Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Keine Übernahme sämtlicher OMV-Tankstellen


Freigabe der Übernahme des OMV-Tankstellennetzes durch EG Group (Esso) unter der Bedingung, dass 48 Standorte an dritte Unternehmen veräußert werden
Die Übernahme sämtlicher OMV-Tankstellen in das Vertriebsnetz der EG Group hätte die Wettbewerbsbedingungen in vielen Regionen in Süddeutschland verschlechtert



Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb des Tankstellennetzes der OMV Retail Deutschland GmbH, Burghausen, durch die das ESSO-Tankstellennetz in Deutschland betreibende EG Group Limited, Blackburn, Vereinigtes Königreich, nach Änderungen am geplanten Zusammenschluss freigegeben. 48 Standorte von EG Group bzw. OMV in Süddeutschland müssen an andere Unternehmen veräußert werden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Die Übernahme sämtlicher OMV-Tankstellen in das Vertriebsnetz der EG Group hätte die Wettbewerbsbedingungen in vielen Regionen in Süddeutschland verschlechtert. Wir haben sichergestellt, dass es für die Autofahrer vor Ort auch künftig noch genügend Alternativen zu den führenden Marken-Tankstellen gibt. Mit den Daten der Markttransparenzstelle können Verbraucherinnen und Verbraucher die Preise vergleichen. Gerade in Zeiten hoher Preise macht es sich bezahlt, wenn man eine Tank-App nutzt und die günstigeren Tankstellen ansteuert."

Die EG Group betreibt in Deutschland 959 Tankstellen unter der Marke "Esso" und gehört neben BP (Marke "Aral"), Shell und Total zu den führenden Tankstellenbetreibern Deutschlands. Das betroffene Tankstellennetz von OMV umfasst 285 Standorte ausschließlich in Süddeutschland mit einem Schwerpunkt in Bayern und Baden-Württemberg.

Nach den Ergebnissen der umfangreichen Ermittlungen des Bundeskartellamtes hätte eine vollständige Übernahme des OMV-Tankstellennetzes in den Regionen Stuttgart, München, Rosenheim, Bad Herrenalb, Weil am Rhein, Lindau am Bodensee sowie im Raum Passau/Bayerischer Wald einen deutlichen Anstieg der Marktkonzentration bewirkt. Es wäre zu befürchten gewesen, dass der Zusammenschluss dort zur Entstehung bzw. Verstärkung einer gemeinsamen marktbeherrschenden Stellung der führenden Anbieter BP/Aral, Shell und EG Group geführt hätte.

In den übrigen Regionen, in denen es OMV-Tankstellen gibt, ist hingegen eine größere Zahl von weiteren Wettbewerbern mit teilweise durchaus erheblichen Marktanteilen und einer gerade auch hinsichtlich der Preishöhe abweichenden Marktstrategie aktiv. Darüber hinaus ist die bisherige Marktstellung der EG Group bzw. die von OMV in einigen Regionen schwächer als in anderen.

Die Freigabe des Bundeskartellamtes steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass 25 Tankstellen der EG Group und 23 OMV-Tankstellen in den problematischen Markträumen zunächst an dritte Unternehmen veräußert werden. Das Bundeskartellamt muss diesen Erwerbern zuvor zustimmen.

Der geplante Zusammenschluss war zunächst bei der Europäischen Kommission angemeldet worden. Diese hat nach einem entsprechenden Antrag die Prüfung des Vorhabens im Juli vergangenen Jahres an das Bundeskartellamt verwiesen. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 11.02.22
Newsletterlauf: 27.04.22



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Wettbewerbsprozess auf dem Amazon-Marktplatz

    Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Zahlreiche Aufträge zugeschoben

    Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.

  • Fitness- und Wellbeing-Angebote

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen