Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Compliance und Risikomanagement


Risikomanagement im Mittelstand: Frage um die persönliche Haftung von Geschäftsführern gewinnt ständig an Bedeutung
Fragestellungen der Compliance: Auch Mittelstand erkennt Notwendigkeit zum Risiko- und IT-Sicherheitsmanagement

(16.01.09) - Neben der Finanzmarktkrise, die die öffentliche Diskussion am Ende des Jahres 2008 dominiert hat, gewinnt die Frage um die persönliche Haftung von Geschäftsführern über Compliance und Risiko-Management ständig an Bedeutung. Auch die KECoS-Vortragsreihe "Brennpunkt IT-Sicherheit" hat gezeigt, dass die Notwendigkeit zum Aufbau eines Informationssicherheits-Managementsystems mittlerweile allgemein erkannt wird, aber Probleme in der Umsetzung gesehen werden.

Hierbei zeigt sich zunehmend, dass die ISO 27001(IT-Sicherheitsmanagement) geradezu prädestiniert ist, um die Situation der IT-Sicherheit im Unternehmen zu analysieren und zu verbessern, was eine wesentliche Säule für eine verbesserte Compliance-Situation darstellt.

Die Vortragsreihe "Brennpunkt IT-Sicherheit", die vom Kompetenz-Zentrum Electronic Commerce Schwaben (KECoS) in Kooperation mit ortsansässigen IHKs in verschiedenen deutschen Städten organisiert wurde, ist bei den Geschäftsführern und EDV-Verantwortlichen des Mittelstands auf großes Interesse gestoßen. Hierbei wurde durch Tim Hoffmann von der UIMC nicht nur ein Einblick in die Hintergründe und Bedeutung des Aufbaus eines ISMS geboten, sondern auch Empfehlungen für Umsetzung sowie Prüfung und Zertifizierung gegeben.

Die ISO/IEC-Norm 27001 spielt als international anerkannte "Best Practice-Norm" eine besondere Rolle, um ein IT-Sicherheits-Managementsystem zu etablieren, welches auch mit Qualitätsmanagementsprozessen vereinbar ist. Großes Interesse kam hierbei aus dem Mittelstand bzw. von KMUs (kleinen und mittleren Unternehmen), was eine Vielzahl von Gesprächen zeigte.

Wenn die Auditierung/Zertifizierung nicht nur als Selbstzweck verstanden wird, wird ein Mehrwert für das gesamte Unternehmen generiert.

Nicht nur in Großunternehmen muss sich die DV zunehmend mit Fragestellungen der Compliance auseinandersetzen. Unternehmen unterliegen einer Vielzahl von Außen herangetragenen Anforderungen (sei es aus gesetzlicher oder marktrelevanter Sicht), die unmittelbar und mittelbar die DV-Systeme betreffen.

Es wird zunehmend erkannt, dass etwas getan werden muss. Auch die allgemeine Forderung aus dem KonTraG, welches auf Nicht-AGs in Bezug auf eine Umsetzung von geeigneten Maßnahmen der Risiko-Überwachung zum Fortbestand der Gesellschaft mittelbar ausstrahlt, stellt die Praktiker vor Probleme.

Somit steckt der Aufbau eines zwingend erforderlichen Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) zwar schon alleine aufgrund der persönlichen Haftung und der Finanzkrise zwar in den Köpfen der Entscheider, die Umsetzung aber noch in den Kinderschuhen. "Vielen EDV- und Unternehmensleitern scheint aber nicht bekannt zu sein, welche Vorgaben für sie im Einzelnen relevant sind und in welchen Bereichen entscheidende Risiken bestehen, geschweige denn, wie sie diesen begegnen können", wie Tim Hoffmann auf der Basis seiner Erfahrungen als Datenschutz- und IT-Sicherheitsberater im Mittelstand feststellt. (UIMC Dr. Vossbein: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

  • Bekämpfung neuer Kriminalitätsphänomene

    Seit 2015 ermittelt die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg erfolgreich in herausgehobenen Verfahren im Bereich Cyberkriminalität. Die ZCB verfügt über zahlreiche nationale und internationale Kontakte. Durch die internationale Zusammenarbeit konnte erstmals ein Zwangsarbeiter einer Betrugsfabrik in Asien nach Bayern eingeflogen und durch die Staatsanwälte der ZCB vernommen werden.

  • EU-Finanzmarktintegration muss vorangehen

    Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister hat die Ausrichtung der EU-Gesetzesvorschläge zur Überarbeitung des Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. "Der Entwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung und eine deutliche Verbesserung gegenüber den Vorschlägen der EU-Kommission", sagte Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen