Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Noch andere große Wettbewerber aktiv


Bundeskartellamt genehmigt Zusammenschluss katholischer Kliniken in Bielefeld und Gütersloh
Keine Beeinträchtigung des Krankenhauswettbewerbs in den beiden Regionen




Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Sankt Elisabeth Hospital GmbH in Gütersloh durch die Katholische Hospitalvereinigung Ostwestfalen GmbH aus der benachbarten Stadt Bielefeld freigegeben. Beide Krankenhausträger führen jeweils drei Krankenhausstandorte im Nordosten von NRW (Region Ostwestfalen-Lippe). Die Erwerberin hat ihren Schwerpunkt in Bielefeld und Umgebung, die Erworbene in Gütersloh und näherer Umgebung.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Der Zusammenschluss wurde freigegeben, da neben den Beteiligten in beiden Gebieten noch andere große Wettbewerber aktiv sind und den Patientinnen und Patienten als Ausweichalternativen erhalten bleiben, nämlich in Bielefeld insbesondere das Klinikum Bielefeld sowie in Gütersloh das Klinikum Gütersloh."

Ursprünglich hatte die Katholische Hospitalvereinigung Ostwestfalen im Jahre 2019 geplant, sich mit dem städtischen Klinikum Gütersloh zusammenzuschließen. Diesen Zusammenschluss der beiden einzigen Allgemeinkrankenhäuser in Gütersloh, Sankt Elisabeth Hospital und Klinikum Gütersloh, hatte das Bundeskartellamt kritisch gesehen. Auch in der näheren Umgebung von Gütersloh hätten bei Vollzug dieses Zusammenschlusses die Patienten im Wesentlichen nur auf Krankenhäuser der Cura-Gruppe, mit der das Sankt Elisabeth Hospital bisher schon verbunden ist, ausweichen können. Daraufhin nahmen die Klinikträger von dem damaligen Vorhaben Abstand.

Stattdessen hat sich das Sankt Elisabeth Hospital nunmehr umorientiert zu der Katholischen Hospitalvereinigung Ostwestfalen, deren Betriebsstätten sich nicht unmittelbar in Gütersloh befinden, sondern in den nahe gelegenen Städten Bielefeld, Herford und Rheda-Wiedenbrück. Damit schließen sich zwei bereits zuvor verbundene katholische Krankenhausträger in Bielefeld und Gütersloh enger zusammen.

Der Zusammenschluss zwischen den bereits verbundenen katholischen Kliniken in Bielefeld und Gütersloh führt zu keiner Beeinträchtigung des Krankenhauswettbewerbs in den beiden Regionen. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 05.04.22
Newsletterlauf: 08.06.22


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Aufklärung des Kartellverstoßes

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Pfanner Schutzbekleidung GmbH, Koblach (Österreich), eine Geldbuße in Höhe von 783.900 Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Die Pfanner Schutzbekleidung GmbH (nachfolgend: Pfanner) und ein (nicht bebußtes) Schwesterunternehmen vertreiben über Fachhändler in Deutschland hochwertige und hochpreisige Funktions- und Schutzkleidung.

  • Innenliegende Sonnenschutzprodukte

    Die Hunter Douglas GmbH, Düsseldorf, hat die Anmeldung zum Erwerb der erfal GmbH & Co. KG, Falkenstein/Vogtland, aufgrund von wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes zurückgenommen. Bei dem mittelständischen Zielunternehmen erfal handelt es sich um einen Hersteller von Produkten für Insektenschutz sowie für innen- und außenliegenden Sonnenschutz.

  • Radare und optoelektronische Systeme

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH, München, durch die Hensoldt Holding Germany GmbH, Taufkirchen, freigegeben. Über die Förderbank KfW ist der Bund mit 25,1 Prozent an der Hensoldt beteiligt.

  • Hoher wirtschaftlicher Druck

    Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens von vier evangelischen Trägern im Ruhrgebiet freigegeben. In dem künftigen Gemeinschaftsunternehmen mit Sitz in Herne wollen die vier Organisationen Innere Mission - Diakonisches Werk Bochum e.V., Evangelischer Kirchenkreis Herne / Castrop-Rauxel KdöR, Diakoniewerk Gelsenkirchen und Wattenscheid e.V. und Evangelische Stiftung Augusta (Bochum) ihre Tätigkeiten gemeinsam erbringen.

  • Kein Alleinerwerbsverbot mehr

    Das Bundeskartellamt hat die Prüfung des Vermarktungsmodells weitgehend abgeschlossen, das die Deutsche Fußball Liga (DFL) für die Vergabe der Medienrechte an den Spielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga ab der Saison 2025/26 umsetzen möchte.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen