Registrierungspflicht für Hersteller von LED-Lampen: Hersteller sollten sich schnell registrieren Neue Verwaltungspraxis im Elektrogesetz ab 1.1.2014
(26.11.13) - Für Hersteller und Importeure von LED-Lampen gibt es zum Jahreswechsel eine wichtige gesetzliche Neuregelung. Sie müssen ab 1. Januar 2014 bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (stiftung ear) registriert sein und dort melden, wie viele Lampen sie in Verkehr gebracht haben. Die Regel umfasst auch LED-Lampen mit fest verbundener Leuchte.
"Wer LED-Lampen in Verkehr bringt, sollte sich möglichst schnell bei der 'stiftung ear' anmelden, denn die Bearbeitung einer Registrierung dauert rund acht Wochen", sagte Anja Olsok, Geschäftsführerin der Bitkom Servicegesellschaft. Für die Registrierung müssen Unternehmen eine sogenannte insolvenzsichere Garantie nachweisen.
Olsok wies darauf hin: "Wer ab 2014 ohne gültige Registrierung LED-Lampen verkauft, kann gemäß Elektrogesetz abgemahnt werden". (Bitkom Servicegesellschaft: ra)
Bitkom Servicegesellschaft: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Digitale Technologien spielen eine wesentliche Rolle, um schädliche Emissionen zu reduzieren und die Klimaziele in Deutschland zu erreichen. So ergab eine aktuelle Bitkom-Studie zum Einsatz von digitaler Lösungen in Sektoren wie Energie, Industrie und Verkehr, dass die CO2-Emissionen im Klimaziel-Stichjahr 2030 jährlich um 73 Millionen Tonnen reduziert werden könnten.
Mit dem neuen für NIS-2-Gesetz kommen auf viele Unternehmen strengere Cybersicherheitsanforderungen zu - doch es gibt noch offene Fragen und neue Entwicklungen, die bisher wenig Beachtung gefunden haben. Jetzt ist die Zeit zum Handeln. Seit der Verabschiedung der NIS-2-Richtlinie durch die EU im Jahr 2022 war die Umsetzung in den Mitgliedstaaten ein komplexer Prozess.
Teure Materialien sowie steigende Energie- und Transportpreise sind nur zwei Gründe, warum in zahlreichen Unternehmen der Sparzwang wächst. "Unvorhergesehene und potenziell kostspielige Steuernachzahlungen können in einer ohnehin angespannten Situation den Druck auf die finanziellen Ressourcen empfindlich erhöhen", weiß Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule und geschäftsführender Partner der Kanzlei Juhn Partner.
Stehen die Prüfer des Fiskus vor der Tür, steigt in fast jedem Unternehmen das Nervositätslevel. Die Besucher kündigen sich zwar rechtzeitig an, stellen ihren Gastgebern aber ausführliche Detailfragen und schauen sich interne Unterlagen genau an, was nicht nur Zeit und Nerven kostet, sondern manchmal auch sehr viel Geld.
Der Countdown läuft: Die NIS2-Richtlinie steht praktisch schon vor der Tür und Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) arbeiten auf Hochtouren daran, bis Oktober alle notwendigen Maßnahmen zu treffen.
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen