Informationspflicht über besonders besorgniserregende Stoffe Wie der Begriff "Erzeugnis" aus der REACH-Verordnung zu verstehen sei, war bisher umstritten
(17.11.15) - Der Europäische Gerichtshof hat mit Entscheidung vom 10.09.2015 die Informationspflicht über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC - Substances of Very High Concern) verschärft. Nach § 33 der Europäischen Chemikalienverordnung REACH sind Lieferanten eines Erzeugnisses verpflichtet, gewerbliche Abnehmer über SVHC-Stoffe in ihren Produkten unmittelbar zu informieren, wenn deren Konzentration 0,1 Masseprozent im Erzeugnis übersteigt.
Wie der Begriff "Erzeugnis" aus der REACH-Verordnung zu verstehen sei, war bisher umstritten. Der EuGH hat nun am 10.09.2015 entschieden, dass auch Teilerzeugnisse unter die Informationspflicht für SVHC-Stoffe fallen. Das Fraunhofer IPA spricht von einem "Schock für europäische Unternehmen" mit drastischen Folgen für produzierende Unternehmen und Händler.
Die Meldepflicht betrifft derzeit 163 Stoffe, die als besonders besorgniserregend gelten. (Forum Verlag Herget: ra)
Forum Verlag Herkert: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Moderne Unternehmensarchitekturen stellen hohe Anforderungen an eine Consent Management Platform (CMP). Nur mit tiefer technischer Integration lassen sich Datenschutz und Nutzerfreundlichkeit effektiv umsetzen - das zeigen aktuelle Entwicklungen in Regulatorik und Praxis. Die Zeiten einfacher Cookie-Banner sind vorbei: In modernen Unternehmensumgebungen muss eine Consent Management Platform mehr leisten als die bloße Einholung einer Zustimmung.
Wer in Anleihen investieren möchte, sollte die Unterschiede zwischen Staats- und Unternehmensanleihen kennen. Beide bieten Chancen aber auch unterschiedliche Risiken. Dieser Artikel zeigt, worauf es bei der Einschätzung von Bonität, Rendite und Sicherheit ankommt.
Rund 40 Prozent der Unternehmen verzichten laut einem aktuellen Bericht noch immer auf moderne Identity-Governance- und Administration-Lösungen (IGA). Das ist nicht nur ein organisatorisches Defizit - es ist ein ernstzunehmender Risikofaktor. Denn der Umgang mit digitalen Identitäten ist in vielen Organisationen noch immer ein Flickwerk aus manuellen Abläufen, intransparenten Prozessen und veralteter Technik. Während Cloud-Umgebungen rasant wachsen und Compliance-Anforderungen zunehmen, bleiben zentrale Fragen der Zugriffskontrolle oft ungelöst.
Wer im Internet nach lukrativen Geldanlagemöglichkeiten sucht, sollte vorsichtig sein. Oft werden hohe Renditen auch für kleine Anlagebeträge versprochen. Was auf den ersten Blick verlockend klingt, kann Sie schnell um Ihr Geld bringen!
Die Begeisterung für KI-Modelle hält ungebrochen an - doch sie hat eine Schattenseite: Systeme wie GPT o3 und o4-mini werden zwar immer leistungsfähiger, halluzinieren aber immer häufiger. Bei Wissensfragen im sogenannten SimpleQA-Benchmark erreichen sie Fehlerquoten von bis zu 79 Prozent - ein alarmierender Wert, der selbst die Entwickler bei OpenAI ratlos zurücklässt.
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen