Überregulierung und mangelnden Wettbewerb
Gutachten zur Liberalisierung des Apothekenmarkts: Wettbewerb entlastete Beitragszahler um bis zu 450 Millionen Euro pro Jahr
Patient könnte jene Apotheke auszuwählen, die ihm das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet
(01.03.11) - Die Liberalisierung des Apothekenmarktes würde Patienten und Beitragszahler um bis zu 448 Millionen Euro jährlich entlasten. Das ergibt eine Studie, die das Düsseldorfer Institut für Wettbewerbsökonomie (DICE) in Zusammenarbeit mit der TU Ilmenau für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) erstellt hat. Die Wissenschaftler kritisieren insbesondere mangelnden Wettbewerb und Überregulierung.
Hubertus Pellengahr, Geschäftsführer der INSM sagte: "Medikamente sind besondere Güter. Deshalb muss der Apothekenmarkt immer besonders reguliert werden. Es spricht aber nichts dagegen, durch einen klugen Ordnungsrahmen Preiswettbewerb zwischen Apotheken zu entfachen." Pellengahr fordert deswegen auch, Wettbewerbsbeschränkungen wie das Mehr- und Fremdbesitzverbot abzuschaffen.
Nach dem Reformvorschlag sollen sowohl die Zuzahlungen der Patienten für verschreibungspflichtige Medikamente komplett gestrichen werden wie auch Fixbetrag, Logistikpauschale und Zwangsrabatt zwischen Krankenkassen und Apothekern. Die Autoren fordern stattdessen eine Apothekentaxe von maximal zehn Euro, welche jeder Apotheker selbst festlegen kann.
"Somit könnte der Patient jene Apotheke auszuwählen, die ihm das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet", so der Studienleiter und Wettbewerbsexperte Prof. Dr. Justus Haucap. "Der Wettbewerb wird besonders dort intensiv, wo eine Überversorgung an Apotheken besteht, zum Beispiel in Innenstädten und Fußgängerzonen. Dort werden vermutlich einige Apotheken wegfallen. Apotheken im ländlichen Raum können hingegen mit einer höheren Taxe ihr Überleben sichern", so Haucap weiter.
Für zuzahlungsbefreite Medikamente sieht das Modell eine Erstattung der Apothekentaxe vor. Die Patienten müssten die Apothekentaxe zunächst vorstrecken, bekämen danach aber einen von ihrer Krankenkasse festgelegten Fixbetrag erstattet. Liegt der krankenkassenspezifische Erstattungsbetrag über der von der Apotheke geforderten Taxe, kann der Patient die Differenz zu seinem Vorteil behalten. Liegt die Apothekentaxe dagegen über dem Erstattungsbetrag, muss der Patient die Differenz selbst tragen.
"So bleibt die Steuerungswirkung der Taxe bei zuzahlungsbefreiten Arzneimitteln erhalten", so Haucap. Die Autoren haben drei Szenarien mit einer geringen, moderaten und intensiven Belebung des Wettbewerbs durchgerechnet, woraus sich ein Einsparpotential zwischen 105 und 448 Millionen Euro pro Jahr zu Gunsten von Patienten und Beitragszahler ergibt. (INSM: ra)
INSM: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>