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Haustechnik- und Sicherheitstechnik


Zusammenschlüsse von Herstellern von Schließsystemen
Die Ermittlungen haben gezeigt, dass sich die Branche seit der vom Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigten Untersagungsentscheidung des Amtes im Fall Assa Abloy/SimonsVoss im Jahre 2008 gewandelt hat

(14.09.15) - Das Bundeskartellamt hat zwei Zusammenschlussvorhaben im Bereich der Herstellung von Schließsystemen freigegeben. Die Fusionspläne der Unternehmen DORMA Holding GmbH + Co. KGaA, Ennepetal, und Kaba Holding AG, Rümlang (Schweiz), sowie das Vorhaben von Allegion Luxemburg Holding & Financing S.à.r.l., Luxemburg (Luxemburg), und SimonsVoss Technologies GmbH, Unterföhring, wurden unabhängig voneinander beim Bundeskartellamt angemeldet, aber zeitlich parallel geprüft.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sagte: "Die vier Unternehmen Dorma, Kaba, Allegion und SimonsVoss sind große Marktteilnehmer im Bereich der Schließsysteme in Deutschland. Unsere Prüfung hat aber ergeben, dass auch nach den beiden Fusionen keine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs zu erwarten ist. Insbesondere stehen den Nachfragern weiterhin eine Vielzahl von dritten, ebenfalls starken Wettbewerbern in Deutschland und in den europäischen Nachbarländern zur Auswahl."

Die Ermittlungen haben weiter gezeigt, dass sich die Branche seit der vom Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigten Untersagungsentscheidung des Amtes im Fall Assa Abloy/SimonsVoss im Jahre 2008 gewandelt hat. Es sind seither neue Marktteilnehmer aufgetreten und auch in technischer Hinsicht hat sich die Branche weiterentwickelt. So hat eine Reihe verschiedener kabelloser Vernetzungsmöglichkeiten von Schließsystemen auch mit Haustechnik- und Sicherheitstechnik an Bedeutung gewonnen, auch solche, bei denen das Handy zum Schlüssel werden kann. Dass die Branche insgesamt in Bewegung ist und ein gewisser Konsolidierungsdruck besteht, zeigt sich an zahlreichen weiteren Zusammenschlussvorhaben, die das Bundeskartellamt in der jüngsten Zeit geprüft hat. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

  • Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB

    Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.

  • Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag

    Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.

  • Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen

    Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."

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