Bekämpfung von Verbrechen
Bayerns Justizministerin Merk begrüßt Vorstoß Niedersachsens zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung
Kommission verlange zu Recht unmissverständlich, dass Deutschland endlich die Umsetzung der Richtlinie angeht
(31.05.11) - Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk begrüßt den Vorstoß Niedersachsens, die Vorratsdatenspeicherung neu zu regeln. Merk sagte: "Angesichts der steigenden Internetkriminalität sollten wir umgehend die Vorratsdatenspeicherung wiedereinführen. Damit sich die Täter nicht hinter der Anonymität des Internets verstecken können. Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist bereits mehr als ein Jahr vergangen. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sind klar und eindeutig, es gilt sie nur noch umzusetzen. Die Sicherheit der Bevölkerung in unserem Land muss Vorrang haben vor politischem Gezerre."
Merk betonte: "Der vor kurzem veröffentlichte Evaluationsbericht der EU-Kommission zur Vorratsdatenspeicherrichtlinie hat ebenfalls bestätigt, dass die Speicherung der Daten "ein wertvolles Instrument" und "integraler Bestandteil" der Arbeit europäischer Strafverfolgungsbehörden geworden ist. In manchen Fällen sei sie "unverzichtbar für die Verhinderung und Bekämpfung von Verbrechen". Das sehe ich ganz genauso, ebenso wie etwa die Innenministerkonferenz und der Richterbund."
Merk wies darauf hin: "Die Kommission verlangt zu Recht unmissverständlich, dass Deutschland endlich die Umsetzung der Richtlinie angeht und droht mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof, so wie sie auch bei anderen Mitgliedstaaten vorgegangen ist. Fakt ist: 22 von 27 Mitgliedstaaten haben die Richtlinie bereits umgesetzt. Zeit wird‘s, dass Deutschland sich anschließt."
Das von der Bundesjustizministerin favorisierte Quickfreeze-Verfahren ist laut Merk keine Lösung: "Wenn keine gespeicherte Daten vorhanden sind, kann man auch nichts einfrieren. Das 'Quickfreeze-Verfahren' wurde auch von Brüssel mit einer schallenden Ohrfeige beantwortet. Die meisten Mitgliedstaaten sehen es ebenfalls als unbrauchbar an." (Bayerisches Justizministerium: ra)
Meldungen: Markt / Hintergrund
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Änderung des Beurkundungsrechts
Das Bundesjustizministerium hat am 13.06.2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich: "Ich begrüße, dass die neue Bundesjustizministerin unseren Vorschlag für eine Änderung des Beurkundungsrechts aufgreift. Für die Digitalisierung der Justiz ist auch die Modernisierung von Bundesgesetzen notwendig. Der bestehende gesetzliche Rahmen ist noch viel zu oft ein Hemmschuh und muss durch den Bund an vielen Stellen modernisiert werden."
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Justiz zukunftsfest machen
Die Justizministerinnen und Justizminister berieten auf ihrer Frühjahrskonferenz am 5. und 6. Juni 2025 in Bad Schandau über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Auch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig nimmt an der Konferenz teil. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, mit einem neuen Pakt für den Rechtsstaat gemeinsam mit den Ländern die Justiz zukunftsfest zu machen. Demnach soll der neue Pakt für den Rechtsstaat auf drei Säulen basieren: einer verbesserten Digitalisierung, einer Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen sowie einer personellen Stärkung.
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Versicherungsleistungen nach § 314 VAG
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.
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Neues Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht
Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."
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Datenkontrolle im Zeitalter der KI
Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.