Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Kein Ersatz für Profi-Steuerberatungssoftware


So verwenden Sie die elektronische Steuererklärung ELSTER
ELSTER: 12 Millionen Steuererklärungen per Internet - Nutzerzahlen steigen um mehr als 25 Prozent

(27.05.13) - Die Elektronische Einkommensteuerklärung (ELSTER) findet von Jahr zu Jahr stärkere Verbreitung. 2012 wurden 12 Millionen Einkommensteuerklärungen online abgegeben. Das entspricht einem Anstieg um mehr als ein Viertel (26 Prozent) gegenüber dem Vorjahr. Dies teilt der Bitkom mit "Immer mehr Steuerpflichtige erkennen die Vorteile einer elektronischen Steuererklärung für sich", sagt Bitkom-Präsident Prof. Dieter Kempf. "Ein weiterer Grund für den Boom ist, dass seit dem Veranlagungszeitraum 2011 verschiedene Berufsgruppen wie Gewerbetreibende und Freiberufler zur elektronischen Abgabe ihrer Einkommensteuererklärung gesetzlich verpflichtet sind."

Für die elektronische Steuererklärung stellt die Finanzverwaltung das kostenlose Programm "ElsterFormular" zur Verfügung. Es ermöglicht die Dateneingabe in ein elektronisches Steuerformular, die Übernahme von unveränderten Angaben aus dem Vorjahr, eine Probeberechnung der Steuererstattung bzw. Steuernachzahlung und die verschlüsselte Übertragung der Steuererklärung an die Finanzverwaltung über das Internet.

Vor Übertragung führt die Software eine Plausibilitätsprüfung der Daten durch und weist den Steuerzahler auf widersprüchliche Eingaben hin. ElsterFormular gibt allerdings keine gezielten Hinweise, wie man Steuern sparen kann und ist deshalb kein Ersatz für eine professionelle Steuerberatungssoftware kommerzieller Anbieter. Ebenso wenig kann ElsterFormular die fachkundige Unterstützung eines steuerlichen Beraters ersetzen. Ein Vorteil der Abwicklung auf elektronischem Weg ist die kürzere Wartezeit; denn elektronische Steuererklärungen werden von den Finanzämtern bevorzugt bearbeitet.

Die Abgabefrist für Steuererklärungen endet am 31. Mai 2013. Wer allerdings einen Steuerberater beauftragt, hat noch sieben Monate länger Zeit.

Der Bitkom gibt folgende Tipps zur Nutzung von ELSTER:

>> Das Programm "ElsterFormular":
Für die Abgabe der Steuererklärung per Internet stellt die Finanzverwaltung die kostenlose Software "ElsterFormular" zur Verfügung. Das Programm enthält die elektronischen Steuerformulare und eine Funktion zum Versenden der Steuererklärung. ElsterFormular steht auf der Website www.elster.de als Download bereit oder kann bei vielen Finanzämtern als CD-Rom abgeholt werden. Die ELSTER-Komponenten zur elektronischen Erklärungsabgabe sind aber regelmäßig auch in kommerzieller Steuer-Software enthalten. Man sollte darauf achten, jeweils die aktuellste Version der ELSTER-Software zu nutzen. Denn zum einen ändert sich das Steuerrecht von Jahr zu Jahr und zum anderen wird das Programm für die Datenübermittlung ständig überarbeitet, so dass ältere Versionen möglicherweise nicht einwandfrei funktionieren.

>> Technische Voraussetzungen: ElsterFormular sollte auf sämtlichen, auch älteren Windows-PCs zu installieren sein, da die technischen Anforderungen relativ gering sind (mindestens 250 MB freier Speicherplatz auf der Festplatte, mindestens 512 MB Arbeitsspeicher und ein Prozessor mit einer Leistung ab 500 Megahertz). Unterstützt werden offiziell Windows 7, Windows Vista und Windows XP, ElsterFormular ist aber auch unter dem neuen Windows 8 lauffähig. Apple-Besitzer und Nutzer des Betriebssystems Linux benötigen eine Spezial-Software, die eine Windows-Installation erlaubt – oder sie nutzen das Web-Portal ElsterOnline (s. unten). Für die Übermittlung der Daten wird ein schneller Internetzugang empfohlen. Zudem ist gegebenenfalls ein Drucker für den Ausdruck von Steuererklärung und Übertragungsprotokoll erforderlich.

>> Ausfüllen der Steuererklärung: Bei der elektronischen Steuererklärung gibt man die steuerlichen Daten am Bildschirm in Masken ein, die den herkömmlichen Steuerformularen auf Papier entsprechen. Allerdings wird diese Form beim Ausdruck der Erklärung nach Beendigung der Eingaben nicht beibehalten. Dies erschwert dem Anwender die Überprüfung seiner Eingaben. Die Software der Finanzverwaltung gibt Erläuterungen beim Ausfüllen der Datenfelder und macht darauf aufmerksam, wenn Eingaben fehlen. Sie gibt aber keine Tipps, wie Steuern gespart werden können. Beim Ausfüllen der elektronischen Steuererklärung sollte der Anwender sorgfältig vorgehen. Denn wenn der Steuerpflichtige grob fahrlässig für ihn günstige Eintragungen unterlässt, kann dies später nur noch eingeschränkt korrigiert werden. Irrtümer und kleinere Fehler können dem Steuerpflichtigen aber nicht zum Nachteil gereichen.

>> Übermittlung der Daten: Die Daten werden von ElsterFormular verschlüsselt und mit Hilfe einer gesicherten Internetverbindung übertragen. Für die notwendige Authentifizierung des Antragstellers gibt es zwei Wege. Erstens: Per Unterschrift und Post. Nach der elektronischen Übermittlung der Daten mit ElsterFormular druckt der Anwender die "Komprimierte Steuererklärung" aus. Diesen Ausdruck sendet er unterschrieben an das zuständige Finanzamt. Der zweite Weg ist das elektronische Zertifikat, mit dem die Steuererklärung papierlos und ohne Unterschrift abgegeben werden kann. Das persönliche Zertifikat erhalten Steuerpflichtige kostenlos unter www.elsteronline.de. Hierfür ist neben den persönlichen Daten nur die Eingabe der Steuernummer erforderlich.

>> Das Web-Angebot ElsterOnline: Ohne die Installation eines Programms kann inzwischen auch über das Web-Portal ElsterOnline eine elektronische Steuererklärung abgegeben werden. Dazu ist eine Registrierung erforderlich.

>> Übrigens: Belege müssen die Steuerpflichtigen nur dann beim Finanzamt einreichen, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Das ist zum Beispiel bei Spendenbescheinigungen der Fall. Sämtliche Belege müssen aber für eventuelle Rückfragen des Finanzamtes bereitgehalten werden.

Hinweis: Die Daten zur Nutzung von ELSTER basieren auf Angaben der Finanzverwaltungen.
(Bitkom: ra)

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Invests

  • Datenschutz erfordert technische Präzision

    Moderne Unternehmensarchitekturen stellen hohe Anforderungen an eine Consent Management Platform (CMP). Nur mit tiefer technischer Integration lassen sich Datenschutz und Nutzerfreundlichkeit effektiv umsetzen - das zeigen aktuelle Entwicklungen in Regulatorik und Praxis. Die Zeiten einfacher Cookie-Banner sind vorbei: In modernen Unternehmensumgebungen muss eine Consent Management Platform mehr leisten als die bloße Einholung einer Zustimmung.

  • Bewertung der Kreditwürdigkeit

    Wer in Anleihen investieren möchte, sollte die Unterschiede zwischen Staats- und Unternehmensanleihen kennen. Beide bieten Chancen aber auch unterschiedliche Risiken. Dieser Artikel zeigt, worauf es bei der Einschätzung von Bonität, Rendite und Sicherheit ankommt.

  • Compliance-Verstöße: Identitäten im Blindflug

    Rund 40 Prozent der Unternehmen verzichten laut einem aktuellen Bericht noch immer auf moderne Identity-Governance- und Administration-Lösungen (IGA). Das ist nicht nur ein organisatorisches Defizit - es ist ein ernstzunehmender Risikofaktor. Denn der Umgang mit digitalen Identitäten ist in vielen Organisationen noch immer ein Flickwerk aus manuellen Abläufen, intransparenten Prozessen und veralteter Technik. Während Cloud-Umgebungen rasant wachsen und Compliance-Anforderungen zunehmen, bleiben zentrale Fragen der Zugriffskontrolle oft ungelöst.

  • So schützen Sie sich vor Anlagebetrug

    Wer im Internet nach lukrativen Geldanlagemöglichkeiten sucht, sollte vorsichtig sein. Oft werden hohe Renditen auch für kleine Anlagebeträge versprochen. Was auf den ersten Blick verlockend klingt, kann Sie schnell um Ihr Geld bringen!

  • Risiko für Wirtschaftlichkeit & Compliance

    Die Begeisterung für KI-Modelle hält ungebrochen an - doch sie hat eine Schattenseite: Systeme wie GPT o3 und o4-mini werden zwar immer leistungsfähiger, halluzinieren aber immer häufiger. Bei Wissensfragen im sogenannten SimpleQA-Benchmark erreichen sie Fehlerquoten von bis zu 79 Prozent - ein alarmierender Wert, der selbst die Entwickler bei OpenAI ratlos zurücklässt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen