Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Schutz von Persönlichkeitsrechten im Internet


Bayerns Justizminister Bausback: "Aktuelle Gesetzeslage wird der Bedeutung der Persönlichkeitsrechte nicht gerecht"
"Wir sollten denjenigen, die von persönlichkeitsverletzenden Äußerungen im Internet betroffen sind, jedenfalls die rechtlichen Steine aus dem Weg räumen, wenn es darum geht, die Identität des Verfassers zu erfahren"

(19.11.15) - Der Rechtsausschuss des Bundesrates befasste sich mit einer Änderung des Telemediengesetzes. In diesem Zusammenhang will Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback mit einer weiteren Ergänzung dieses Gesetzes auch den Schutz von Persönlichkeitsrechten im Internet verbessern. Bausback: "Wenn jemand von einer anonymen persönlichkeitsverletzenden Äußerung im Internet betroffen ist, kann er nach geltendem Recht schon aus rechtlichen Gründen vom jeweiligen Anbieter der Onlinedienste nicht verlangen, ihm die Identität des Verfassers mitzuteilen. Geht es hingegen nicht um eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten, sondern um die Durchsetzung von Rechten am geistigen Eigentum, so ist dies möglich. Diese Differenzierung wird der Bedeutung der Persönlichkeitsrechte nicht gerecht. Und auch der Bundesgerichtshof hält diesen Unterschied für wenig nachvollziehbar."

Zwar könnten bei anonymen Persönlichkeitsverletzungen im Internet die Voraussetzungen eines zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs im Einzelfall erfüllt sein, so Bausback. Dennoch dürfe der Anbieter der Internetdienste aus datenschutzrechtlichen Gründen Informationen zum Verfasser der jeweiligen Äußerung nicht herausgeben.

Damit sei die Erfüllung des Auskunftsanspruchs rechtlich unmöglich, wenn es um die Durchsetzung von Persönlichkeitsrechten gehe. Bei Rechten am geistigen Eigentum sei der Betroffene hingegen besser geschützt. Hier erlaube eine Vorschrift im Telemediengesetz, dass der Diensteanbieter die Daten des Verfassers herausgebe.

"Wir sollten denjenigen, die von persönlichkeitsverletzenden Äußerungen im Internet betroffen sind, jedenfalls die rechtlichen Steine aus dem Weg räumen, wenn es darum geht, die Identität des Verfassers zu erfahren. Dafür setze ich mich ein. Und deswegen werde ich [… ]im Rechtsausschuss des Bundesrates beantragen lassen, die datenschutzrechtliche Erlaubnisnorm im Telemediengesetz neben dem dort bereits genannten Schutzgut des geistigen Eigentums auch auf Persönlichkeitsrechte zu erstrecken", so der Minister abschließend. (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Datenschutz erfordert technische Präzision

    Moderne Unternehmensarchitekturen stellen hohe Anforderungen an eine Consent Management Platform (CMP). Nur mit tiefer technischer Integration lassen sich Datenschutz und Nutzerfreundlichkeit effektiv umsetzen - das zeigen aktuelle Entwicklungen in Regulatorik und Praxis. Die Zeiten einfacher Cookie-Banner sind vorbei: In modernen Unternehmensumgebungen muss eine Consent Management Platform mehr leisten als die bloße Einholung einer Zustimmung.

  • Bewertung der Kreditwürdigkeit

    Wer in Anleihen investieren möchte, sollte die Unterschiede zwischen Staats- und Unternehmensanleihen kennen. Beide bieten Chancen aber auch unterschiedliche Risiken. Dieser Artikel zeigt, worauf es bei der Einschätzung von Bonität, Rendite und Sicherheit ankommt.

  • Compliance-Verstöße: Identitäten im Blindflug

    Rund 40 Prozent der Unternehmen verzichten laut einem aktuellen Bericht noch immer auf moderne Identity-Governance- und Administration-Lösungen (IGA). Das ist nicht nur ein organisatorisches Defizit - es ist ein ernstzunehmender Risikofaktor. Denn der Umgang mit digitalen Identitäten ist in vielen Organisationen noch immer ein Flickwerk aus manuellen Abläufen, intransparenten Prozessen und veralteter Technik. Während Cloud-Umgebungen rasant wachsen und Compliance-Anforderungen zunehmen, bleiben zentrale Fragen der Zugriffskontrolle oft ungelöst.

  • So schützen Sie sich vor Anlagebetrug

    Wer im Internet nach lukrativen Geldanlagemöglichkeiten sucht, sollte vorsichtig sein. Oft werden hohe Renditen auch für kleine Anlagebeträge versprochen. Was auf den ersten Blick verlockend klingt, kann Sie schnell um Ihr Geld bringen!

  • Risiko für Wirtschaftlichkeit & Compliance

    Die Begeisterung für KI-Modelle hält ungebrochen an - doch sie hat eine Schattenseite: Systeme wie GPT o3 und o4-mini werden zwar immer leistungsfähiger, halluzinieren aber immer häufiger. Bei Wissensfragen im sogenannten SimpleQA-Benchmark erreichen sie Fehlerquoten von bis zu 79 Prozent - ein alarmierender Wert, der selbst die Entwickler bei OpenAI ratlos zurücklässt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen