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Governance, Risk & Compliance Management
















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Meldungen aus der Cloud- und SaaS-Welt


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Corporate Compliance Zeitschrift


Die "Corporate Compliance Zeitschrift" zeigt Haftungsfallen und bietet praxisgerechte Lösungen zur regelkonformen Führung eines Unternehmens – für kleine und mittlere Betriebe ebenso wie für Konzernunternehmen.
Die dunkelblauen Hefte der CCZ richten sich an alle, die mit Corporate Compliance in Unternehmen befasst sind (Corporate Compliance-Beauftragte, Anti-Korruptions-Beauftragte etc.) sowie Rechtsanwälte und Juristen, die in diesem Bereich beratend tätig sind. Angesichts der Vielzahl zu beachtender Vorschriften sind Manager und Unternehmer heute einem erhöhten Haftungsrisiko ausgesetzt. Führungskräfte internationaler Firmen laufen zudem Gefahr, gegen ausländisches Recht zu verstoßen.
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Schwerpunkt: Die Zukunft der Archivierung

Wie man mit "Software-Defined Archiving" die Herausforderungen zukunftssicherer und rechtskonformer Datenarchivierung lösen und Geschäftsrisiken minimieren kann: Compliance-gerecht, flexibel, ohne Hardware-Abhängigkeiten.
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Schwerpunkt: Compliance mit der EU-DSGVO

EU-DSGVO umsetzen
EU-DSGVO umsetzen EU-Datenschutz-Grundverordnung aus Sicht der SAP-Anwender, Bild: DSAG

Ab dem 25. Mai 2018 endet die Übergangsfrist und es kommt nur noch das neue Datenschutzrecht nach der Datenschutz-Grundverordnung zur Anwendung, ergänzt durch die Regelungen des BDSG-neu und einige spezialgesetzliche Regelungen.

Laut Einschätzung von Gartner werden mehr als die Hälfte aller Unternehmen weltweit die Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zum Stichtag 25. Mai 2018 nicht einhalten können. Oftmals haben Organisationen laut IDG noch nicht mal Maßnahmen ergriffen, um die DSGVO-Anforderungen erfüllen zu können. Vielfach hapert es schon am Vermögen, DSGVO-Anforderungen exakt definieren zu können und für das eigene Unternehmen umsetzbar zu machen.

Hier geht es zum Schwerpunkt: "Compliance mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung"
(4. Update)

Meldungen aus der Security- und Safety-Welt


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Auswirkungen der EuGH-Safe Harbor-Entscheidung

Der EuGH erklärte am 6. Oktober 2015 den Beschluss der EU-Kommission betreffend Safe Harbor vom 26.07.2000 (Entscheidung 2000/520/EG der Kommission) für ungültig. Safe Harbor ist damit keine Rechtsgrundlage mehr für die Übermittlung von Daten an Unternehmen in den USA.
Die nationalen Datenschutzbehörden müssen bei Beschwerden in völliger Unabhängigkeit prüfen können, ob bei der Übermittlung der Daten einer Person in ein Drittland die in der Richtlinie 95/46/EG aufgestellten Anforderungen gewahrt werden. Sie sind dabei nicht an Entscheidungen der EU-Kommission zur Angemessenheit des Schutzniveaus in dem jeweiligen Drittland gebunden.

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Recht und Compliance

Bundesgerichtshof

  • Waschanlage & Schadensprävention

    Der unter anderem für das Werkvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat über die Haftung des Betreibers einer Autowaschanlage für einen Fahrzeugschaden entschieden (Urteil vom 21. November 2024 - VII ZR 39/24). Sachverhalt und bisheriger Prozessverlauf: Der Kläger verlangt Schadensersatz wegen der Beschädigung seines Fahrzeugs in einer von der Beklagten betriebenen Autowaschanlage, einer sogenannten Portalwaschanlage.

  • Vergütung & Urheberrecht

    Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt, mit denen geklärt werden soll, ob und unter welchen Voraussetzungen die Förderung kulturell bedeutender Werke und Leistungen aus den Einnahmen einer Verwertungsgesellschaft mit dem Unionsrecht vereinbar ist (Beschluss vom 21. November 2024 - I ZR 135/24 - Herausgeberanteil).

  • Entgelte ohne Rechtsgrund vereinnahmt

    Der u. a. für das Bank- und Kapitalmarktrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat mit Urteil vom 19. November 2024 (Urteil: XI ZR 139/23) über die Rückzahlung von Bankentgelten entschieden, die aufgrund einer unwirksamen Zustimmungsfiktionsklausel vereinbart werden sollten.

  • Wegweisendes BGH-Urteil

    Die Beklagte betreibt das soziale Netzwerk Facebook. Anfang April 2021 wurden Daten von ca. 533 Millionen Facebook-Nutzern aus 106 Ländern im Internet öffentlich verbreitet. Unbekannte Dritte hatten sich zuvor den Umstand zu Nutze gemacht, dass die Beklagte es in Abhängigkeit von den Suchbarkeits-Einstellungen des jeweiligen Nutzers ermöglicht, dass dessen Facebook-Profil mithilfe seiner Telefonnummer gefunden werden kann.

  • Geschäftliche Handlungen der öffentlichen Hand

    Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden (Urteil vom 26. September 2024 - I ZR 142/23), dass das Angebot kostenloser Stellenanzeigen im Online-Portal eines Landkreises eine geschäftliche Handlung der öffentlichen Hand darstellt und im Streitfall gegen das Gebot der Staatsferne der Presse verstößt.

Bundesarbeitsgericht

  • Arbeitnehmerüberlassung - Konzernprivileg

    Überlässt ein Unternehmen, das einem Konzern angehört, einen Arbeitnehmer seit Beginn des Arbeitsverhältnisses über mehrere Jahre einem anderen Konzernunternehmen, ist regelmäßig davon auszugehen, dass die Beschäftigung des Arbeitnehmers zum Zweck der Überlassung erfolgt ist.

  • Schlechterstellung von Teilzeitbeschäftigten

    Der im Tarifvertrag für energie- und wasserwirtschaftliche Unternehmungen geregelte Ausschluss von Arbeitnehmern, die sich in der Passivphase ihrer Altersteilzeit befinden, vom Bezug einer Inflationsausgleichsprämie ist unwirksam. Der Kläger ist Arbeitnehmer eines Unternehmens der Energiewirtschaft.

  • Betriebsratswahl angefochten

    Für die Wahl des Betriebsrats kann der Wahlvorstand denjenigen Arbeitnehmern, von denen ihm bekannt ist, dass sie im Zeitpunkt der Wahl wegen vorübergehender mobiler Arbeit oder wegen Kurzarbeit voraussichtlich nicht im Betrieb anwesend sein werden, die Unterlagen für eine schriftliche Stimmabgabe ohne einen entsprechenden Antrag übersenden.

  • Geldwerte materielle Arbeitsbedingungen

    Definieren Tarifvertragsparteien als außertariflich diejenigen Angestellten, deren geldwerte materielle Arbeitsbedingungen diejenigen der höchsten tariflichen Entgeltgruppe überschreiten, ohne einen bestimmten prozentualen Abstand festzusetzen, genügt für Status und Vergütung des außertariflichen Angestellten jedes - auch nur geringfügige - Überschreiten.

  • Erbrachte Arbeitsleistung & Feiertagszuschläge

    Für Beschäftigte, die unter den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) fallen, richtet sich der Anspruch auf Feiertagszuschläge danach, ob am regelmäßigen Beschäftigungsort ein gesetzlicher Feiertag ist. Der Kläger, dessen regelmäßiger Beschäftigungsort in Nordrhein-Westfalen liegt, nahm auf Anordnung seines Arbeitgebers vom 1. bis 5. November 2021 an einer Fortbildungsveranstaltung in Hessen teil.

Datenschutz und Compliance

  • Datensicherheit darf Innovationen nicht behindern

    "Datenschutzbeauftragte auf Zukunftskurs" - so lautete das Motto des 3. Datenschutztags Hessen & Rheinland-Pfalz, zu dem mehr als 200 behördliche, kommunale und betriebliche Datenschutzbeauftragte in Frankfurt am Main zusammenkamen. Gemeinsam eingeladen hatten der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V., der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) Prof. Dr. Dieter Kugelmann und der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) Prof. Dr. Alexander Roßnagel.

  • BfDI kann Einsichtsrechte einklagen

    Der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat vor dem Bundesverwaltungsgericht Klage gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) zur Durchsetzung seiner Kontrollbefugnisse erhoben. Dem BfDI wird vom BND die Einsicht in Unterlagen verwehrt, die dem Einsichtsrecht des BfDI zur Durchführung seiner Kontrolle unterliegen und für diese unbedingt notwendig sind. Dieses Vorgehen hatte der BfDI zuvor erfolglos beanstandet.

  • Datenschutz versehentlich oder mutwillig ignoriert

    Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Viele Fälle aus der Praxis verdeutlichen, dass Datenschutz wirkt - und wo er manches Mal gefehlt hat. Licht und Schatten gab es auch im Bereich der Informationsfreiheit.

  • KI datenschutzkonform einsetzen

    Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) legt eine Orientierungshilfe mit datenschutz-rechtlichen Kriterien für die Auswahl und den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen vor.

  • Möglichkeit von Geldbußen gegenüber Behörden

    Die Bundesregierung hat im Februar 2024 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorgelegt (BT-Drs. 20/10859). Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat zu relevanten Punkten des Gesetzentwurfs und zu weitergehendem Regelungsbedarf Stellung genommen.

Kartellrecht

  • Payback-Daten von Globus maßgeblich

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme von vier großflächigen Lebensmitteleinzelhandel (LEH)-Standorten in Bedburg, Chemnitz, Essen und Wesel von der Globus Markthallen Holding GmbH & Co. KG (Globus) durch die Kaufland Dienstleistung GmbH & Co. KG (Kaufland) nach umfangreichen Marktermittlungen im Vorprüfverfahren freigegeben.

  • Keine Gefahr für den Wettbewerb

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Zusammenführung der Gesundheits- und Kosmetikunternehmen Merz Lifecare und WindStar im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. Merz Lifecare ist ein indirektes Tochterunternehmen der Merz Holding GmbH & Co. KG, Frankfurt.

  • Vermarktung des Werbeinventars

    Das Bundeskartellamt hat zum jetzigen Zeitpunkt keine Einwände gegen die geplante gemeinsame Vermarktung des Werbeinventars der Heinrich Bauer Verlag KG (Bauer) durch die zu RTL Deutschland gehörende AdAlliance GmbH (AdAlliance).

  • Abschluss des Facebook-Verfahrens

    Das Bundeskartellamt hat sein Facebook-Verfahren abgeschlossen. Ergebnis des Verfahrens ist ein Gesamtpaket von Maßnahmen, das den Nutzenden des sozialen Netzwerkes Facebook deutlich verbesserte Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Verknüpfung ihrer Daten einräumt.

  • Lithium-Ionen-Zellen für Elektroautos

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb einer nicht-kontrollierenden Beteiligung an der Varta AG durch die Porsche AG freigegeben. Ebenfalls freigegeben wurde der Erwerb der Mehrheit der Anteile an und der Alleinkontrolle über die V4Drive Battery GmbH durch die Porsche AG.


Schwerpunkt: IT-Sicherheit & Compliance

An der Umsetzung von Compliance im Unternehmen sind viele Abteilungen beteiligt. Dazu zählen nicht nur die Interne Revision, Rechtsabteilung, das Risiko-Management oder Anti-Fraud-Management, sondern auch die Konzernsicherheit. Vor allem die IT-Sicherheit ist integraler Bestandteil einer umfassenden nicht nur die IT abdeckenden Compliance-Strategie im Unternehmen.

Hier geht es zum Schwerpunkt: "IT-Sicherheit im Kontext von Compliance"

Recht

Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

  • Deutsche Unternehmen entlasten

    Die Bundesregierung soll dem Bundestag so schnell wie möglich einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem das seit dem 1. Januar 2023 gültige Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz aufgehoben wird. Das fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (20/13765).

  • Risiko durch PFAS-Emissionen

    In der Debatte um Beschränkungen oder ein Verbot von Per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) macht die Bundesregierung klar, dass es bei dem laufenden Beschränkungsverfahren nach der EU-Chemikalienverordnung REACH nicht um ein "pauschales Verbot" gehe.

  • Im Benehmen mit der zentralen Informationsstelle

    Der Bundesrat schlägt eine Reihe von Ergänzungen und Streichungen im Gesetzentwurf für ein Daten-Governance-Gesetz (20/13090) vor. In der Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung (20/13637) fordert die Länderkammer unter anderem, dass die Länder zuständige Stellen für die Unterstützung öffentlicher Stellen des jeweiligen Landes sowie regionale Informationsstellen einrichten können.

Compliance-Kiosk

Unser Zeitschriftenportfolio
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Die "Corporate Compliance Zeitschrift" zeigt Haftungsfallen und bietet praxisgerechte Lösungen zur regelkonformen Führung eines Unternehmens – für kleine und mittlere Betriebe ebenso wie für Konzernunternehmen.

Die Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) - Prävention und Aufdeckung in der Compliance-Organisation - will Standards und Best Practices für das Compliance-Management setzen.

Die Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) - Leitung und Überwachung in der Unternehmens- und Prüfungspraxis - adressiert als deutschsprachige Fachzeitschrift konsequent und direkt alle Corporate Governance-Organe der Unternehmen und deren Wirtschaftsprüfer.

Die Zeitschrift Interne Revision (ZIR) - Fachzeitschrift für Wissenschaft und Praxis vermittelt auf dem Gebiet der Internen Revision den aktuellen Stand wissenschaftlicher und praktischer Erkenntnisse.

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Brennpunktinhalte im Überblick

Google Street View & Datenschutz

  • "Google Street View" startet in Kürze

    In Kürze startet "Google Street View" für die 20 größten Städte in Deutschland. Im Vorfeld hatten die Bewohner dieser Städte die Möglichkeit, einen Antrag auf Unkenntlichmachung ihrer Häuser noch vor der Veröffentlichung der Street View-Bilder zu stellen. Trotz großer Bemühungen kann es vorkommen, dass einige Häuser in den 20 Städten auf den Street View-Bildern zu sehen sein werden, die eigentlich unkenntlich gemacht sein sollten.

  • Widersprüche gegen "Google Street View"

    Nach Angaben von Google haben rund drei Prozent der Haushalte gegen den Bilderdienst "Street View" Widerspruch eingelegt. In 20 Großstädten hatten die Einwohner Gelegenheit, noch vor dem Start des Dienstes die Abbildung ihrer Hausfassaden abzulehnen. Dies ist auch weiterhin möglich.

  • Forderung: Unbürokratisches Widerspruchsregister

    Anlässlich der Veröffentlichung der Widerspruchszahlen zum Google-Dienst "Street View" erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar: "Ich kenne kein vergleichbares System, bei dem so viele Menschen in so kurzer Zeit der Verwendung ihrer Daten widersprochen haben - und das sogar schon vor Inbetriebnahme des Dienstes. Die hohe Zahl der Widersprüche gegen Google Street View zeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger selbst darüber entscheiden wollen, welche Daten über sie im Internet veröffentlicht werden.

