Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Qualifizierung von Aufsichts- und Verwaltungsräten


Aufsichts- und Verwaltungsräte von Kreditinstituten müssen ihrer herausgehobenen Verantwortung stärker gerecht werden
Zur Finanzkrise hat auch Versagen der Aufsichtsgremien beigetragen

(04.11.14) - Die Bankenkrise jährt sich in diesen Tagen zum sechsten Mal, doch Grund zum Feiern gibt es wenig. Wer hat damals versagt? Die Vorstände, die Ratingagenturen, die Märkte, die Aufsicht und nicht zuletzt die Aufseher! Geändert hat sich seitdem: mehr und tiefere Regulierung, mehr Eigenkapital, abschreckende Strafen und Bußgelder. Nicht geändert hat sich in der Praxis das Zusammenspiel von Vorständen und Aufsichtsgremien. Hier herrscht ein "weiter so" vor. Es verhindert, dass Aufsichtsräte die Geschäfts- und Risikopolitik aktiv begleiten und zum Wohle aller Stakeholder kritisch hinterfragen.

"Der Aufsichtsrat einer Bank und auch der Verwaltungsrat einer Sparkasse hat seine Bemühungen darauf auszurichten, dass die Existenz seines Kreditinstituts nicht gefährdet ist," schreiben Professor Dr. Reinhold Hölscher (Technische Universität Kaiserslautern) und Dr. Thomas Altenhain im Vorwort des von Ihnen herausgegebenen "Handbuch Aufsichts- und Verwaltungsräte in Kreditinstituten".

"Die herausgehobene Verantwortung von Aufsichts- und Verwaltungsräte von Kreditinstituten", so Hölscher, "verbietet ein bloßes Abnicken der Geschäftspolitik des Vorstands". "Wir brauchen Aufsichtsgremien, die die komplexen Aktionsfelder der Geschäfts-, Ertrags- und Risikosteuerung bei Finanzdienstleistern selbst einschätzen können und geeignete Vorstände für diese Herausforderungen identifizieren und begleiten können", ergänzt Altenhain.

Eine laufende (Weiter-)Qualifizierung von angehenden und bereits bestellte Aufsichts- und Verwaltungs­räte aus Banken und Sparkassen ist ein Muss. Nur hierdurch kann die Aufsicht von Kreditinstituten ihrer besonderen Verantwortung gerecht werden. Durch entsprechende Maßnahmen wird die Aufsicht in die Lage versetzt, die Geschäftsleitung des Kreditinstituts zu beraten und auch zu begleiten und dabei eigenständige Maßstäbe zu setzen. Damit wird zugleich verhindert, dass die Aufsicht selbst später wegen einer gravierenden Fehlentwicklung in die Haftung genommen werden kann.

"Wir wollen über Publikationen, Seminare, Beratung, Coaching und Netzwerke dafür Sorge tragen, dass Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsmitglieder von Banken und Sparkassen ihre Rechte, Pflichten und Haftungsregeln kennen, verstehen und anwenden. Sie sollen sich als qualifizierter Kontrolleur, aber auch als Sparringspartner des Vorstands insbesondere für Strategiefragen und das Risikomanagement etablieren können", so Altenhain.

"Von uns qualifizierte Gremienmitglieder kennen die Bedeutung des Prüfungsausschusses und verstehen die interne Revision als Partner des Aufsichts- bzw. Verwaltungsrats. Sie werden ihrer Verantwortung im Kontext von Rechnungslegung und Bankenaufsicht gerecht und können Bankstrategie und Geschäftspolitik sowie die Geschäfts-, Ertrags- und Risikosteuerung als Handlungsfeld der Aufsichtsgremien angemessen einschätzen und verantworten", weiß Hölscher. (Steinbeis-KAV: ra)

Steinbeis-KAV: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

  • Bekämpfung neuer Kriminalitätsphänomene

    Seit 2015 ermittelt die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg erfolgreich in herausgehobenen Verfahren im Bereich Cyberkriminalität. Die ZCB verfügt über zahlreiche nationale und internationale Kontakte. Durch die internationale Zusammenarbeit konnte erstmals ein Zwangsarbeiter einer Betrugsfabrik in Asien nach Bayern eingeflogen und durch die Staatsanwälte der ZCB vernommen werden.

  • EU-Finanzmarktintegration muss vorangehen

    Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister hat die Ausrichtung der EU-Gesetzesvorschläge zur Überarbeitung des Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. "Der Entwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung und eine deutliche Verbesserung gegenüber den Vorschlägen der EU-Kommission", sagte Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen