Zugangsanspruch der Raffinerie Ingolstadt zur TAL
Bundeskartellamt stellt Verfahren bezüglich der Gewährung angemessenen Netzzugangs für Raffinerie Ingolstadt ein
Nach der Bewertung des Bundeskartellamtes sind das Kapazitätsmanagement und das neue Tarifsystem der TAL diskriminierungsfrei ausgestaltet
(31.05.13) - Das Bundeskartellamt hat Ende April ein Missbrauchsverfahren gegen die Gesellschaften der Transalpine Ölleitung (TAL) eingestellt. Die Raffinerie Ingolstadt erhält nun für ihre Erdöllieferungen Zugang zur TAL zu angemessenen Netzentgelten.
Die Raffinerie Ingolstadt ist eine von deutschlandweit 13 Raffinerien, die Erdöl zu Mineralölprodukten (u.a. Benzin und Diesel) verarbeiten. Die Gunvor Group erwarb die Raffinerie Ingolstadt aus der Insolvenz. Entscheidend für die Wiederaufnahme des Betriebs der Raffinerie Ingolstadt war, dass die Erdölversorgung über die von Triest in den bayerischen Raum führende TAL sichergestellt werden konnte. Dieser Pipelinezugang wurde der Raffinerie Ingolstadt zunächst verweigert. Dagegen hatte Gunvor Anfang August 2012 beim Bundeskartellamt Beschwerde eingelegt.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sagte: "Wir halten den Zugangsanspruch der Raffinerie Ingolstadt zur TAL für gerechtfertigt, weil es sich bei dieser Pipeline um eine wesentliche Infrastruktureinrichtung handelt, ohne die der Raffineriebetrieb nicht aufrecht erhalten werden kann."
Vor dem Hintergrund des hohen Zeitdrucks des Insolvenzverfahrens hatte das Bundeskartellamt nach Verhandlungen mit den Parteien Anfang September 2012 einen Vergleichsvorschlag für die Durchleitung gemacht. Dieser Vorschlag wurde von den Parteien angenommen und im Folgenden umgesetzt. Der Betrieb der Raffinerie war damit zunächst gesichert.
Im weiteren Verfahrensverlauf hat das Bundeskartellamt untersucht, ob die Verteilung der Kapazitäten bei Engpässen und die Höhe der Netzentgelte angemessen sind. Nach der Bewertung der Behörde ist das Kapazitätsmanagement und das neue Tarifsystem der TAL diskriminierungsfrei ausgestaltet und genügt damit den kartellrechtlichen Anforderungen. Daher konnte das Verfahren insgesamt eingestellt werden. (Bundeskartellamt: ra)
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