Stromnetze: Mehr Effektivität und Transparenz bei der Netzregulierung gefordert Neun Prozent Eigenkapitalrendite sind zu hoch
(19.08.15) - Seit zehn Jahren werden Stromnetzbetreiber in Deutschland reguliert, um Kunden vor überhöhten Preisen zu schützen. Zum Jubiläum am 13. Juli 2015 zieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Bilanz: "Die Anreizregulierung hat sich im Kern bewährt. Um die Stromverbraucher vor unnötigen Kosten zu schützen, muss sie aber deutlich effektiver werden", sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv. Voraussetzung sei vor allem eins: mehr Transparenz.
Knapp 18 Milliarden Euro zahlen die Stromkunden jedes Jahr für den Betrieb der Netze. Nach Ansicht des vzbv könnten die Kosten deutlich niedriger sein. "Es ist noch jede Menge Luft im System", so Müller. Die Regulierung durch die Bundesnetzagentur setze den Netzbetreibern zwar gewisse Grenzen bei der Preisgestaltung – ob diese angemessen seien, sei aber mehr als fraglich.
Ein Kritikpunkt ist die den Netzbetreibern zugestandene Eigenkapitalrendite in Höhe von neun Prozent. Angesichts des nahezu risikolosen Geschäfts und der derzeit niedrigen Zinsen sei dieser Wert deutlich überzogen, so Müller. Auch die zersplitterte Netzstruktur mit über 900 Verteilnetzbetreibern berge noch erhebliches Potenzial, um effizienter und kostengünstiger zu sein. Um die Kosten für die Stromkunden zu senken, sollten sich die Betreiber zu regionalen Einheiten mit einer gemeinsamen Betriebsführung zusammenschließen.
Ein weiteres Defizit ist die unzureichende Transparenz der Regulierung. Abgesehen von der Höhe der genehmigten Netzentgelte dringen kaum Daten nach außen. So bleiben die tatsächlichen Kosten der Netzbetreiber und andere wichtige Betriebsdaten unter Verschluss. "Die Regulierungspraxis ist eine riesige Blackbox. Regierung und Bundesnetzagentur müssen endlich Licht ins Dunkel bringen", sagt Müller. Nur so könne die notwendige öffentliche Kontrolle der Regulierung gewährleistet werden.
Die Regulierung der Stromnetzbetreiber durch die Bundesnetzagentur startete am 13. Juli 2005. Sie soll die Stromkunden vor überhöhten Monopolpreisen schützen. Den über 900 Unternehmen werden auf Basis einer Kostenprüfung für jedes Jahr individuelle Erlösobergrenzen vorgegeben, aus denen sich die Entgelte für die Netznutzung berechnen. Der regulatorische Rahmen ist durch die Anreizregulierungsverordnung vorgegeben, die derzeit novelliert wird. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)
Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief
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Das Bundesjustizministerium hat am 13.06.2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich: "Ich begrüße, dass die neue Bundesjustizministerin unseren Vorschlag für eine Änderung des Beurkundungsrechts aufgreift. Für die Digitalisierung der Justiz ist auch die Modernisierung von Bundesgesetzen notwendig. Der bestehende gesetzliche Rahmen ist noch viel zu oft ein Hemmschuh und muss durch den Bund an vielen Stellen modernisiert werden."
Die Justizministerinnen und Justizminister berieten auf ihrer Frühjahrskonferenz am 5. und 6. Juni 2025 in Bad Schandau über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Auch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig nimmt an der Konferenz teil. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, mit einem neuen Pakt für den Rechtsstaat gemeinsam mit den Ländern die Justiz zukunftsfest zu machen. Demnach soll der neue Pakt für den Rechtsstaat auf drei Säulen basieren: einer verbesserten Digitalisierung, einer Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen sowie einer personellen Stärkung.
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Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."
Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.
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