Wie funktioniert die Online-Schlichtung?
Rasch zu einer einvernehmlichen Lösung: Neue Broschüre zur Online-Schlichtung
Verbraucher kann sich bei Problemen mit einem Vertrag im Internet online an die Schlichtungsstelle beim Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. in Kehl wenden
(13.07.12) - Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk weist auf die neue Broschüre "Online-Schlichter" hin, die das zum 2. April 2012 in Bayern eingeführten neue Verfahren der Online-Schlichtung erklärt. "Das Verfahren ist denkbar einfach und vor allem kostenfrei", so Merk. "Verbraucher, die mit einem im Internet geschlossenen Vertrag rechtliche Probleme haben, haben damit die Möglichkeit, rasch zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen."
Wenn entweder der Verbraucher oder der Unternehmer, mit dem der Vertrag geschlossen ist, seinen Sitz in Bayern hat, kann sich der Verbraucher bei Problemen mit einem Vertrag im Internet online an die Schlichtungsstelle beim Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. in Kehl wenden.
Voraussetzung ist lediglich, dass er einen Einigungsversuch mit dem beteiligten Unternehmen unternommen hat. Er kann dann online unter www.online-schlichter.de einen Schlichtungsantrag stellen. Dies ist die einzige Formalie, die aber notwendig ist, um das Problem genau zu bezeichnen. Anschließend läuft das Verfahren formlos, online und vor allem kostenlos weiter: Der Schlichter, ein Volljurist, gibt dem Unternehmen Gelegenheit, sich an dem Verfahren zu beteiligen und Stellung zu nehmen. Anschließend unterbreitet er in der Regel einen Schlichtungsvorschlag, den die Parteien annehmen können und der dann auch Grundlage für eine Vollstreckung sein kann.
Wie es geht, ergibt sich aus der neuen Broschüre "Online-Schlichter", die unter http://www.vis.bayern.de/recht/rechtsdurchsetzung/doc/flyer_online-schlichter_web.pdf aus dem Internet heruntergeladen werden kann.
(Bayerisches Justizministerium: ra)
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