Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Achtung bei der elektronischen Rechnung


Nicht alles, was zunächst eine elektronische Rechnung zu sein scheint, gilt tatsächlich als solche
Übermittlung einer Rechnung vom Computertelefax beziehungsweise Fax-Server an ein Standard-Telefax stellt keine elektronische Rechnung dar, sondern wird weiterhin als Papierrechnung angesehen


(25.04.12) - Der elektronische Verkehr gewinnt immer mehr an Bedeutung und hat insbesondere als E-Mail-Korrespondenz und in anderen Formen der Kommunikation die herkömmlichen Geschäftsformen verdrängt oder ersetzt. Diese Entwicklung macht auch vor der alltäglichen Buchhaltung nicht halt. Martin Ziemba, Vorstandsmitglied des Steuerberaterverbandes Schleswig-Holstein e. V. erklärt: "Elektronische Rechnungen sind gleichwertig zu Papierrechnungen." Auch Ein- und Ausgangsrechnungen sind hiervon betroffen. "Dies führt unter anderem dazu, dass die Schriftform vieler Rechnungen, die für die Einkommenssteuererklärung aufbewahrt werden müssen, durch eine elektronische Fassung der Rechnung ersetzt werden kann", erläutert Ziemba die Konsequenzen.

Doch nicht alles, was zunächst eine elektronische Rechnung zu sein scheint, gilt tatsächlich als solche. Die Übermittlung einer Rechnung vom Computertelefax beziehungsweise Fax-Server an ein Standard-Telefax stellt keine elektronische Rechnung dar, sondern wird weiterhin als Papierrechnung angesehen. Ebenso wenig wird eine elektronische Rechnung, die später ausgedruckt wird, als elektronische Rechnung qualifiziert. Als elektronische Rechnung klassifiziert wird lediglich eine Rechnung, die nicht zur Darlegung der Rechnung in Papierform ausgedruckt wird, sondern ausschließlich auf elektronischem Wege nur noch über den PC erkennbar ist.

Die Mehrwertsteuerrichtlinie der EU vom 13. Juli 2010 hat definiert, wonach die qualifizierte elektronische Signatur sowie der elektronische Datenaustausch (EDI) nur als Beispiele für Technologien stehen, die die Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit in einer elektronischen Rechnung gewährleisten. "Diese Klarstellung ist insbesondere unter Berücksichtigung fortwährender technologischer Veränderungen zu begrüßen", betont Ziemba im Namen des Steuerberaterverbandes Schleswig-Holstein e.V., und rät: "Da eine verwaltungstechnische Festlegung fehlt, ob Online-Belege elektronisch zu archivieren sind beziehungsweise in ausgedruckter Form aufbewahrt werden können, sollten die Steuerpflichtigen bei Online-Belegen darauf achten, dass diese zwingend auf Bild- oder Datenträgern aufzubewahren sind und nicht nur als Papierausdrucke aufbewahrt werden sollten."

Doch selbst bei der Auswahl der Bild- oder Datenträger gilt es einige Dinge zu beachten. So ist bei der Sicherung der elektronischen Belege bislang eine Aufbewahrung auf überschreibbaren Medien nicht zulässig. Ausgehend von der elektronischen Rechnung per E-Mail, ist die Speicherung der gesamten E-Mail als Bild oder Textdateianhang gültig. Den gesetzlichen Vorschriften zur Aufbewahrung elektronischer Rechnungen genügt jedoch auch die elektronische Aufbewahrung lediglich des Bild- oder PDF-Anhangs, so dass nicht die gesamte E-Mail archiviert werden muss. (Steuerberaterverband Schleswig-Holstein: ra)

Steuerberaterverband Schleswig-Holstein: Kontakt

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Datenschutz erfordert technische Präzision

    Moderne Unternehmensarchitekturen stellen hohe Anforderungen an eine Consent Management Platform (CMP). Nur mit tiefer technischer Integration lassen sich Datenschutz und Nutzerfreundlichkeit effektiv umsetzen - das zeigen aktuelle Entwicklungen in Regulatorik und Praxis. Die Zeiten einfacher Cookie-Banner sind vorbei: In modernen Unternehmensumgebungen muss eine Consent Management Platform mehr leisten als die bloße Einholung einer Zustimmung.

  • Bewertung der Kreditwürdigkeit

    Wer in Anleihen investieren möchte, sollte die Unterschiede zwischen Staats- und Unternehmensanleihen kennen. Beide bieten Chancen aber auch unterschiedliche Risiken. Dieser Artikel zeigt, worauf es bei der Einschätzung von Bonität, Rendite und Sicherheit ankommt.

  • Compliance-Verstöße: Identitäten im Blindflug

    Rund 40 Prozent der Unternehmen verzichten laut einem aktuellen Bericht noch immer auf moderne Identity-Governance- und Administration-Lösungen (IGA). Das ist nicht nur ein organisatorisches Defizit - es ist ein ernstzunehmender Risikofaktor. Denn der Umgang mit digitalen Identitäten ist in vielen Organisationen noch immer ein Flickwerk aus manuellen Abläufen, intransparenten Prozessen und veralteter Technik. Während Cloud-Umgebungen rasant wachsen und Compliance-Anforderungen zunehmen, bleiben zentrale Fragen der Zugriffskontrolle oft ungelöst.

  • So schützen Sie sich vor Anlagebetrug

    Wer im Internet nach lukrativen Geldanlagemöglichkeiten sucht, sollte vorsichtig sein. Oft werden hohe Renditen auch für kleine Anlagebeträge versprochen. Was auf den ersten Blick verlockend klingt, kann Sie schnell um Ihr Geld bringen!

  • Risiko für Wirtschaftlichkeit & Compliance

    Die Begeisterung für KI-Modelle hält ungebrochen an - doch sie hat eine Schattenseite: Systeme wie GPT o3 und o4-mini werden zwar immer leistungsfähiger, halluzinieren aber immer häufiger. Bei Wissensfragen im sogenannten SimpleQA-Benchmark erreichen sie Fehlerquoten von bis zu 79 Prozent - ein alarmierender Wert, der selbst die Entwickler bei OpenAI ratlos zurücklässt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen