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BilMoG-Regelungen schon für 2008 relevant


Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG): Elemente der International Financial Reporting Standards (IFRS) Einzug in das HGB
Datev unterstützt im Anpassungsprozess mit Software und Seminaren - Neues Bilanzrecht bringt hohen Umstellungsbedarf

(08.07.08) - Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geht mit dem Regierungsentwurf vom 21.05.08 nun in die Zielgerade. Zum kommenden Jahreswechsel soll es in Kraft treten. Mit dem Gesetz wird die größte Änderung des deutschen Bilanzrechts seit dem Bilanzrichtliniengesetz 1985 umgesetzt. Der Gesetzgeber will damit die Vorgaben aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) als modernes und dauerhaftes Bilanzrecht neu fassen, das damit eine kostengünstige und einfache Alternative zu den internationalen Rechnungslegungsstandards bleiben soll.

Dafür halten bewusst einige Elemente der International Financial Reporting Standards (IFRS) Einzug in das HGB. Für Unternehmen, deren Steuerberater und Software-Anbieter ist damit jedoch ein nicht zu unterschätzender Umstellungsaufwand verbunden. Prof. Dieter Kempf, Vorstandsvorsitzender der Datev eG, begrüßt die Reform dennoch. "Das BilMoG ist ein Schritt in die richtige Richtung, auch wenn alle Betroffenen damit wieder einmal vom Gesetzgeber vor anspruchsvolle Herausforderungen gestellt werden."

In vielen Bereichen stehen für Unternehmen und Berater gravierende Umstellungen an: nach anfänglich Analysen und Bewertungen sind Buchführungs- und Abschlusserstellungsprozesse anzupassen und steuerliche Wirkungen zu berechnen. Nicht zuletzt muss die dabei verwendete Software rechtzeitig die Neuregelungen unterstützen und möglichst weitgehend beim Umstieg helfen. Hier gibt es auch für die Datev in kurzer Zeit sehr viel zu meistern - sowohl in der Softwareentwicklung, als auch beim Aufbau eines Schulungsangebotes für den Berufsstand und die eigenen Mitarbeiter.

Kempf sagt: "Der zeitliche Vorlauf für alle Betroffenen ist so kurz, dass selbst eine schnelle Verabschiedung des Gesetzes diese Grundsatzproblematik nicht mehr heilen kann. Hier ist das BilMoG leider keine Ausnahme in der langen Kette der größeren gesetzlichen Änderungen der jüngeren Vergangenheit."

Regelungen betreffen bereits Jahresabschlüsse für 2008
Zwei wichtige Regelungen greifen bereits für Abschlüsse des laufenden Geschäftsjahres 2008: die Anhebung der Schwellenwerte für die Zuordnung der Kapitalgesellschaften in Größenklassen, was Rückwirkungen auf Erstellungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten hat, sowie die Befreiung von der Buchführungs- und Bilanzierungspflicht für kleine Einzelunternehmen, die unter 500.000 Euro Umsatz und unter 50.000 Euro Jahresüberschuss bleiben.

Für Letztere gibt es somit neue Wahlfreiheiten, deren Implikationen allerdings durchdacht werden sollten. So stehen beispielsweise nach einem Umstieg auf die Einnahmen-Überschuss-Rechnung wertvolle Informationen für die betriebswirtschaftliche Unternehmenssteuerung aus den Zahlen eines üblichen Rechnungswesens oder die Befriedigung der Bedürfnisse unternehmensexterner Partner, etwa der Banken, nicht mehr zur Verfügung. Hier ist es ratsam, den Steuerberater ebenso zu Rate zu ziehen wie bei der Frage nach der steuerlichen Wirkung.

Ob der vom Gesetzgeber mit dem BilMoG ebenfalls angestrebte Bürokratiekostenabbau tatsächlich erreicht wird, bezweifelt Kempf. Denn neben den Erleichterungen etwa durch den Wegfall von Bilanzierungspflichten bei kleinen Einzelunternehmen gebe es auch gegengerichtete Wirkungen.

Mehr Aufwand sei beispielsweise durch folgende gesetzliche Änderungen zu erwarten, die das Auseinanderdriften von Handels- und Steuerbilanzen weiter forcierten:
>> die Aktivierungspflicht für bestimmte, selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens,
>> die Berücksichtigung von Preis- und Kostensteigerungen inkl. Abzinsung bei der Bewertung von Rückstellungen sowie
>> die Aufhebung der so genannten umgekehrten Maßgeblichkeit, die bisher zu einem Gleichklang bei steuerlichen Sonderposten geführt hat.

Dadurch werden noch mehr Unternehmen zum Erstellen von getrennten Bilanzen für steuerliche und rechtliche Zwecke und zu aufwändigen Wertermittlungen gezwungen. Darüber hinaus müssen mittlere und große Kapitalgesellschaften künftig latente Steuern bilanzieren - und das nach einem neuen Konzept.

Mit dem Steuerberater über die Auswirkungen sprechen
"Auch angesichts des politischen Ziels der Steuerneutralität des BilMoG sollten sich Unternehmer nicht täuschen lassen", erläuterte Kempf in Nürnberg die Folgen des geplanten Gesetzes. Vielmehr sollten die Fragen nach der steuerlichen Wirkung sowie nach den zweckmäßigen bilanzpolitischen Maßnahmen im konkreten Einzelfall mit dem Steuerberater besprochen werden. Bei der entsprechenden Analyse kann dieser auf unterstützende Instrumente der Datev zurückgreifen. "Die neue inhaltliche Komplexität im Abschlusserstellungsprozess kann dadurch jedoch nur begrenzt aufgefangen werden", so der Vorstandsvorsitzende der Datev. (Datev: ra)

Lesen Sie mehr:
Das neue Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz


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