  • Veröffentlichung der Street View-Bilder

    Seit April 2009 kann jeder Mieter und Hausbesitzer in Deutschland einen Antrag bei Google einreichen, damit noch vor dem Start von Street View das Bild seines Hauses oder seiner Wohnung unkenntlich gemacht wird. Zunächst gab es die Möglichkeit, diese Anträge per Brief zu stellen, seit einigen Monaten zusätzlich auch mit Hilfe eines Online-Tools.

  • Datenschutz bei "Google Street View"

    Personen und amtliche Kennzeichen von Fahrzeugen sollen vor der Übermittlung durch das Internet unkenntlich gemacht werden. Des Weiteren muss auch Eigentümern, Mietern oder Fahrzeughaltern das Recht eingeräumt werden, der weiteren Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen, wie sie beispielsweise von "Google Street View" demnächst auch in Deutschland angeboten werden.

  • "Einbruchstourismus" durch Google Street View?

    Noch bis zum 15. Oktober 2010 haben Hauseigentümer die Möglichkeit, mittels eines Widerspruchs (www.google.de/streetview) zu verhindern, dass Aufnahmen ihrer Häuser künftig beim Google-Dienst Street View abrufbar sind. Doch wer jetzt vorschnell handelt und Pro und Contra eines Widerspruches nicht sorgfältig abwägt, könnte sich später unter Umständen ärgern, mein die naiin (no abuse in internet).

  • Ausweitung der Widerspruchsfrist bei Google

    Ein spezielles Google-Gesetz wird es wohl nicht geben. Staat dessen prüft die Bundesregierung offensichtlich, wie generell der Datenschutz bei der Verwendung von Geodaten gehandhabt werden soll. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zeigt sich derweil zufrieden darüber, dass der öffentliche Druck auf Google das Unternehmen in bestimmten Punkten zum Einlenken gezwungen habe.

  • Google verstärkt Datenschutz bei Street View

    Nach fast zweijähriger Vorbereitung steht Google kurz vor der Einführung des Dienstes Street View in den 20 größten Städten Deutschlands. In dieser Zeit habe sich das Unternehmen mit den deutschen Datenschutzbehörden kontinuierlich über die Ausgestaltung des Dienstes unter besonderer Beachtung des Schutzes der Privatsphäre der deutschen Bevölkerung verständigt, erklärt Google in einer Pressemitteilung.

  • "Google Street View Online-Tool" verfügbar

    Nach einer gröberen Start-Panne, bei der Anwendern des Internet Explorers der Zugang zum angekündigten Google Street View-Online-Tool für einige Stunden nicht zur Verfügung stand, kann seit dem 17.10.2010 auf www.google.de/streetview die Unkenntlichmachung von Häusern angestoßen werden.

  • Klarstellung zu "Google Street View"

    In einer Presseerklärung bessert Google ihre Eigeninformation hinsichtlich des Dienstes "Google Street View" nach. Das Unternehmen teilte mit: Der Antrag auf Unkenntlichmachung von Häusern/Wohnungen in Street View-Bildern ist seit April 2009 möglich und kann auch nach dem Start des Dienstes dauerhaft gestellt werden. Unkenntlichmachungen sind endgültig und lassen sich nicht rückgängig machen.

  • Google Street View gehe zu weit und zu schnell

    Anlässlich der Ankündigung von Google zum Start von Google Street View erklärt der netzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Lars Klingbeil: "Die Forderungen aus der Koalition nach einer gesetzlichen Regelung zum angekündigten Start von Google Street View sind ein Offenbarungseid: Es ist das Versäumnis der Bundesregierung, dass sie - - trotz monatelanger Diskussion - keinen verlässlichen gesetzlichen Rahmen geschaffen hat. Es wäre aber Aufgabe der Bundesregierung gewesen, die vielen offenen Fragen die mit dem Projekt Google Street View verbunden sind und der sehr zurückhaltenden Kommunikation des Unternehmens zum Schutz von Datenschutz- und Persönlichkeitsrechten einen Gesetzentwurf zur Darstellung von öffentlichen Räumen und zum Schutz vom Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung auf den Weg zu bringen."

  • Street View: Politik bezieht Stellung gegen Google

    Nach dem angekündigten Schnellstart von Google "Street View" mehren sich die Stimmen in der Politik, die Google mit gesetzlichen Auflagen belegen wollen. So fordern Politiker der CDU und FDP, ein Gesetz zu erlassen, das wichtige Datenschutz- und Persönlichkeitsschutzfragen im Hinblick auf den Google-Dienst regelt. Die gesetzlichen Auflagen sollen unabhängig davon erlassen werden, ob Google ihre Zusagen beziehungsweise die Forderungen von Datenschützern erfülle oder nicht.

  • Kritik an rascher "Google Street View"-Einführung

    Die Begeisterung für Googles angekündigten "Frühstart" von "Google Street View" hält sich bei bundesdeutschen Datenschützern in engen Grenzen. Die Google-Ankündigung kam gerade für die zuständige Datenschutzbehörde in Hamburg ziemlich überraschend, da sie hinsichtlich der Umsetzung des zugesagten Widerspruchsrechts der Betroffenen noch wichtige Fragen offen sieht.

  • Google führt "Street View" in Deutschland ein

    Google hat bekanntgegeben, ihr Produkt "Street View" für die 20 größten Städte Deutschlands bis Ende des Jahres einzuführen. Durch die Straßenansichten mit einem Radius von 360 Grad können Nutzer ihre Stadt virtuell erkunden, Wegbeschreibungen abrufen oder den Dienst für die Wohnungssuche nutzen.


Fachbeiträge

Compliance Management

  • Bewerberdaten DSGVO-konform verarbeiten

    Deutschland ist bekannt für seine starken Arbeitnehmerrechte: Kündigungsschutz, Mindesturlaub und festgelegte Ruhezeiten sind nur einige der Beispiele, die den Arbeitnehmern rechtlich den Rücken stärken. Auch die informationelle Selbstbestimmung und Privatsphäre der Beschäftigten sind geschützt - besonders durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz.

  • Automatisiertes Datenmanagement für Unternehmen

    Seit dem Austritt Großbritanniens aus der EU wird die Rechtsgrundlage für den gegenseitigen Datenaustausch über den Ärmelkanal neu diskutiert. Derzeit gilt für Firmen im Vereinigten Königreich eine Übergangsfrist, in der sie zusätzlich zu ihren geltenden Datenschutzgesetzen ein Datenschutzniveau nach Artikel 44 der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) bieten müssen. Europäischen Unternehmen, die personenbezogene Informationen an britischen Standorten speichern, drohen hohe Strafzahlungen, wenn diese zusätzlichen Anforderungen nicht erfüllt sind. Jetzt hat die Europäische Kommission die britischen Datenschutzgesetze nach einer eingehenden Prüfung für "angemessen" erklärt, zusätzliche Anforderungen sind demnach nicht notwendig. Nach den Worten von EU-Kommissionsvizepräsidentin V?ra Jourová bieten die geltenden Regeln einen ausreichenden Schutz persönlicher Daten auf dem Niveau der EU. Allerdings müssen die EU-Mitgliedsstaaten dem Entwurf noch zustimmen. Dafür haben sie bis Juni Zeit, dann endet die Übergangsphase. Erst danach ist der Datenaustausch zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich wieder ohne Einschränkungen möglich.

