Bekämpfung von Verbrechen
Bayerns Justizministerin Merk begrüßt Vorstoß Niedersachsens zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung
Kommission verlange zu Recht unmissverständlich, dass Deutschland endlich die Umsetzung der Richtlinie angeht
(31.05.11) - Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk begrüßt den Vorstoß Niedersachsens, die Vorratsdatenspeicherung neu zu regeln. Merk sagte: "Angesichts der steigenden Internetkriminalität sollten wir umgehend die Vorratsdatenspeicherung wiedereinführen. Damit sich die Täter nicht hinter der Anonymität des Internets verstecken können. Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist bereits mehr als ein Jahr vergangen. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sind klar und eindeutig, es gilt sie nur noch umzusetzen. Die Sicherheit der Bevölkerung in unserem Land muss Vorrang haben vor politischem Gezerre."
Merk betonte: "Der vor kurzem veröffentlichte Evaluationsbericht der EU-Kommission zur Vorratsdatenspeicherrichtlinie hat ebenfalls bestätigt, dass die Speicherung der Daten "ein wertvolles Instrument" und "integraler Bestandteil" der Arbeit europäischer Strafverfolgungsbehörden geworden ist. In manchen Fällen sei sie "unverzichtbar für die Verhinderung und Bekämpfung von Verbrechen". Das sehe ich ganz genauso, ebenso wie etwa die Innenministerkonferenz und der Richterbund."
Merk wies darauf hin: "Die Kommission verlangt zu Recht unmissverständlich, dass Deutschland endlich die Umsetzung der Richtlinie angeht und droht mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof, so wie sie auch bei anderen Mitgliedstaaten vorgegangen ist. Fakt ist: 22 von 27 Mitgliedstaaten haben die Richtlinie bereits umgesetzt. Zeit wird‘s, dass Deutschland sich anschließt."
Das von der Bundesjustizministerin favorisierte Quickfreeze-Verfahren ist laut Merk keine Lösung: "Wenn keine gespeicherte Daten vorhanden sind, kann man auch nichts einfrieren. Das 'Quickfreeze-Verfahren' wurde auch von Brüssel mit einer schallenden Ohrfeige beantwortet. Die meisten Mitgliedstaaten sehen es ebenfalls als unbrauchbar an." (Bayerisches Justizministerium: ra)
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