TKG-Novelle: Warteschleifen sollen in Zukunft in der Regel kostenfrei sein Verbraucherzentrale kritisiert: Übergangslösung bei Warteschleifen zu lang
(07.03.11) - Die vorgesehenen Neuerungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) werden den Verbraucherschutz in der Telekommunikation nach Einschätzung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) deutlich voranbringen. Nach dem vom Kabinett verabschiedeten Entwurf sollen unter anderem Warteschleifen künftig in der Regel kostenfrei sein.
Die Verbraucher dürfen bei einem Anbieterwechsel nicht ohne Anschluss dastehen. Der Dienst darf höchstens für einen Tag unterbrochen sein. "Wir freuen uns, dass die Bundesregierung das Gros unserer Forderungen aufgegriffen hat", begrüßt vzbv-Vorstand Gerd Billen den Entwurf. Damit die Regelungen greifen, sind spürbare Sanktionen für den Fall der Nichteinhaltung notwendig.
Als positiv bewertet der vzbv auch die erweiterten Informationsvorgaben zu den vertraglichen Rahmenbedingungen und den technischen Qualitätskriterien der angebotenen Dienstleistungen. Auch der Etikettenschwindel bei der Bewerbung von Breitbandanschlüssen soll ein Ende finden. Zudem sollen Verbraucher künftig ihren Vertrag bei einem Umzug mitnehmen können, ohne dass sie einen neuen Vertrag mit neu beginnender langer Vertragslaufzeit abschließen müssen. Voraussetzung ist, dass diese Leistung auch am neuen Standort verfügbar ist.
Zu lange sind aus Sicht des vzbv die vorgesehenen Übergangsfristen. So soll es bei der Kostenfreiheit telefonischer Warteschleifen eine Übergangslösung geben, nach der für zwölf Monate ab Inkrafttreten der Neureglung zunächst nur die ersten zwei Minuten kostenfrei sein sollen. "Dies ist nicht nachvollziehbar und nicht akzeptabel", sagt vzbv-Vorstand Gerd Billen. Die Branche habe lange genug daran verdient, dass Telefonkunden für nicht erbrachte Leistungen Geld aus der Tasche gezogen wurde. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)
Das Bundesjustizministerium hat am 13.06.2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich: "Ich begrüße, dass die neue Bundesjustizministerin unseren Vorschlag für eine Änderung des Beurkundungsrechts aufgreift. Für die Digitalisierung der Justiz ist auch die Modernisierung von Bundesgesetzen notwendig. Der bestehende gesetzliche Rahmen ist noch viel zu oft ein Hemmschuh und muss durch den Bund an vielen Stellen modernisiert werden."
Die Justizministerinnen und Justizminister berieten auf ihrer Frühjahrskonferenz am 5. und 6. Juni 2025 in Bad Schandau über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Auch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig nimmt an der Konferenz teil. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, mit einem neuen Pakt für den Rechtsstaat gemeinsam mit den Ländern die Justiz zukunftsfest zu machen. Demnach soll der neue Pakt für den Rechtsstaat auf drei Säulen basieren: einer verbesserten Digitalisierung, einer Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen sowie einer personellen Stärkung.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.
Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."
Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.
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