Auswirkungen der Corona-Krise
IZS warnt Zeitarbeitsentleiher vor erhöhtem Subsidiärhaftungsrisiko wegen Corona-Krise
Gestundete Beiträge zur Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft erhöhen das Subsidiärhaftungsrisiko von Entleihunternehmen im Bereich Zeitarbeit
Die Stundung von Sozialversicherungs- und Berufsgenossenschaftsbeiträgen gehört zum Maßnahmenkatalog der Bundesregierung, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzumildern. Diese Option wird insbesondere von Zeitarbeitsfirmen vermehrt genutzt, so das IZS Institut für Zahlungssicherheit, Risiko-Informationsdienstleister für die deutsche Zeitarbeitsbranche. Für Zeitarbeitskräfte leihende Unternehmen erhöht sich damit das Risiko der Subsidiärhaftung deutlich, warnt das IZS. Diese greift, wenn Personaldienstleister fällige Beiträge zur Sozialversicherung (SV) und zur Berufsgenossenschaft (BG) nicht bezahlen können. Verschärft wird die Situation der Branche durch die reale Rezessionsgefahr, so dass perspektivische Umsätze ebenfalls bedroht sind.
Christian Marchsreiter, Geschäftsführer des IZS: "Die Stundung von SV- und BG-Beiträgen entbindet Zeitarbeitsfirmen nicht von der Beitragszahlung zum späteren Zeitpunkt. Stellen Krankenkassen und Berufsgenossenschaften die gestundeten Beträge ohne Erfolg fällig, haftet aufgrund Subsidiärhaftung das entleihende Unternehmen. Beitragsstundungen erhöhen das Subsidiärhaftungsrisiko für Entleiher damit ganz erheblich. Gleiches gilt bei Insolvenz eines Personaldienstleisters, da SV- und BG-Beiträge nicht Bestandteil der Konkursmasse sind."
Gestützt wird die Risikoeinschätzung durch eine im April 2020 vom Zeitarbeit-Branchenverband iGZ vorgenommene, repräsentative Mitgliederbefragung*. Deren Ergebnisse sind beunruhigend:
84,5 Prozent haben Kurzarbeit angemeldet, 69,4 Prozent konnten keine neuen Aufträge generieren.
35 Prozent schätzen die Corona-Krise als existenzgefährdend ein.
43,1 Prozent der befragten Personaldienstleister haben ihre Beiträge zur Sozialversicherung bereits gestundet oder planen dies, 53,9 Prozent ebenso die Beiträge zur Berufsgenossenschaft.
(Quelle: Kurzumfrage-Auswertung iGZ zu Auswirkungen der Corona-Krise auf die Zeitarbeit)
Monatliche Überprüfung empfohlen – IZS erweitert Ampelsystem zu Zeitarbeitsfirmen um das Kriterium "Stundung"
Aufgrund der aktuell erhöhten Zahlungsunfähigkeit von Zeitarbeitsunternehmen empfiehlt das IZS entleihenden Unternehmen, alle Zahlungen ihrer Personaldienstleister an Krankenkassen und Berufsgenossenschaften monatlich zu überprüfen. Der Statusbericht der Zeitarbeitsfirma sollte neben den Original-Unbedenklichkeitsbescheinigungen ebenso Informationen zu gewährten Beitragsstundungen und Ratenzahlungen mit Zeitpunkt der Inanspruchnahme umfassen.
Das IZS hat seine eigene Datenbasis bereits um das Kriterium "Beitragsstundung" erweitert, das gesondert nun im öffentlich einsehbaren und kostenlos nutzbaren IZS-Auskunftsportal angezeigt wird. Personaldienstleister mit aktuellen Beitragsstundungen erhalten den Risikoampel-Status "Gelb”. Liegen keine Stundungen bzw. keine offene Forderungen vor, ist der Status der Risikoampel "Grün".
(IZS – Institut für Zahlungssicherheit: ra)
eingetragen: 28.05.20
Newsletterlauf: 28.08.20
IZS - Institut für Zahlungssicherheit: Steckbrief
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