Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Datenschutz und "Google Street View"


Die bayerische Verbraucherschutzministerin Beate Merk weist anlässlich der Google-Aktivitäten darauf hin: "Bürger können widersprechen"
Datenschutzrechtliche Probleme: Darstellung der Straßenzüge mit Gebäuden und Grundstücken darf nur dergestalt erfolgen, dass keine individuellen Informationen über Personen erkennbar sind


(05.06.09) - Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk wies darauf hin, dass die umstrittenen Kamerafahrzeuge von Google in diesen Tagen in Bayern unterwegs sind. Im Juni und Juli stehen die Städte Fürth, Ingolstadt, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg auf dem Programm der "Google-Paparazzi". Die Bilder sollen weltweit im Internet zum Abruf zur Verfügung stehen und den Nutzern als Ergänzung des Straßenkartensystems "Google Maps" einen Rund-um-Blick auf Häuser, Menschen, Autos etc. geben.

Merk warnt:"Ein virtueller Spaziergang per Mausklick durch Städte der ganzen Welt, das scheint auf den ersten Blick natürlich ein toller Service. Das Projekt birgt allerdings datenschutzrechtliche Probleme! Die Darstellung der Straßenzüge mit Gebäuden und Grundstücken darf nur dergestalt erfolgen, dass keine individuellen Informationen über Personen erkennbar sind."

Google hat nach eigener Mitteilung seine Computer so programmiert, dass automatisch alle Personen unkenntlich gemacht werden, die zufällig auf ein Bild geraten. Merk betont: "Gesichter, Kfz-Kennzeichen und Hausnummern dürfen nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht erkennbar sein. Google ist verpflichtet, sich an die Regeln des Datenschutzes zu halten."

Merk sagt weiter: "Betroffene können bei Google auch gegen die Veröffentlichung der Bilder von Autos oder Häusern Widerspruch einlegen. Nach Angaben des Unternehmens werden auf Wunsch Bilder vollständig aus dem Projekt entfernt. Ein Widerspruch gegenüber Google ist auch schon möglich, bevor die Aufnahmen gefertigt werden."

Die Einwände gegen Aufnahmen und Veröffentlichung der Fotografien in Google Street View können an:
streetview-deutschland@google.com oder postalisch an Google Germany GmbH, Betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg, gerichtet werden.

Nähere Informationen zum Thema gibt es im Verbraucherinformationssystem Bayern unter http://www.vis.bayern.de/recht/dienstleistungen/streetview.htm.
(Justiz Bayern: ra)

Lesen Sie auch:
Joachim Herrmann sieht Google-Street-View kritisch


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • EU-Bankenpaket - Startschuss erfolgt

    Mit der Verkündung der Umsetzung von Basel III in der EU (sog. "Bankenpaket") im EU-Amtsblatt ist der Weg frei für das geplante Inkrafttreten für alle europäischen Banken und Sparkassen zum 1. Januar 2025. Durch die neuen Regelungen werden u.a. die Kapitalanforderungen der europäischen Institute geschärft, darüber hinaus drohen aber vor allem durch die Vielzahl neuer prozessualer Anforderungen hohe Kosten.

  • Wie steht der Bankenverband zum CMDI-Review?

    Der EU-Rahmen für das Krisenmanagement und die Einlagensicherung von Banken (CMDI) legt fest, wie man mit Banken in Schwierigkeiten umgehen soll. Er wurde nach der Finanzkrise 2008 geschaffen, unter anderem um zu verhindern, dass Steuergelder zur Rettung von Banken verwendet werden müssen.

  • Connected Cars schützen

    Seit dem 1. Juli 2024 sind die Vorgaben der UNECE WP.29-Regelungen für die Automobilbranche verbindlich. Sie sollen künftig für eine verbesserte Cybersicherheit vernetzter Fahrzeuge sorgen. Dass das Thema Sicherheit vernetzter Fahrzeuge dringend angegangen werden muss, zeigt die im Januar 2024 durchgeführte Kaspersky-Studie "Cybersicherheit in der Automobilbranche" [2]. Denn 52 Prozent der IT-Entscheider in der Automobilbranche äußerten ernsthafte Bedenken, dass Connected Cars ausreichend geschützt sind. So stellen vor allem die V2V- (Vehicle-to-Vehicle) und V2I- (Vehicle-to-Infrastructure) Vernetzungen für 23 Prozent die größte Sicherheitsherausforderung bis 2026 dar.

  • Überprüfung der Finanzmarktregulierung notwendig

    Die privaten Banken sehen neue Chancen für Fortschritte auf dem Weg zu gemeinsamen Finanzmärkten in Europa. "Die Kapitalmarktunion ist so weit oben auf der europapolitischen Agenda wie seit Jahren nicht - wir begrüßen das ausdrücklich", sagte Christian Sewing, Präsident des Bundesverbandes deutscher Banken, anlässlich des 23. Deutschen Bankentages in Berlin.

  • Schutz von Unternehmen vor Abmahnmissbrauch

    Gute Nachricht für Deutschlands Unternehmen: Der Bundesrat hat beschlossen, einen Gesetzentwurf aus Bayern zum Schutz vor Abmahnmissbrauch in den Bundestag einzubringen. Mit dem Entwurf soll die Verfolgung von Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ausgeschlossen werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen