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Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt


Briefkonsolidierung: Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Deutsche Post InHaus Services, Postcon und Compador ein
Briefkonsolidierer bieten Geschäftskunden an, ihre Briefmengen abzuholen, vorzusortieren und zu Briefzentren der DPAG zu transportieren



Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen die Deutsche Post InHaus Services GmbH (DPIHS), ein Tochterunternehmen der Deutschen Post AG (DPAG), sowie gegen die Postcon Konsolidierungs GmbH und die Compador Dienstleistungs GmbH eingeleitet. Es geht um mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den genannten Unternehmen im Bereich der sogenannten Briefkonsolidierungsleistungen, die sich an Geschäftskunden richten und die die genannten Unternehmen im Wettbewerb zueinander anbieten.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Von dem Geschäftsmodell der Briefkonsolidierung geht der wichtigste Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt im Geschäftskundenbereich gegenüber der marktbeherrschenden Deutschen Post AG aus. Die Deutsche Post selbst ist auch in diesem Bereich über ihr Tochterunternehmen Deutsche Post InHaus Services sehr stark vertreten. Wir werden prüfen, ob die bestehenden Vereinbarungen der Deutschen Post InHaus Services mit ihren direkten Wettbewerbern den Wettbewerb beschränken."

Briefkonsolidierer bieten Geschäftskunden an, ihre Briefmengen abzuholen, vorzusortieren und zu Briefzentren der DPAG zu transportieren. Die Briefmengen werden dabei mit denjenigen anderer Kunden zusammengeführt, um so höhere Geschäftskundenrabatte auf das zu zahlende Beförderungsentgelt erzielen zu können. Für dieses Wettbewerbsangebot gegenüber den nach wie vor marktbeherrschenden Unternehmen der DPAG nutzen die Briefkonsolidierer den regulierten Zugang zum Postzustellnetz der DPAG. Diese ist mit der DPIHS diesem Wettbewerb mit einem eigenen Konsolidierungsangebot entgegengetreten und erzielt hiermit erhebliche Marktanteile. Die Postcon Konsolidierungs GmbH und die der gleichen Unternehmensgruppe angehörende Compador Dienstleistungs GmbH gehören zu den größten Wettbewerbern auf dem Markt. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 03.08.23
Newsletterlauf: 28.09.23


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

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    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

  • Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB

    Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.

  • Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag

    Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.

  • Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen

    Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."

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