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Kartellabsprachen bei Gleisbauobermaterialien


Bundeskartellamt schließt "Schienenfall" mit Bußgeld gegen Vossloh Laeis ab
Bereits im Juli 2013 wurden in diesem Verfahren nach einvernehmlichen Verfahrensbeendigungen gegen acht Unternehmen Bußgelder in Höhe von insgesamt knapp 100 Mio. Euro verhängt

(30.03.16) - Das Bundeskartellamt hat gegen das Unternehmen Vossloh Laeis GmbH, Trier, ein Bußgeld in Höhe von knapp 3,5 Mio. Euro verhängt. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Vossloh Laeis hat im Zeitraum von 2001 bis 2011 beim Vertrieb von Weichen und Schienen mit anderen Unternehmen Absprachen getroffen, die zu Lasten von Nahverkehrsunternehmen, Privat-, Regional- und Industriebahnen sowie Bauunternehmen gingen. Die Absprachen zielten darauf ab, Ausschreibungen bzw. Projekte unter den Kartellbeteiligten aufzuteilen. Mit diesem Fall ist das letzte noch anhängige Verfahren wegen des Verdachts von Kartellabsprachen im Markt für Gleisbauobermaterialien abgeschlossen."

Bereits im Juli 2013 wurden in diesem Verfahren nach einvernehmlichen Verfahrensbeendigungen gegen acht Unternehmen Bußgelder in Höhe von insgesamt knapp 100 Mio. Euro verhängt. Mit dem Unternehmen Vossloh Laeis konnte anders als mit diesen Unternehmen keine einvernehmliche Verfahrensbeendigung erzielt werden.

Vossloh Laeis hat im Verlauf des Verfahrens mit dem Bundeskartellamt im Rahmen der Bonusregelung kooperiert. Bei der Bemessung des Bußgeldes wurde der Kooperationsbeitrag berücksichtigt.

Die aktuell verhängte Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Bescheid kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden würde. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Alternative Carrier sind dünn gesät

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."

  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

  • Zusammenschluss musste freigeben werden

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft freigegeben. Die Medienholding Süd ist derzeit Teil der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) und verlegt regionale Tageszeitungen in Baden-Württemberg, insbesondere die "Stuttgarter Zeitung" sowie den "Schwarzwälder Boten". Die Neue Pressegesellschaft verlegt ebenfalls regionale Tageszeitungen, in Baden-Württemberg insbesondere die "Südwest Presse". Beide Unternehmen verbreiten darüber hinaus Anzeigenblätter und sind an privaten Radiosendern beteiligt.

  • Kein Verfahren gegen die DFL

    Das Bundeskartellamt hat den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.

  • Austauschbarkeit der Produkte

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.

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