Stärkung der Finanzaufsicht
Die Bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk fordert zum Schutz von Bankkunden Testberatungen durch BaFin: "Datenschutzrechtliche Einwände nur vorgeschoben"
Testberatungen durch die BaFin wären nach Merk ein wirksames Mittel, um Verstöße aufzudecken
(21.09.12) - Anlässlich der Behandlung des Gesetzes zur Stärkung der Finanzaufsicht in den Ausschüssen des Bundestags fordert Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk nachdrücklich eine gesetzliche Ermächtigung für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), bei Banken Testberatungen durchzuführen. "Die besten Regelungen über Beratungs- und Aufklärungspflichten von Banken nützen wenig, wenn nicht kontrolliert werden kann, ob sie eingehalten werden", sagte Merk.
Testberatungen durch die BaFin wären nach Merk ein wirksames Mittel, um Verstöße aufzudecken und die schwarzen Schafe zu outen. "Probleme des Datenschutzes oder der Rechte der Bankberater, die gegen derartige Testberatungen eingewandt werden, sind meines Erachtens nur vorgeschoben", so Merk.
"Sie lassen sich im Übrigen leicht ausräumen, indem man die Möglichkeit eröffnet, dass sich Banken freiwillig Testberatungen unterwerfen, wie dies auch der Bundesrat auf bayerischen Antrag in seiner Stellungnahme zu dem Gesetz bereits beschlossen hat", erinnerte Merk. "Das bedeutet natürlich keineswegs, dass die Kontrollen dann nicht effektiv wären. Wenn sich ein Institut erst einmal allgemein bereit erklärt hat, sich den Testberatungen zu unterwerfen, kämen die ‘Kunden‘ der BaFin selbstverständlich unangekündigt. Ich gehe auch davon aus, dass Banken, die auf ihren guten Ruf Wert legen, sich den Testberatungen freiwillig stellen werden." (Bayerisches Justizministerium: ra)
Meldungen: Europäische Kommission
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Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.