Hoher wirtschaftlicher Druck
Bundeskartellamt hat keine Einwände gegen die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens Evangelischer Verbund Augusta Ruhr
Krankenhäuser sind unabhängig von ihrer Trägerschaft unternehmerisch tätig und stehen untereinander im Wettbewerb
Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens von vier evangelischen Trägern im Ruhrgebiet freigegeben. In dem künftigen Gemeinschaftsunternehmen mit Sitz in Herne wollen die vier Organisationen Innere Mission - Diakonisches Werk Bochum e.V., Evangelischer Kirchenkreis Herne / Castrop-Rauxel KdöR, Diakoniewerk Gelsenkirchen und Wattenscheid e.V. und Evangelische Stiftung Augusta (Bochum) ihre Tätigkeiten gemeinsam erbringen. Sie betreiben Krankenhäuser mit insgesamt acht Standorten in Gelsenkirchen, Bochum, Hattingen, Castrop-Rauxel, Herne und Witten. Das Gemeinschaftsunternehmen umfasst damit mehr als 2.000 Krankenhausbetten, ein MVZ (Medizinisches Versorgungszentrum) und Einrichtungen der Sozialfürsorge.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die Auswertung der Patientenströme zeigt, dass trotz räumlicher Nähe und zahlreicher Verkehrsverbindungen die Krankenhaus-Patienten im Ruhrgebiet die jeweiligen Stadtgrenzen eher selten überschreiten, so dass es durch den Zusammenschluss nur zu geringen Überschneidungen kommt."
Die Beteiligten erreichen in keinem der städtischen Marktgebiete eine marktbeherrschende Stellung. Da die Krankenhausstandorte der Beteiligten jeweils in unterschiedlichen Städten liegen, sind die jeweiligen Marktanteilszuwächse durch den Zusammenschluss gering. Zudem gibt es nahegelegene Ausweichalternativen für die Patientinnen und Patienten wie z.B. mehrere katholische Krankenhäuser, die Knappschaft Kliniken sowie weitere Kliniken der Ruhruniversität Bochum.
Die Beteiligten sind auch in anderen Bereichen wie der Alten-, Behinderten- und Jugendhilfe aktiv. Hier kommt es insbesondere zu Überschneidungen der Tätigkeiten im Raum Bochum und Umgebung. Die Anzahl alternativer Anbieter ist jedoch insgesamt so groß, dass der Zusammenschluss auch unter diesen Gesichtspunkten nicht zu wettbewerblichen Bedenken führt.
Hintergrund: Fusionskontrolle bei Krankenhäusern
Krankenhäuser sind unabhängig von ihrer Trägerschaft unternehmerisch tätig und stehen untereinander im Wettbewerb. Aufgrund der engen gesetzlichen Vorgaben existiert in diesem Bereich kaum Preiswettbewerb. Ziel der Fusionskontrolle ist es darum in erster Linie, den Wettbewerb um die Qualität der Versorgung der Patientinnen und Patienten zu erhalten. Entscheidend dabei ist, dass ihnen vor Ort hinreichende Auswahlalternativen zur Verfügung stehen.
Momentan stehen nahezu alle Krankenhäuser unter hohem wirtschaftlichen Druck. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie, gestiegene Kosten, welche nur teilweise durch Entgelterhöhungen ausgeglichen werden, und Konsolidierungsdruck durch verschärfte regulatorische Anforderungen sowie Überlegungen zur Krankenhausreform führen zu Umbrüchen in der Krankenhauslandschaft. Im letzten Jahr hatte das Bundeskartellamt über 14 Zusammenschlussanmeldungen von Krankenhäusern zu entscheiden. Zwischen 2003 und Januar 2024 wurden von insgesamt 382 geprüften Transaktionen lediglich sieben untersagt. (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 09.02.24
Newsletterlauf: 15.04.24
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