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Markt für DAP-Lösungen


Bundeskartellamt: SAP darf WalkMe erwerben
Der Bereich der Digital Adoption Platforms ist insgesamt sehr dynamisch



Das Bundeskartellamt hat den Erwerb von WalkMe, einer israelischen Anbieterin einer sogenannten Digital Adoption Platform, durch SAP (Walldorf) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Digital Adoption Platform-Lösungen (DAP-Lösungen) ersetzen in Großunternehmen zunehmend die klassische Wissensvermittlung für die Nutzung von Software, die sonst über Schulungen erfolgt. Da diese Unternehmen häufig eine ganze Reihe von Software-Anwendungen verschiedener Anbieter einsetzen, besteht z.B. im Rahmen der Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Interesse an einheitlichen Lösungen. Die Unterstützung bzw. Optimierung von DAP-Lösungen durch Anbieter weitverbreiteter Unternehmenssoftware wie SAP kann Vorteile für solche Nachfrager mit sich bringen, die im Schwerpunkt diese Unternehmenssoftware nutzen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Der Bereich der Digital Adoption Platforms ist insgesamt sehr dynamisch. Die Nachfrage nach Lösungen, die die digitale Transformation von Unternehmen erleichtern, steigt. Gleichzeitig gelingt das Hervorbringen immer neuer Lösungen nur im Wettbewerb. Daher müssen wir einen genauen Blick darauf werfen, wenn ein großer Anbieter von Unternehmenssoftware wie SAP einen nach unserer Einschätzung führenden Anbieter von DAP-Lösungen erwirbt. Im Ergebnis haben wir gegen das Vorhaben keine durchgreifenden wettbewerblichen Bedenken. Eine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs bei DAP-Lösungen steht nicht zu befürchten."

Die Ermittlungen des Bundeskartellamtes haben ergeben, dass der Markt für DAP-Lösungen mit der wachsenden Nachfrage nach Unterstützung bei der digitalen Transformation künftig weiterwachsen wird. WalkMe wird weiterhin dem Wettbewerb durch andere Anbieter ausgesetzt sein. Zwar ist zu erwarten, dass WalkMe nach dem Zusammenschluss leichteren Zugang zu SAP-Kunden erhält, weil SAP das Produkt insbesondere gegenüber solchen, die bislang noch keine Digital Adoption Platform nutzen, aktiv bewerben wird. Technisch ist der Zugang auch zu diesen Kunden für Wettbewerber von WalkMe aber nicht ausgeschlossen. Gleichzeitig eröffnet die Ausrichtung von WalkMe auf SAP-Anwendungen anderen Anbietern, die ihr Geschäftsmodell auf Software-Anwendungen Dritter ausrichten oder sich bewusst anbieterneutral positionieren, neue Spielräume im Wettbewerb.

Hintergrund
Eine Digital Adoption Platform stellt Software-Werkzeuge bereit, die auf bestehende Anwendungen aufsetzen und deren Nutzung erleichtern. So können Nutzerinnen und Nutzer von Software-Anwendungen z.B. kontextabhängige Hinweise erhalten, welche Eingabe die jeweilige Anwendung jeweils erwartet. Es ist auch möglich, das Verhalten bei der Nutzung von Software-Anwendungen zu beobachten und hierüber Abläufe z.B. durch veränderte Hinweise zu verbessern. Die Digital Adoption Platform wird (häufig über eine Browser-Erweiterung) als "Schicht" über die jeweilige Software-Anwendung gelegt und ist nicht in die jeweilige Anwendung integriert. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 02.09.24
Newsletterlauf: 08.11.24


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    Die Bundesnetzagentur geht umfassend gegen SMS-Fallen vor. Sie hat die Abschaltung von weiteren 60 Rufnummern angeordnet, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsmodell der Telecom Billing Ltd., Sofia/ Bulgarien, rechtswidrig genutzt wurden. Aus diesem Anlass rät die Bundesnetzagentur Verbrauchern zu einem überlegten Umgang mit SMS-Nachrichten von nicht bekannten Absendern.

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