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Aufhebung des Elena-Verfahrens


Trotz Elena-Stopp: Monatliche Meldungen laufen weiter
Haufe-Lexware:
"Senden Arbeitgeber nun keine Meldungen mehr, und bleibt das Gesetz doch bestehen, müssen sie die fehlenden Monate nachmelden"

(01.08.11) - Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben sich geeinigt: Elena soll schnellstmöglich beendet werden. Haufe-Lexware empfiehlt den Arbeitgebern, bis zur endgültigen Klärung der Gesetzeslage weiterhin die entsprechenden Meldungen zu übermitteln.

Der Gesetzentwurf zur Aufhebung des Elena-Verfahrens wurde vom Bundeswirtschaftsministerium vorbereitet und dem Parlament vorgelegt. Die Begründung für den Stopp: Die fehlende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur und die damit nicht ausreichende Gewährleistung des Datenschutzes. Das entsprechende Gesetz soll noch im Laufe dieses Jahres verabschiedet werden. Sobald das der Fall ist, wird Haufe-Lexware laut Produktmanager Michael Baur alle Änderungen in der nächsten Version der Software Lexware lohn+gehalt berücksichtigen.

Konsequenzen für Arbeitgeber
Die Zentrale Speicherstelle (ZSS) hat signalisiert, dass die Sendungsprüfung bis zur Entscheidung über das Gesetz aufgehoben werden soll. Aber: "Noch gilt, dass Elena-Meldungen monatlich übermittelt werden müssen. Senden Arbeitgeber nun keine Meldungen mehr, und bleibt das Gesetz doch bestehen, müssen sie die fehlenden Monate nachmelden", erklärt Baur. Der Experte rät deshalb, die Entgelte weiterhin monatlich zu melden.

Wie geht es weiter?
Die wirtschaftlichen Investitionen im Rahmen der Entwicklung von Elena sollen nicht verloren gehen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales prüft ein Konzept, wie die Strukturen des elektronischen Arbeitgebermeldeverfahrens weiter genutzt werden können. Aus dem erworbenen Know-how soll künftig ein einfacheres und unbürokratischeres Meldeverfahren zur Sozialversicherung entwickelt werden.

Die bereits gemeldeten Daten sind bei der ZSS gespeichert. Sobald über das Elena-Verfahren gesetzlich entschieden ist, werden die vorhandenen Daten unverzüglich gelöscht. Dies betrifft insgesamt bislang über 500 Millionen Datensätze. (Haufe-Lexware: ra)

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