Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Anforderungen an Verdacht auf Arbeitszeitbetrug


Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen des Verdachts auf Arbeitszeitmissbrauch
Auf Initiative der Führungskraft wurden die Anwesenheitszeiten des Klägers an seinem Arbeitsplatz beobachtet und mit der Zeiterfassung verglichen

(10.11.15) - Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat mit Urteil vom 11.02.2015 (11 Sa 703/14) die Anforderungen an einen Verdacht auf Arbeitszeitbetrug konkretisiert. Für Rechtsanwalt Dr. Oliver K.-F. Klug, Hauptgeschäftsführer des Agad – Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. in Essen, zeigt diese Entscheidung einmal mehr, wie wichtig eine lückenlose Sachverhaltsdarstellung bei der verhaltensbedingten Kündigung ist. "Hätte der Arbeitgeber vortragen können, dass der Arbeitnehmer das Bürogebäude für private Besorgungen verlassen hatte, hätte die Kündigung erfolgreich sein können", so der Agad-Hauptgeschäftsführer.

Der in einem Großraumbüro einer Versicherung beschäftigte Sachbearbeiter erfasste seine Arbeitszeit in einem elektronischen Zeiterfassungssystem. Auf Initiative der Führungskraft wurden die Anwesenheitszeiten des Klägers an seinem Arbeitsplatz beobachtet und mit der Zeiterfassung verglichen. Da der Kläger anschließend Urlaub hatte, wurde er erst nach dem Urlaub mit den vom Arbeitgeber entdeckten Unregelmäßigkeiten konfrontiert. Da er sich nicht plausibel habe erklären können, kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis wegen des Verdachts auf Arbeitszeitmissbrauch.

Die Kündigungsschutzklage hatte in beiden Instanzen Erfolg. Zwar stelle die Manipulation eines elektronischen Zeiterfassungssystems in aller Regel einen schweren Vertrauensmissbrauch und damit auch einen – sogar fristlosen – Kündigungsgrund dar. Allein die Beobachtung, dass der Mitarbeiter zu dem vom Arbeitgeber aufgezeichneten Zeiten nicht an seinem Arbeitsplatz im Großraumbüro gewesen sei, führe aber noch nicht zum dringenden, erdrückenden Verdacht, er habe die Arbeitszeiten systematisch erschlichen. Der Arbeitgeber habe nämlich nicht dargetan, was der Arbeitnehmer in diesen Zeiten tatsächlich gemacht habe.

In einem solchen Fall liege es aber nahe, den Arbeitnehmer unverzüglich auf die Unregelmäßigkeiten oder die Gründe der Abwesenheit anzusprechen. Wer hingegen etwa 2 Wochen lediglich die Abwesenheitszeiten minutengenau sammele und den Mitarbeiter nach einer weiteren urlaubsbedingten Abwesenheit von fast 2 Wochen mit diesen Zeitdifferenzen konfrontiere, müsse erwarten, dass dieser in einen Erklärungsnotstand gerate und eine sachgerechte Aufklärung nicht mehr möglich sei.

Daraus entstehe dann aber kein Verdacht, sondern eine bloße Vermutung, auf die eine Verdachtskündigung nicht gestützt werden könne. (Agad: ra)

Agad: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Datenschutz erfordert technische Präzision

    Moderne Unternehmensarchitekturen stellen hohe Anforderungen an eine Consent Management Platform (CMP). Nur mit tiefer technischer Integration lassen sich Datenschutz und Nutzerfreundlichkeit effektiv umsetzen - das zeigen aktuelle Entwicklungen in Regulatorik und Praxis. Die Zeiten einfacher Cookie-Banner sind vorbei: In modernen Unternehmensumgebungen muss eine Consent Management Platform mehr leisten als die bloße Einholung einer Zustimmung.

  • Bewertung der Kreditwürdigkeit

    Wer in Anleihen investieren möchte, sollte die Unterschiede zwischen Staats- und Unternehmensanleihen kennen. Beide bieten Chancen aber auch unterschiedliche Risiken. Dieser Artikel zeigt, worauf es bei der Einschätzung von Bonität, Rendite und Sicherheit ankommt.

  • Compliance-Verstöße: Identitäten im Blindflug

    Rund 40 Prozent der Unternehmen verzichten laut einem aktuellen Bericht noch immer auf moderne Identity-Governance- und Administration-Lösungen (IGA). Das ist nicht nur ein organisatorisches Defizit - es ist ein ernstzunehmender Risikofaktor. Denn der Umgang mit digitalen Identitäten ist in vielen Organisationen noch immer ein Flickwerk aus manuellen Abläufen, intransparenten Prozessen und veralteter Technik. Während Cloud-Umgebungen rasant wachsen und Compliance-Anforderungen zunehmen, bleiben zentrale Fragen der Zugriffskontrolle oft ungelöst.

  • So schützen Sie sich vor Anlagebetrug

    Wer im Internet nach lukrativen Geldanlagemöglichkeiten sucht, sollte vorsichtig sein. Oft werden hohe Renditen auch für kleine Anlagebeträge versprochen. Was auf den ersten Blick verlockend klingt, kann Sie schnell um Ihr Geld bringen!

  • Risiko für Wirtschaftlichkeit & Compliance

    Die Begeisterung für KI-Modelle hält ungebrochen an - doch sie hat eine Schattenseite: Systeme wie GPT o3 und o4-mini werden zwar immer leistungsfähiger, halluzinieren aber immer häufiger. Bei Wissensfragen im sogenannten SimpleQA-Benchmark erreichen sie Fehlerquoten von bis zu 79 Prozent - ein alarmierender Wert, der selbst die Entwickler bei OpenAI ratlos zurücklässt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen