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Kartellabsprachen bei Gleisbauobermaterialien


Bundeskartellamt schließt "Schienenfall" mit Bußgeld gegen Vossloh Laeis ab
Bereits im Juli 2013 wurden in diesem Verfahren nach einvernehmlichen Verfahrensbeendigungen gegen acht Unternehmen Bußgelder in Höhe von insgesamt knapp 100 Mio. Euro verhängt

(30.03.16) - Das Bundeskartellamt hat gegen das Unternehmen Vossloh Laeis GmbH, Trier, ein Bußgeld in Höhe von knapp 3,5 Mio. Euro verhängt. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Vossloh Laeis hat im Zeitraum von 2001 bis 2011 beim Vertrieb von Weichen und Schienen mit anderen Unternehmen Absprachen getroffen, die zu Lasten von Nahverkehrsunternehmen, Privat-, Regional- und Industriebahnen sowie Bauunternehmen gingen. Die Absprachen zielten darauf ab, Ausschreibungen bzw. Projekte unter den Kartellbeteiligten aufzuteilen. Mit diesem Fall ist das letzte noch anhängige Verfahren wegen des Verdachts von Kartellabsprachen im Markt für Gleisbauobermaterialien abgeschlossen."

Bereits im Juli 2013 wurden in diesem Verfahren nach einvernehmlichen Verfahrensbeendigungen gegen acht Unternehmen Bußgelder in Höhe von insgesamt knapp 100 Mio. Euro verhängt. Mit dem Unternehmen Vossloh Laeis konnte anders als mit diesen Unternehmen keine einvernehmliche Verfahrensbeendigung erzielt werden.

Vossloh Laeis hat im Verlauf des Verfahrens mit dem Bundeskartellamt im Rahmen der Bonusregelung kooperiert. Bei der Bemessung des Bußgeldes wurde der Kooperationsbeitrag berücksichtigt.

Die aktuell verhängte Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Bescheid kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden würde. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

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    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

  • Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB

    Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.

  • Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag

    Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.

  • Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen

    Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."

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