Große Auswahl an Baumärkten und Fachmärkten
Bundeskartellamt genehmigt Übernahme von Knauber Baumärkten durch Bauhaus
Zusammenschlussvorhaben führt zu keinen kritischen Marktstellungen
Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme von vier Baumarktstandorten der Knauber Freizeit GmbH & Co. KG, Bonn durch die Bauhaus Gesellschaft für Bau- und Hausbedarf mbH & Co. KG Rheinland, Köln, in der ersten Prüfungsphase freigegeben.
Bauhaus beabsichtigt, die Mietverträge von vier Standorten (Bad Neuenahr–Ahrweiler, Bonn-Endenich, Bergisch Gladbach-Bensberg und Pulheim) zu übernehmen bzw. mit den Vermietern neu abzuschließen. Weiterhin übernimmt Bauhaus sämtliche Mitarbeiter, die derzeit an allen von Knauber bisher betriebenen sechs Standorten beschäftigt werden. Die beiden Knauber-Standorte in Troisdorf und Bad Godesberg sollen geschlossen werden. Der Energiehandel der Carl Knauber Holding GmbH & Co. KG ist von dem angemeldeten Zusammenschlussvorhaben nicht umfasst.
Bauhaus ist auf den betroffenen vier regionalen Absatzmärkten rund um die bisherigen Knauber-Standorte schon mit eigenen Baumärkten vertreten, wodurch Bauhaus seine Marktstellung in den drei Regionalmärkten Bonn-Endenich, Bergisch Gladbach-Bensberg und Pulheim weiter ausbauen kann. In der Region Bad Neuenahr-Ahrweiler hat der Zusammenschluss ohnehin nur geringe Auswirkungen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Zusammenschlussvorhaben führt zu keinen kritischen Marktstellungen, da es Raum Köln/Bonn eine hohe Dichte an Baumärkten gibt. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher gibt es in einem Umkreis von zwanzig Kilometern um die bisherigen Knauber-Standorte eine große Auswahl an Baumärkten und Fachmärkten verschiedener Ketten, so dass auch nach dem Zusammenschluss von hinreichendem Wettbewerb auszugehen ist." (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 27.05.20
Newsletterlauf: 10.08.20
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Schwerpunkt im Rüstungsbereich
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Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB
Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.
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Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag
Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.
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Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."