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Banken: Verpflichtungen zum Schutz der Kunden


Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk fordert Testberatungen durch BaFin
"Banken, die Belange ihrer Kunden ernst nehmen, sollen sich Tests stellen"


(10.07.12) - Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk fordert eine gesetzliche Grundlage, damit die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei den Banken Testberatungen im Interesse der Kunden durchführen kann. Wie regelmäßige Untersuchungen zeigen, lässt sich nur mit Testberatungen zuverlässig feststellen, ob die Banken ihre bei der Beratung bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen zum Schutz der Kunden beachten. "Da immer wieder erhebliche Defizite entdeckt werden, muss nun auch die BaFin verstärkt tätig werden", sagte Dr. Merk. "Die Politik muss hierfür die nötigen rechtlichen Voraussetzungen schaffen".

Dabei setzt die Ministerin auf Freiwilligkeit: "Wer sich freiwillig den Tests der BaFin unterwirft, zeigt, dass ihm die Belange seiner Kunden und eine hohe Dienstleistungsqualität im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften wichtig sind", konstatierte Dr. Merk. "Deshalb gehe ich davon aus, dass Banken, die auf ihren guten Ruf Wert legen, sich den Testberatungen stellen werden. Dafür brauchen wir aber eine gesetzliche Grundlage."

Die Ministerin hatte bereits im Bundesrat erfolgreich vorgeschlagen, Testberatungen auf Grundlage einer freiwilligen Teilnahme der Banken zu ermöglichen. (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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