Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Radare und optoelektronische Systeme


Freigabe der Fusion Hensoldt/ESG, Hersteller von Verteidigungselektronik
Die Beteiligten arbeiten bereits in der German FCMS zusammen



Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH, München, durch die Hensoldt Holding Germany GmbH, Taufkirchen, freigegeben. Über die Förderbank KfW ist der Bund mit 25,1 Prozent an der Hensoldt beteiligt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Gegen die Übernahme bestehen keine wettbewerblichen Bedenken, da die beiden Unternehmen innerhalb des Bereiches der Sicherheits- und Verteidigungselektronik bislang ganz überwiegend unterschiedliche Produkte und Dienstleistungen anbieten."

Hensoldt ist ein Hardware-Produzent im Bereich der Verteidigungselektronik. Die Hauptproduktbereiche sind Radare und optoelektronische Systeme. In Abgrenzung dazu ist ESG ein Systemintegrator und vornehmlich mit der Entwicklung, Integration und Betreuung von elektronischen Systemen von Dritten – vor allem im militärischen Bereich – betraut. ESG ist dabei nicht nur für die Integration unterschiedlicher elektronischer Komponenten wie beispielsweise der Kampfflieger der Bundeswehr zuständig, sondern betreut darüber hinaus das Management der Ersatzteile.

Die Beteiligten arbeiten bereits u.a. in der German FCMS zusammen. FCMS entwickelt vernetzte Sensor- und Effektor-Lösungen sowie Drohnensysteme, plattformübergreifende Sensoren und Effektoren für fliegende unbemannte Systeme. Die Gründung der German FCMS wurde 2020 vom Bundeskartellamt geprüft und freigegeben. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 22.02.24
Newsletterlauf: 08.05.24


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundesnetzagentur

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Anreizregulierung ohne negativen Effekt

    Am 23. Oktober 2014 fand in Bonn der vierte Workshop zur Evaluierung der Anreizregulierung statt. Auf Basis der Erkenntnisse aus dem Evaluierungsprozess zeichnen sich die zentralen Bausteine eines zukünftigen Regulierungssystems ab. Vier Anpassungsoptionen wurden durch die Bundesnetzagentur vorgestellt und mit der Branche diskutiert.

  • Androhung von Zwangsgeld

    Die Bundesnetzagentur hat einen Telekommunikationsdiensteanbieter unter Androhung von Zwangsgeld dazu verpflichtet, künftig seinen gesetzlichen Pflichten bei der Bekämpfung von Fax-Spam nachzukommen: Er muss nach einer Umsetzungsfrist betroffene Kunden anlässlich der Einrichtung von Rufnummern schriftlich darüber informieren, dass Faxwerbung ohne Einwilligung des Empfängers verboten ist. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Netzbetreiber trotz internetbasierter Rufnummernvergabe zumindest einmal mit seinen Kunden in Schriftform Kontakt aufnimmt und diese zu rechtmäßiger Rufnummernnutzung anhält.

  • Rechnungen in Höhe von 90 Euro erhalten

    Die Bundesnetzagentur geht umfassend gegen SMS-Fallen vor. Sie hat die Abschaltung von weiteren 60 Rufnummern angeordnet, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsmodell der Telecom Billing Ltd., Sofia/ Bulgarien, rechtswidrig genutzt wurden. Aus diesem Anlass rät die Bundesnetzagentur Verbrauchern zu einem überlegten Umgang mit SMS-Nachrichten von nicht bekannten Absendern.

  • Unzumutbare Belästigung von Verbrauchern

    Die Bundesnetzagentur hat zum Schutz der Verbraucher vor massenhaften, belästigenden Telefonanrufen die Abschaltung von neun Rufnummern eines Callcenters angeordnet. Mehr als 300 Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur über derartige Anrufe beklagt. Das Callcenter hat mit den als belästigend einzustufenden Anrufversuchen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. "Mit der Abschaltung der Rufnummern setzen wir ein klares Zeichen. Eine unzumutbare Belästigung von Verbrauchern durch unerwünschte Telefonanrufe werden wir nicht akzeptieren", betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

  • Nach wie vor beträchtliche Marktmacht

    Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die Telekom Deutschland GmbH (Telekom) auch zukünftig zu verpflichten, Call-by-Call und Preselection an ihren Anschlüssen zuzulassen. Dies sieht ein jetzt veröffentlichter Entscheidungsentwurf vor, in dem die Rahmenbedingungen für die Regulierung der Festnetz-Endkundenanschlüsse festgelegt werden sollen. Auf diesem Markt verfügt die Telekom nach dem Ergebnis einer von der Bundesnetzagentur turnusmäßig vorgenommenen Marktuntersuchung nach wie vor über eine beträchtliche Marktmacht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen