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Preisdaten von ca. 14.650 Tankstellen


Zweiter Jahresbericht der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe
Wer an der günstigsten Tankstelle in der Stadt zur günstigsten Zeit tankt, kann im Schnitt in einer Größenordnung von 15 - 20 Cent pro Liter sparen

(29.01.16) - Das Bundeskartellamt hat seinen zweiten Jahresbericht zur Tätigkeit der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe veröffentlicht. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Auch in Zeiten niedriger Preise können die Autofahrer Geld sparen, wenn sie Preise vergleichen und gezielt eine günstige Tankstelle anfahren. Es lohnt sich dabei insbesondere, die Uhrzeiten im Blick zu haben, zu denen die Preise regelmäßig runter gehen. Bislang ist das fast immer der späte Nachmittag."

Die wichtigsten Erkenntnisse des Berichts "Das 2. Jahr Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K)":

Es bestehen weiterhin an jedem Wochentag erhebliche Preisunterschiede im Zeitablauf. Im Durchschnitt erhöht eine Tankstelle am Abend die Preise einmal und führt dann im Laufe des Folgetages mehrere kleinere Preissenkungen durch. Auch die Höhe der möglichen Ersparnis für die Verbraucher ist im Wesentlichen stabil geblieben.

>> Wer an der günstigsten Tankstelle in der Stadt zur günstigsten Zeit tankt, kann im Schnitt in einer Größenordnung von 15 - 20 Cent pro Liter sparen.

>> Wer an ein und derselben Tankstelle der Stadt die günstigste Zeit abwartet, kann im Schnitt immerhin noch ca. 10 Cent pro Liter günstiger tanken.

>> Wer Diesel tankt, kann im Schnitt sogar noch etwas mehr sparen.

>> Die im Schnitt günstigste Zeit zum Tanken ist nach wie vor zwischen 18 und 20 Uhr. Zwar werden die Preise vereinzelt schon in diesem Zeitraum angehoben. Die meisten Preiserhöhungen finden jedoch zwischen 20 Uhr und Mitternacht statt.

>> Seit Anfang des Sommers fallen an vielen Tankstellen die Preise nicht mehr sukzessive über den ganzen Tag verteilt. Stattdessen fallen die Preise vormittags erst einmal. Dann gibt es aber verbreitet eine Mittagsanhebung um im Schnitt ca. 3 Cent pro Liter. Danach fallen die Preise bis zum Abend wieder.

>> Einzelne Mineralölunternehmen haben seit dem Frühjahr damit begonnen, Kunden Preisofferten unter Bezug auf die von der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe zur Verfügung gestellten Daten zu unterbreiten.

>> Schließlich waren im Jahr 2015 anders als in früheren Jahren für Ostern und Pfingsten keine erhöhten Kraftstoffpreisniveaus zu beobachten.

Für den Bericht wurden die deutschlandweiten Kraftstoffpreise für den Zeitraum vom 1. Dezember 2014 bis 31. Mai 2015 ausgewertet. Teilweise wurden auch spätere Zeiträume und Zeitpunkte untersucht. Genauere Preisanalysen enthält der Bericht insbesondere für die Städte Berlin, Dresden, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, Leipzig, München und Stuttgart.

Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe ist am 1. Dezember 2013 in den Regelbetrieb übergegangen. Sie erfasst die Preisdaten von ca. 14.650 Tankstellen in Deutschland. Die Markttransparenzstelle bietet selbst keine Preisinformationen für Bürgerinnen und Bürger an, leitet die Preisänderungen aber in kürzester Zeit an Verbraucher-Informationsdienste weiter. Die Informationen können die Autofahrer bei einer Vielzahl von Anbietern online und über Handy-Apps abrufen. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

  • Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB

    Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.

  • Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag

    Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.

  • Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen

    Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."

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