FlixBus will Postbus übernehmen
Das Bundeskartellamt stellte klar: Fusion von Fernbus-Unternehmen nicht vom Bundeskartellamt geprüft
Fernbusgeschäft: Unternehmen hätten gegenüber dem Bundeskartellamt vorgetragen, dass die Fusion nicht anmeldepflichtig ist
Das Unternehmen FlixMobility GmbH (bekannt als "FlixBus"), München, hat mitgeteilt, dass es das Fernbusgeschäft der Deutsche Post Mobility GmbH (bekannt als "Postbus"), Bonn, übernimmt. Das Bundeskartellamt stellt klar, dass es von den Unternehmen zwar vorab über das geplante Zusammenschlussvorhaben informiert wurde, jedoch die Fusion nicht inhaltlich geprüft hat.
Die Unternehmen haben gegenüber dem Bundeskartellamt vorgetragen, dass die Fusion nicht anmeldepflichtig ist, da es die geltenden Umsatzschwellen der Fusionskontrolle nicht überschreitet. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen schreibt vor, dass Fusionen von den am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen beim Bundeskartellamt angemeldet werden müssen, wenn im letzten Geschäftsjahr vor dem Zusammenschluss die beteiligten Unternehmen
>> insgesamt weltweit Umsatzerlöse von mehr als 500 Millionen Euro erzielt haben und
>> im Inland mindestens ein beteiligtes Unternehmen Umsatzerlöse von mehr als 25 Millionen Euro und ein anderes beteiligtes Unternehmen Umsatzerlöse von mehr als 5 Millionen Euro erzielt haben.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wenn ein Fusionsvorhaben die geltenden Umsatzschwellen nicht erreicht, ist es beim Bundeskartellamt nicht anmeldepflichtig. Auf der Grundlage der vorliegenden Informationen konnten wir daher diesen Zusammenschluss nicht näher prüfen. Insoweit entbehren Meldungen, der Zusammenschluss wäre aus unserer Sicht mangels wettbewerblicher Bedenken freizugeben, jeder Grundlage. Wir haben weder die betroffenen Märkte noch die möglichen Auswirkungen auf den Wettbewerb im vorliegenden Fall näher analysiert." (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 30.08.16
Home & Newsletterlauf: 28.09.16
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden
Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.
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Schwerpunkt im Rüstungsbereich
Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.
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Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB
Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.
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Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag
Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.
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Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen
Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."