  • Intelligente SIEM-Lösungen sind gute Hilfsmittel

    Jedes Netzwerk benötigt Schutz. Schutz vor feindlichen Angriffen, Schutz vor versehentlichen Datenverlusten. Gewährleisten kann diesen Schutz nur ein durchdachtes und konsequent in der Praxis angewandtes Regelwerk, die sogenannte Compliance. Das richtige Management der Compliance ist eine komplizierte Angelegenheit. Um sicherzustellen, dass Regeln befolgt und Verstöße geahndet werden, ist ein Indikator erforderlich, mit dem das Regelwerk auf seine konsequente Einhaltung überprüft werden kann. Hier kommen Protokolldateien, die sogenannten Logfiles, ins Spiel.Logfiles entstehen, wenn in einer digitalen Umgebung eine Funktion ausgeführt wird. Sie beinhalten Informationen über die Aktivität, die ausgeführt wurde, und Zusatzinformationen, wie z.B. zum Ausführungszeitpunkt, dem Akteur, etc.Richtig eingesetzt können mit Hilfe dieser Logfiles problemlos Verstöße gegen die Compliance erkannt, nachträglich sogar, über digitale Forensik-Analysen, bis zu ihrem Ursprung zurückverfolgt werden. So ist es mit ihrer Hilfe möglich, Sicherheitslücken zu schließen.

  • Automatisierung der Trade-Compliance durch IT

    Trade Compliance ist in den meisten international tätigen Großunternehmen heute als Topmanagementaufgabe voll anerkannt. Eine heiße Frage bleibt jedoch, wie das Thema inhaltlich und organisatorisch am besten umgesetzt werden kann. Immer mehr Unternehmen legen Wert darauf, als positiver Teil der Gesellschaft wahrgenommen zu werden. Dazu gehört, stets rechtskonform zu handeln. Das Trade-Compliance-Management stellt das Einhalten von Gesetzen und Vorschriften im Außenhandel sicher. Es weist zahlreiche Berührungspunkte mit anderen Managementsystemen und Regelwerken wie zum Beispiel Corporate Governance, Risiko-, Qualitäts-, Umwelt- und Nachhaltigkeits-Management auf. Unternehmen stehen daher vor der Frage, welchem Unternehmensbereich sie das Thema Trade Compliance zuordnen sollen, z. B. der Rechtsabteilung, Finanzen/Controlling, dem Politik- und Regulierungs-Management oder dem Supply-Chain-Management. Und sie müssen entscheiden, wie sie Import- und Exportkontrollen am besten organisieren können.

  • IT-gestützte Compliance ist kein Hexenwerk

    Compliance wird immer wichtiger. Unternehmen müssen umfangreiche gesetzliche Vorgaben und Richtlinien einhalten und deren Befolgung auch nachweisen. Bei Rechtsverletzungen drohen empfindliche Strafen und ein erheblicher Imageschaden. Doch viele Firmen sind mit dem Compliance-Management überfordert. Abhilfe schafft hier ein pragmatischer, IT-gestützter Ansatz wie das Compliance-Framework von Computacenter, das die Regularien mit den entsprechenden IT- und Geschäftsprozessen verzahnt und Abweichungen erkennt. Compliance gilt für alle Fachbereiche eines Unternehmens, auch für die IT-Abteilung. In den meisten Unternehmen sind heutzutage alle Daten elektronisch gespeichert und sämtliche Geschäftsprozesse in Software abgebildet. Angesichts der zentralen Rolle der IT fordert der Gesetzgeber verstärkt IT-Sicherheit und Datenschutz. Daher ist IT-Compliance oft geschäftskritisch für Unternehmen.

  • Compliance-konforme Datensicherheit

    Die Vertraulichkeit und Integrität von Daten ist unverzichtbar – nicht zuletzt auch aus Compliance-Gründen. Eine Grundlage dafür: Die konsequente Verschlüsselung von wichtigen Informationen. Ein besonders hohes Schutzniveau bieten Hardware-basierte Verschlüsselungssysteme, so genannte Hardware Security Module (HSM). Zur Sicherung von Daten und Transaktionen sind kryptographische Verfahren unverzichtbar. Sie umfassen zwei Bereiche: das Erzeugen, Speichern und Verwalten von Schlüsseln sowie die Anwendung für die Signaturerstellung und Verschlüsselung mit diesen kryptographischen Schlüsseln. Hier kommen Hardware Security-Module ins Spiel: Sie erzeugen hochwertige kryptographische Schlüssel und speichern sie so sicher, dass unautorisierte Personen keinen Zugriff darauf haben.

  • Schutz kritischer Infrastrukturen

    Das IT-Sicherheitsgesetz - das erste seiner Art in Deutschland - ist vom Kabinett verabschiedet worden und liegt nun im Bundestag zur Beratung. Es ist ein Anfang und eine Chance für Unternehmen, um sich vor Angriffen zu schützen. Die Notwendigkeit dieser Gesetzgebung ist offenkundig: Das zivile Leben in Deutschland darf nicht durch Cyberattacken beeinträchtigt werden. Besonders das Thema Wirtschaftspionage soll mit dem Gesetz adressiert werden, denn beinahe jede Woche werden neue Angriffe auf Unternehmens- und Organisationsstrukturen gemeldet. Offensichtlich ist es für Wirtschaftskriminelle, politische Akteure und Cyberterroristen immer noch viel zu einfach, in die Infrastrukturen einzudringen, zu sabotieren und Daten zu entwenden. Vollständig verhindern wird das IT-Sicherheitsgesetz diese Attacken nicht, es soll aber zumindest die gröbsten Sicherheitslücken beseitigen. Es soll unter anderem sicherstellen, dass es ein dokumentiertes Sicherheitsmanagement gibt und dass alle sicherheitskritischen Elemente in der IT-Infrastruktur im Unternehmen identifiziert und ganzheitlich überwacht werden.

  • Verschlüsselung - auch eine Frage der Compliance

    Global tätige Unternehmen aller Branchen sind neben nationalen Regeln auch an landesübergreifende Gesetze gebunden. Innerhalb der EU gehört dazu beispielsweise die European Union Data Protection Directive (EU DPD). Die Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG regelt den Schutz der Privatsphäre natürlicher Personen im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Daten. Da alle EU-Mitgliedsstaaten zur Umsetzung in nationales Recht verpflichtet waren, sind die Bestimmungen für alle in Europa tätigen Organisationen verbindlich. Darüber hinaus existiert eine Vielzahl unterschiedlicher Regulatorien für einzelne Branchen. So hat sich etwa in der Gesundheitsbranche mit dem Health Information Portability and Accountability Act (HIPAA) ein Standard etabliert.

  • IT-Compliance ist unverzichtbar

    Ob KMU oder Großkonzern: Heute besitzt jedes Unternehmen sensible Daten, die nicht in falsche Hände geraten sollten. Doch Datenklau geschieht nicht nur durch Angriffe von außen - auch intern gibt es eine Schwachstelle: den Umgang mit den Zugriffsrechten. Access Governance geht also alle an, denn gerade hier entstehen Sicherheitslücken. Oft genug wird im Arbeitsalltag "vergessen", eine gegebene Zugriffsberechtigung zurückzunehmen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Kollege das Unternehmen verlässt oder ein Externer sein Projekt abgeschlossen hat. Diese vermeintliche "Kleinigkeit" kann im schlimmsten Fall fatale Folgen für das Unternehmen nach sich ziehen.

  • Unregelmäßigkeiten schnell identifizieren

    Dass die Anzahl der Betrugsfälle in Finanzunternehmen stetig steigt, ist eine Tatsache und in aller Munde. Inzwischen stellen Korruption und Bestechung auch für den Finanzsektor ein steigendes Reputations- und Finanzrisiko dar, da die Gesetze verschärft werden und die öffentliche Kontrolle zunimmt. Obwohl sich die angewendeten Betrugsmuster über die Jahre nicht sonderlich geändert haben, müssen sich Geldinstitute dessen bewusst sein, dass das Geschick mit welchem Kriminelle diese Muster umsetzen, einem konstanten Wandel unterliegt, welcher immer häufiger durch technologische Innovationen getriebenen ist.

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