Button-Lösung zum 1. August 2012
Neues Verbraucherrecht betrifft alle E-Commerce-Betreiber
IntelliShop informiert über die Auswirkungen der Button-Regelung
(20.07.12) - Mit dem Ziel, Kostenfallen im Internet zu bekämpfen und Verbraucher im elektronischen Geschäftsverkehr besser zu schützen, tritt im Rahmen einer neuen Verbraucherrechte-Richtlinie auch die sogenannte "Button-Lösung" zum 1. August 2012 in Kraft. Die Regelungen des § 312g Abs. 2 bis 4 BGB-E haben Relevanz für jeden Betreiber von Online-Shops, denn eine Nichtbeachtung der Pflichten lässt einen Vertrag mit dem Online-Kunden gar nicht erst zustande kommen.
Die IntelliShop AG, einer der führenden Plattform-Anbieter von E-Commerce-Lösungen für den Mittelstand und Konzerne, empfiehlt allen Onlinehändlern die rechtzeitige und gründliche Überprüfung ihrer Shop-Präsenzen auf Gesetzeskonformität. Als Service für alle Kunden und Interessenten hat IntelliShop daher die Aufzeichnung eines umfassenden Webinars zur "Button-Lösung" als Videoaufzeichnung veröffentlicht: "Selbst namhafte E-Commerce-Anbieter haben in den nächsten Wochen noch umfassende Anpassungen ihrer Online-Shops anstehen. Denn die neuen gesetzlichen Regelungen zum Schutze der Verbraucher gehen deutlich weiter als nur den Bestell-Button eindeutig zu kennzeichnen", kommentiert Joachim Schneidmadl, Vorstand der IntelliShop AG.
Neben einer zulässigen Button-Beschriftung ("Kaufen", "Kostenpflichtig bestellen" oder "Zahlungspflichtigen Vertrag abschließen") gilt es, umfangreiche Informationspflichten oberhalb des Bestell-Buttons zu erfüllen. Insbesondere die wesentlichen Merkmale der Ware sollten auch auf der Bestellseite vollständig wiederholt werden. Häufig anzutreffende trennende Elemente zwischen den Verbraucherinformationen und der Bestellschaltfläche sind künftig zu vermeiden. Die neuen Regelungen gelten im Übrigen auch für Smartphone-optimierte Shops ("Mobile Shopping"). (IntelliShop: ra)
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