Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Jugendschutz im Internet


Kommission für Jugendmedienschutz erkennt erstmals Internet-Schutzprogramme an
Filter für eine kindgerechte Internetnutzung


(22.02.12) - Bitkom hat die offizielle Anerkennung zweier Jugendschutzprogramme fürs Internet begrüßt. "Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Jugendschutz im Web", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat als zuständige staatliche Instanz gestern erstmals zwei Schutzprogramme anerkannt.

Die beiden Filter für eine kindgerechte Internetnutzung stammen von dem gemeinnützigen Verein JusProg und der Deutschen Telekom. Damit soll verhindert werden, dass Kinder und Jugendliche für ihr Alter ungeeignete Webseiten sehen. Zahlreiche Anbieter arbeiten intensiv an Programmen für den Jugendschutz. Bisher war es aber fast unmöglich, eine formale Anerkennung zu erhalten, was die Verbreitung der Angebote behindert hat.

Rohleder appellierte an Eltern, die Jugendschutz-Angebote im Web aktiv zu nutzen. "Technische Lösungen können gerade bei kleineren Kindern wichtig sein und den Erwerb von Medienkompetenz flankieren." Bitkom unterstützt auch die von Staat und Wirtschaft getragene Initiative "FragFinn.de", einen geschützten Surf-Raum für Kinder. Ferner engagiert sich der Verband in Initiativen wie "Deutschland sicher im Netz". Dort bekommen Jugendliche und Erziehungsberechtigte Unterstützung für mehr Sicherheit im Internet. (Bitkom: ra)

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen