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Haustechnik- und Sicherheitstechnik


Zusammenschlüsse von Herstellern von Schließsystemen
Die Ermittlungen haben gezeigt, dass sich die Branche seit der vom Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigten Untersagungsentscheidung des Amtes im Fall Assa Abloy/SimonsVoss im Jahre 2008 gewandelt hat

(14.09.15) - Das Bundeskartellamt hat zwei Zusammenschlussvorhaben im Bereich der Herstellung von Schließsystemen freigegeben. Die Fusionspläne der Unternehmen DORMA Holding GmbH + Co. KGaA, Ennepetal, und Kaba Holding AG, Rümlang (Schweiz), sowie das Vorhaben von Allegion Luxemburg Holding & Financing S.à.r.l., Luxemburg (Luxemburg), und SimonsVoss Technologies GmbH, Unterföhring, wurden unabhängig voneinander beim Bundeskartellamt angemeldet, aber zeitlich parallel geprüft.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sagte: "Die vier Unternehmen Dorma, Kaba, Allegion und SimonsVoss sind große Marktteilnehmer im Bereich der Schließsysteme in Deutschland. Unsere Prüfung hat aber ergeben, dass auch nach den beiden Fusionen keine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs zu erwarten ist. Insbesondere stehen den Nachfragern weiterhin eine Vielzahl von dritten, ebenfalls starken Wettbewerbern in Deutschland und in den europäischen Nachbarländern zur Auswahl."

Die Ermittlungen haben weiter gezeigt, dass sich die Branche seit der vom Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigten Untersagungsentscheidung des Amtes im Fall Assa Abloy/SimonsVoss im Jahre 2008 gewandelt hat. Es sind seither neue Marktteilnehmer aufgetreten und auch in technischer Hinsicht hat sich die Branche weiterentwickelt. So hat eine Reihe verschiedener kabelloser Vernetzungsmöglichkeiten von Schließsystemen auch mit Haustechnik- und Sicherheitstechnik an Bedeutung gewonnen, auch solche, bei denen das Handy zum Schlüssel werden kann. Dass die Branche insgesamt in Bewegung ist und ein gewisser Konsolidierungsdruck besteht, zeigt sich an zahlreichen weiteren Zusammenschlussvorhaben, die das Bundeskartellamt in der jüngsten Zeit geprüft hat. (Bundeskartellamt: ra)


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Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

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    Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb der medizinischen Laborgruppe LADR Dr. Kramer & Kollegen mit Hauptsitz in Geesthacht (LADR) durch die deutsche Tochter des australischen Laborkonzerns Sonic Healthcare (Sonic) im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben.

  • Bestellungen von militärischen Fahrzeugen

    Das Bundeskartellamt hat heute Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der Rheinmetall AG, Düsseldorf, und Leonardo S.p.A., Rom (Italien), freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die Leonardo Rheinmetall Military Vehicles (LRMV), soll seinen Sitz in Rom haben. Rheinmetall ist ein weltweit aktiver Technologiekonzern, tätig in den Bereichen Rüstungsindustrie und Automobilzulieferung. Leonardo ist ein italienischer Rüstungs-, Informationssicherheits- sowie Luft- und Raumfahrtkonzern, der zu den größten Rüstungsunternehmen der Welt zählt.

  • Wettbewerbsdruck weiterhin vorhanden

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  • Keine wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs

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  • Marktgeschehen weiter aufmerksam verfolgen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten indirekten Erwerb sämtlicher Anteile an der Sundwiger Messingwerk GmbH, Hemer, durch die KME SE, Osnabrück, nach intensiven Ermittlungen im Hauptprüfverfahren freigegeben.

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