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Kreditinstitute ignorieren Rechtsprechung


Compliance im Bankwesen: Die Initiative Finanzmarktwächter deckt auf, wie Kreditinstitute Rückzahlungen verweigern
Bearbeitungsentgelt: Verschleierte Gebühren erschweren es den Verbrauchern, die Kredite miteinander zu vergleichen

(23.05.13) - Eine neue Untersuchung der Initiative Finanzmarktwächter enthüllt, wie sich Banken und Sparkassen aus der Verantwortung stehlen und einhellige Rechtsprechung ignorieren: Nur in etwa 5,5 Prozent der untersuchten Fälle erstatteten sie auf Aufforderung das Bearbeitungsentgelt bei Verbraucherkrediten.

Hintergrund ist die in der Vergangenheit und zum Teil noch heute gängige Praxis der Kreditinstitute, zusätzlich zu den Zinsen ein Bearbeitungsentgelt von bis zu drei Prozent zu berechnen. So verlangte zum Beispiel eine Bank im Sommer 2012 im Rahmen einer Autofinanzierung von12.000 Euro Nettodarlehensbetrag etwa 300 Euro Bearbeitungskosten. "Die Kreditinstitute verschleiern die wahren Kosten, wenn sie diese auf verschiedene Posten aufsplitten", kritisierte Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). "Auf diese Weise erschweren sie es dem Verbraucher, die Kredite miteinander zu vergleichen", sagte Billen. Er fordert ein gesetzliches Verbot für alle Nebenentgelte, die zusätzlich zu den Zinsen verlangt werden.

Die Rechtsprechung zum Bearbeitungsentgelt ist schon heute einhellig: Bereits acht Oberlandesgerichte haben zugunsten der Verbraucher entschieden und das standardisierte Entgelt für unzulässig erklärt. Die Richter waren der Auffassung, dass für Leistungen, die die Kreditinstitute ohnehin erbringen – wie etwa die Kreditwürdigkeit des Kunden zu überprüfen – kein zusätzliches Entgelt berechnet werden dürfe. Die Banken haben an der Überprüfung der Kreditwürdigkeit ihres Vertragspartners ein ureigenes Interesse.

Für die aktuelle Untersuchung wertete die Initiative Finanzmarktwächter bundesweit 1.342 Rückmeldungen von Verbrauchern aus, die ihre Kreditgeber aufgefordert hatten, das Bearbeitungsentgelt zurückzuzahlen. In knapp der Hälfte aller Fälle behaupteten die Banken und Sparkassen, das Entgelt sei mit den Verbrauchern individuell ausgehandelt worden und damit nicht angreifbar. Die Verbraucher widersprechen dem jedoch und geben an, dass das Entgelt im Vertrag festgelegt war. Ihre Position im Streitfall zu beweisen, dürfte den Kreditinstituten schwer fallen.

In knapp 30 Prozent der Fälle beriefen sich die Kreditinstitute darauf, dass die oberlandesgerichtliche Rechtsprechung für sie nicht maßgeblich sei und es kein höchstrichterliches Urteil darüber gebe, ob ein solches Bearbeitungsentgelt rechtlich zulässig ist. Dabei wurde genau ein solches höchstrichterliches Urteil von der Sparkasse Chemnitz im August 2012 durch die kurzfristige Rücknahme der Revision verhindert.

Es ist häufig zu beobachten, dass Banken, Sparkassen und Versicherungsunternehmen nach jahrelangem Prozessieren kurz vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ihre Revision zurücknehmen, wenn sie ein für sich negatives Urteil befürchten. "Finanzunternehmen verhindern damit Rechtssicherheit zu Lasten der Verbraucher", kritisiert Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Die Initiative Finanzmarktwächter fordert den Gesetzgeber auf, dieses Vorgehen zu unterbinden und die Rechtsposition der Verbraucher zu stärken.

Die Initiative Finanzmarktwächter
Ob unfaire Vertriebsmethoden oder schlechte Finanzprodukte: Verbraucher kommen bundesweit mit konkreten Anliegen in die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen. Der Finanzmarktwächter kann helfen, diese Erkenntnisse zusammenzuführen und auszuwerten - er liefert Evidenz, informiert die staatliche Finanzaufsicht, die Öffentlichkeit, die Politik und die Finanzbranche selbst. Sein Credo: erkennen, informieren, handeln. Ausschnitthaft belegen vzbv und Verbraucherzentralen mit der "Initiative Finanzmarktwächter" schon heute, wie das funktioniert.
(Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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