist
Das Unternehmen FlixMobility GmbH (bekannt als "FlixBus"), München, hat mitgeteilt, dass es das Fernbusgeschäft der Deutsche Post Mobility GmbH (bekannt als "Postbus"), Bonn, übernimmt. Das Bundeskartellamt stellt klar, dass es von den Unternehmen zwar vorab über das geplante Zusammenschlussvorhaben informiert wurde, jedoch die Fusion nicht inhaltlich geprüft hat.
Die Unternehmen haben gegenüber dem Bundeskartellamt vorgetragen, dass die Fusion nicht anmeldepflichtig ist, da es die geltenden Umsatzschwellen der Fusionskontrolle nicht überschreitet. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen schreibt vor, dass Fusionen von den am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen beim Bundeskartellamt angemeldet werden müssen, wenn im letzten Geschäftsjahr vor dem Zusammenschluss die beteiligten Unternehmen
>> insgesamt weltweit Umsatzerlöse von mehr als 500 Millionen Euro erzielt haben und
>> im Inland mindestens ein beteiligtes Unternehmen Umsatzerlöse von mehr als 25 Millionen Euro und ein anderes beteiligtes Unternehmen Umsatzerlöse von mehr als 5 Millionen Euro erzielt haben.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wenn ein Fusionsvorhaben die geltenden Umsatzschwellen nicht erreicht, ist es beim Bundeskartellamt nicht anmeldepflichtig. Auf der Grundlage der vorliegenden Informationen konnten wir daher diesen Zusammenschluss nicht näher prüfen. Insoweit entbehren Meldungen, der Zusammenschluss wäre aus unserer Sicht mangels wettbewerblicher Bedenken freizugeben, jeder Grundlage. Wir haben weder die betroffenen Märkte noch die möglichen Auswirkungen auf den Wettbewerb im vorliegenden Fall näher analysiert." (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 30.08.16
Home & Newsletterlauf: 28.09.16
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
-
Überschneidung der Geschäftsfelder
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Wurth Pflanzenschutz GmbH (Wurth Pflanzenschutz) durch die ZG Raiffeisen eG (ZG Raiffeisen) freigegeben. Die Wurth Pflanzenschutz verkauft derzeit von ihrem Standort im badischen Appenweier aus Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Saatgut und Bedarfsartikel der Landwirtschaft (wie Pfähle, Netze, Folien, Vliese) - insbesondere an Landwirtinnen und Landwirte. Die ZG Raiffeisen ist ebenfalls auf diesen Geschäftsfeldern tätig.
-
Bundeskartellamt legt Jahresbericht 2024/25 vor
Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat den "Jahresbericht 2024/25" der Behörde vorgestellt. Mundt sagte: "Wettbewerb bleibt der unverzichtbare Treiber unserer marktwirtschaftlichen Ordnung. Wachstum kann nur im offenen Wettbewerb entstehen, der Innovationen fördert und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft stärkt. Ob Digitalwirtschaft, Benzinpreise oder Lebensmittel - eine nachhaltige und positive Entwicklung gelingt nur, wenn Unternehmen fair und transparent um die besten Lösungen konkurrieren. Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von Vielfalt, Qualität und fairen Preisen - das ist die Grundlage für eine starke und gerechte Wirtschaft."
-
Expertenkreis KI und Wettbewerb
Im Rahmen eines Expertenkreises diskutierte das Bundeskartellamt mit ausgewählten Stakeholdern über Fragen der Künstlichen Intelligenz (KI) mit Blick auf Wettbewerb und Wettbewerbsbeschränkungen. Auf Einladung des Amtes nahmen 14 Vertreterinnen und Vertreter von in Deutschland ansässigen Unternehmen und Verbänden teil. Die Unternehmen bilden zusammen wesentliche Teile der KI-Wertschöpfungskette ab und sind sowohl größeren, etablierten Unternehmen als auch kleineren Unternehmen und Start-ups zuzuordnen. Geleitet wurde die Veranstaltung von dem Präsidenten des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sowie dem Vizepräsidenten Prof. Dr. Konrad Ost.
-
Alternative Carrier sind dünn gesät
Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."
-
Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt
Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.