Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

BMF veröffentlicht Vollmachtsformular


Projekt "Vorausgefüllte Steuererklärung": Vollmachtsformular für die elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten
Mit Hilfe des Vollmachtsformulars kann ein Steuerberater einmalig eine Vollmacht seines Mandanten in Papierform abfragen und diese in die VDB einpflegen

(05.12.13) - Das Bundesministerium der Finanzen hat ein standardisiertes Vollmachtsformular für die elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten veröffentlicht. Im Rahmen des Projektes "Vorausgefüllte Steuererklärung" (VaSt) können Steuerberater damit über die Nutzung der Vollmachtsdatenbank (VDB) einen unkomplizierten Zugriff auf die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Mandantendaten erhalten.

Mit Hilfe des Vollmachtsformulars kann ein Steuerberater einmalig eine Vollmacht seines Mandanten in Papierform abfragen und diese in die VDB einpflegen. Das Vollmachtsformular geht zunächst von einer umfassenden Bevollmächtigung aus. Es bietet aber gleichwohl die Möglichkeit bestimmte Bereiche explizit auszuschließen. Die vom Mandanten unterschriebene Papiervollmacht muss vom Steuerberater aufbewahrt werden. Eine Übermittlung der Papiervollmacht an die Finanzverwaltung muss in der Regel nicht erfolgen, da grundsätzlich für Angehörige der steuerberatenden Berufe weiterhin die Vollmachtsvermutung gilt.

Der zeitgleiche Start von VaSt und VDB ermöglicht Steuerberatern einen effizienten Abruf von Mandantendaten, die bei der Finanzverwaltung gespeichert sind und die im Rahmen der Steuererklärung geprüft werden müssen. (Bundessteuerberaterkammer – BStBK: ra)

BStBK: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Invests

  • Cyber-Resilienz stärken

    Verlust sensibler Daten, enormer finanzieller Schaden oder die Störung der öffentlichen Ordnung - Cyberangriffe auf Kritische Infrastrukturen und Finanzinstitute können erhebliche gesellschaftliche Auswirkungen haben. Die Europäische Union hat deshalb die NIS2-Richtlinie und den Digital Operational Resilience Act (DORA) eingeführt, um diese zu minimieren.

  • KI im Arbeitsalltag: Werkzeug, kein Wundermittel

    Knapp 60 Prozent der deutschen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden nutzen laut einer Studie des Branchenverbands Bitkom inzwischen KI-basierte Chatbots. Wie gut die Ergebnisse ausfallen, die diese Bots und andere KI-Tools liefern, hängt allerdings wesentlich von der verwendeten Datengrundlage und einem wirklich sinnvollen Einsatzszenario ab.

  • Generationenkonflikt der IT-Security

    Unternehmen sind auf die Dynamik und frischen Ideen der jungen Generation angewiesen, um dem Fachkräftemangel zu begegnen und sich weiterzuentwickeln. Es darf jedoch nicht auf Kosten der IT-Sicherheit gehen. Um diesen Spagat zu meistern, braucht es einen Security-Ansatz, der Platz für Fortschritt schafft, anstatt ihn zu behindern.

  • Ist NIS-2 zu anspruchsvoll?

    Die politische Einigung über das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie NIS-2 und der Stärkung der Cybersicherheit noch vor der Bundestagswahl ist gescheitert. SPD, Grüne und FDP konnten sich nicht auf zentrale Punkte einigen. Damit bleibt über zwei Jahre nach der Verabschiedung der EU-Richtlinie die dringend notwendige gesetzliche Verschärfung aus. Die Umsetzungsfrist wird weiter überschritten

  • Seit 1. Januar 2025 gilt die E-Rechnungspflicht

    Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen kann plötzlich Rechnungen nicht mehr rechtssicher verschicken. Verzögerte Zahlungen, rechtliche Konsequenzen und möglicherweise ein belastetes Geschäftsverhältnis könnten die Folge sein - und das alles, weil Sie die E-Rechnungspflicht ohne die richtige Software kaum einhalten können.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen