Thema "Korruption im Gesundheitswesen"
Strafrechtliche Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Bausback: "Bestehende Lücken im Gesetz müssen schnellstmöglich geschlossen werden"
(19.11.14) - Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback will die "Korruption im Gesundheitswesen" stärker bekämpft wissen: "Korruptive Verhaltensweisen untergraben das für jede Behandlung von Patienten erforderliche besondere Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Heilberufsträgern. Und sie können sich natürlich auch auf die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Behandlung auswirken. Es ist mir ein großes Anliegen, die auf diesem Gebiet bestehenden gesetzlichen Schutzlücken zu schließen."
Im Juli dieses Jahres hatte Bausback bereits einen Entwurf für ein "Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen" in die aktuelle Diskussion eingebracht. Der Minister hierzu: "Mit meinem Gesetzentwurf will ich insbesondere das Vertrauen der Patienten in die Qualität der medizinischen Behandlung stärken. Behandlungsfremde Motivationen dürfen bei der Wahl der Behandlung keine Rolle spielen. Dessen müssen sich Patienten sicher sein dürfen. Und ich will dem aktuell im Gesundheitswesen bestehenden Zwei-Klassen-Strafrecht ein Ende bereiten. Als Patient ist es mir nämlich gleichgültig, ob es ein freiberuflicher Arzt oder ein Klinikarzt ist, auf dessen Verhalten von dritter Seite durch Vorteilszuwendungen Einfluss genommen wird."
Der aktuelle von Bausback anlässlich der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister vorgelegte Diskussionsentwurf schlägt einen neuen, eigenständigen Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen vor.
"Den Kern des neuen Straftatbestands bildet die so genannte Unrechtsvereinbarung zwischen Vorteilsnehmer und Vorteilsgeber. Damit ist gemeint, dass die Gewährung von Vorteilen mit einer bestimmten pflichtwidrigen Gegenleistung verknüpft sein muss", so Bausback, der in Bayern als ergänzende Maßnahme bereits zum Oktober dieses Jahres drei Schwerpunktstaatsanwaltschaften eingerichtet hat, die für Korruptions- und Vermögensdelikte von Angehörigen der akademischen Heilberufe im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung zuständig sind. Der Minister: "Ich bin davon überzeugt, dass wir hierdurch die Qualität der Bearbeitung und Erledigung durch die Bündelung von spezifischem Fachwissen und Erfahrung weiter steigern können."
Bausback hebt aber klar hervor: "Mit geht es keinesfalls darum, eine ganze Berufssparte unter Generalverdacht zu stellen. Die ganz große Mehrheit der Akteure auf dem Gesundheitsmarkt arbeitet mit großem Einsatz für das Wohl ihrer Patienten und ist unempfänglich gegenüber Versuchen der Beeinflussung. Es geht mir lediglich um die kleine Zahl der schwarzen Schafe, die ihre Entscheidungsmacht missbräuchlich und zum Schaden ihrer rechtschaffenden Kollegen ausnutzt." (Bayerisches Justizministerium: ra)
Meldungen: Markt / Hintergrund
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Änderung des Beurkundungsrechts
Das Bundesjustizministerium hat am 13.06.2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich: "Ich begrüße, dass die neue Bundesjustizministerin unseren Vorschlag für eine Änderung des Beurkundungsrechts aufgreift. Für die Digitalisierung der Justiz ist auch die Modernisierung von Bundesgesetzen notwendig. Der bestehende gesetzliche Rahmen ist noch viel zu oft ein Hemmschuh und muss durch den Bund an vielen Stellen modernisiert werden."
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Justiz zukunftsfest machen
Die Justizministerinnen und Justizminister berieten auf ihrer Frühjahrskonferenz am 5. und 6. Juni 2025 in Bad Schandau über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Auch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig nimmt an der Konferenz teil. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, mit einem neuen Pakt für den Rechtsstaat gemeinsam mit den Ländern die Justiz zukunftsfest zu machen. Demnach soll der neue Pakt für den Rechtsstaat auf drei Säulen basieren: einer verbesserten Digitalisierung, einer Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen sowie einer personellen Stärkung.
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Versicherungsleistungen nach § 314 VAG
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.
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Neues Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht
Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."
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Datenkontrolle im Zeitalter der KI
Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.