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Haustechnik- und Sicherheitstechnik


Zusammenschlüsse von Herstellern von Schließsystemen
Die Ermittlungen haben gezeigt, dass sich die Branche seit der vom Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigten Untersagungsentscheidung des Amtes im Fall Assa Abloy/SimonsVoss im Jahre 2008 gewandelt hat

(14.09.15) - Das Bundeskartellamt hat zwei Zusammenschlussvorhaben im Bereich der Herstellung von Schließsystemen freigegeben. Die Fusionspläne der Unternehmen DORMA Holding GmbH + Co. KGaA, Ennepetal, und Kaba Holding AG, Rümlang (Schweiz), sowie das Vorhaben von Allegion Luxemburg Holding & Financing S.à.r.l., Luxemburg (Luxemburg), und SimonsVoss Technologies GmbH, Unterföhring, wurden unabhängig voneinander beim Bundeskartellamt angemeldet, aber zeitlich parallel geprüft.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sagte: "Die vier Unternehmen Dorma, Kaba, Allegion und SimonsVoss sind große Marktteilnehmer im Bereich der Schließsysteme in Deutschland. Unsere Prüfung hat aber ergeben, dass auch nach den beiden Fusionen keine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs zu erwarten ist. Insbesondere stehen den Nachfragern weiterhin eine Vielzahl von dritten, ebenfalls starken Wettbewerbern in Deutschland und in den europäischen Nachbarländern zur Auswahl."

Die Ermittlungen haben weiter gezeigt, dass sich die Branche seit der vom Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigten Untersagungsentscheidung des Amtes im Fall Assa Abloy/SimonsVoss im Jahre 2008 gewandelt hat. Es sind seither neue Marktteilnehmer aufgetreten und auch in technischer Hinsicht hat sich die Branche weiterentwickelt. So hat eine Reihe verschiedener kabelloser Vernetzungsmöglichkeiten von Schließsystemen auch mit Haustechnik- und Sicherheitstechnik an Bedeutung gewonnen, auch solche, bei denen das Handy zum Schlüssel werden kann. Dass die Branche insgesamt in Bewegung ist und ein gewisser Konsolidierungsdruck besteht, zeigt sich an zahlreichen weiteren Zusammenschlussvorhaben, die das Bundeskartellamt in der jüngsten Zeit geprüft hat. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Alternative Carrier sind dünn gesät

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."

  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

  • Zusammenschluss musste freigeben werden

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft freigegeben. Die Medienholding Süd ist derzeit Teil der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) und verlegt regionale Tageszeitungen in Baden-Württemberg, insbesondere die "Stuttgarter Zeitung" sowie den "Schwarzwälder Boten". Die Neue Pressegesellschaft verlegt ebenfalls regionale Tageszeitungen, in Baden-Württemberg insbesondere die "Südwest Presse". Beide Unternehmen verbreiten darüber hinaus Anzeigenblätter und sind an privaten Radiosendern beteiligt.

  • Kein Verfahren gegen die DFL

    Das Bundeskartellamt hat den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.

  • Austauschbarkeit der Produkte

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.

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