Leitfaden Veröffentlichungspflichten
Bundesnetzagentur gibt Leitfaden zu den Veröffentlichungspflichten der Stromnetzbetreiber heraus
Empfehlung soll zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten dienen
(06.02.08) - Die Bundesnetzagentur hat heute auf ihren Internetseiten einen Leitfaden zu den Veröffentlichungspflichten der Stromnetzbetreiber eingestellt, der diesen Unternehmen als Empfehlung zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten dienen soll.
Die Übertragungs- und Verteilernetzbetreiber sind nach dem Energiewirtschaftsgesetz und den darauf basierenden Rechtsverordnungen verpflichtet, Informationen beispielsweise zu Netzentgelten, Netzengpässen und Netzstrukturdaten zu veröffentlichen. Diese Daten sollen vollständig und möglichst standardisiert dargestellt werden, damit sich Netznutzer wie Erzeuger, Lieferanten oder auch Letztverbraucher informieren und die verschiedenen Stromnetzbetreiber miteinander vergleichen können.
Der Leitfaden, zu dem die Branchenverbände konsultiert wurden, enthält die Rechtsgrundlage, eine Kurzbeschreibung und die inhaltliche Definition der einzelnen Veröffentlichungspflichten. Darüber hinaus gibt er Hinweise zum Datenformat, zum Zeitpunkt und zur Dauer der Bereitstellung sowie zur Platzierung der Information auf den Internetseiten der Stromnetzbetreiber.
Die Umsetzung des Leitfadens trägt zur Verbesserung der Transparenz für alle Marktteilnehmer bei.
Hintergrund für die Erstellung des Leitfadens ist eine aktuelle Auswertung zahlreicher Internetauftritte von Stromnetzbetreibern durch die Bundesnetzagentur. Danach kommen viele Netzbetreiber ihren Veröffentlichungspflichten nicht oder nur unvollständig nach. Darüber hinaus sind die entsprechenden Informationen teilweise schwer auffindbar. (Bundesnetzagentur: ra)
Leitfaden für die Internet-Veröffentlichungspflichten der Stromnetzbetreiber (pdf, 267 kb)
Meldungen: Markt / Hintergrund
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Änderung des Beurkundungsrechts
Das Bundesjustizministerium hat am 13.06.2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich: "Ich begrüße, dass die neue Bundesjustizministerin unseren Vorschlag für eine Änderung des Beurkundungsrechts aufgreift. Für die Digitalisierung der Justiz ist auch die Modernisierung von Bundesgesetzen notwendig. Der bestehende gesetzliche Rahmen ist noch viel zu oft ein Hemmschuh und muss durch den Bund an vielen Stellen modernisiert werden."
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Justiz zukunftsfest machen
Die Justizministerinnen und Justizminister berieten auf ihrer Frühjahrskonferenz am 5. und 6. Juni 2025 in Bad Schandau über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Auch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig nimmt an der Konferenz teil. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, mit einem neuen Pakt für den Rechtsstaat gemeinsam mit den Ländern die Justiz zukunftsfest zu machen. Demnach soll der neue Pakt für den Rechtsstaat auf drei Säulen basieren: einer verbesserten Digitalisierung, einer Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen sowie einer personellen Stärkung.
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Versicherungsleistungen nach § 314 VAG
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.
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Neues Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht
Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."
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Datenkontrolle im Zeitalter der KI
Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.