Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Gut geplante Übernahme findet eine Finanzierung


Unternehmensfinanzierung: Unternehmensnachfolge richtig vorbereiten
In Deutschland suchen jährlich rund 22.000 Unternehmen einen Nachfolger



"Bei inhabergeführten Unternehmen ist die Eigentümernachfolge oft eine große existenzielle Herausforderung", erklärt Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes. "Es treffen betriebswirtschaftliche, steuerliche, gesellschafts- und erbrechtliche, aber auch emotionale Faktoren aufeinander. Die Unternehmensnachfolge sollte daher rechtzeitig geplant und umfassend vorbereitet werden".

In Deutschland suchen jährlich rund 22.000 Unternehmen einen Nachfolger und fast jede Nachfolge bedarf auf Seiten des Nachfolgers einer Finanzierung. Diese wird oft als die größte Herausforderung gesehen, denn laut DIHK-Nachfolgereport hat fast jeder zweite Übernehmer Schwierigkeiten, die Unternehmensnachfolge zu finanzieren. Dass bei der Vorbereitung einer Nachfolgefinanzierung durch die Bank das Geschäftsmodell des zu übergebenden Unternehmens geprüft und bestehende Probleme erst offenbar werden, wird häufig übersehen. "Frühzeitige Planung und sorgfältige Vorbereitung helfen, diese Probleme zu vermeiden. Eine gut geplante Übernahme findet eine Finanzierung, sofern das Unternehmenskonzept an sich zukunftsfähig ist", so Kemmer.

Umfassende Informationen, hilfreiche Checklisten sowie praktische Finanzierungs-Tipps bietet die Broschüre fokus|unternehmen "Unternehmensnachfolge finanzieren". Diese Publikation ist in enger Zusammenarbeit mit dem Beirat fokus|unternehmen entstanden, in dem unter anderem die Wirtschaftsverbände BDI, BGA, DIHK sowie ZDH vertreten sind. (Bundesverband deutscher Banken: ra)

eingetragen: 31.08.16
Home & Newsletterlauf: 30.09.16

Bankenverband: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

  • Bekämpfung neuer Kriminalitätsphänomene

    Seit 2015 ermittelt die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg erfolgreich in herausgehobenen Verfahren im Bereich Cyberkriminalität. Die ZCB verfügt über zahlreiche nationale und internationale Kontakte. Durch die internationale Zusammenarbeit konnte erstmals ein Zwangsarbeiter einer Betrugsfabrik in Asien nach Bayern eingeflogen und durch die Staatsanwälte der ZCB vernommen werden.

  • EU-Finanzmarktintegration muss vorangehen

    Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister hat die Ausrichtung der EU-Gesetzesvorschläge zur Überarbeitung des Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. "Der Entwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung und eine deutliche Verbesserung gegenüber den Vorschlägen der EU-Kommission", sagte Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen