"BAG nimmt Regierung Arbeit ab"


Compliance im Arbeitsrecht: Agad begrüßt Entscheidung des Bundesarbeitsgericht (BAG) zur sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverhältnissen
Bislang galt die Auffassung, dass beispielsweise eine vor Jahrzehnten ausgeübte Tätigkeit als Werksstudent jedwede sachgrundlose Befristung ausschließe

(19.04.11) - Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem Urteil vom 6. April 2011 (7 AZR 716/09) die Befristung von Arbeitsverhältnissen erleichtert. Danach steht einer Befristung eines Arbeitsverhältnisses ohne Sachgrund auf bis zu zwei Jahren nichts mehr im Wege, wenn ein früheres Arbeitsverhältnis mehr als drei Jahre zurückliegt. Bislang galt die Auffassung, dass beispielsweise eine vor Jahrzehnten ausgeübte Tätigkeit als Werksstudent jedwede sachgrundlose Befristung ausschließe.

"Diese Auslegung war nicht nur für die Unternehmen hinderlich, sondern auch arbeitnehmerunfreundlich", erläutert Rechtsanwalt Dr. Oliver Klug, Hauptgeschäftsführer des Agad-Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. aus Essen. "Besonders kritisch war die Lage bei der öffentlichen Hand. Wer jemals bei einer Stelle des Bundes gearbeitet hatte, schied bei jeder späteren Bewerbung auf eine sachgrundlos befristete Stelle aus - eine echte Ungerechtigkeit."

Der Agad-Hauptgeschäftsführer wundert sich allerdings darüber, dass das BAG nun ausgeurteilt hat, was sich die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag als Gesetzesvorhaben vorgenommen hatten.

"Wozu der schwarz-gelben Regierung inzwischen der Mut fehlt, kommt nun als verfassungsgemäße Korrektur aus Erfurt" resümiert Rechtsanwalt Dr. Klug. "Wer hätte gedacht, dass Arbeitgeber mal mehr auf das Bundesarbeitsgericht als auf eine konservativ-liberale Regierung zählen können." (Agad: ra)

Lesen Sie auch:
Missbrauch befristeter Arbeitsverträge?

Agad: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Datenschutz und Informationsfreiheit

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider ihren Tätigkeitsbericht vorgestellt. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist mit Blick auf die digitale Transformation und Zukunftstechnologien wie Künstlicher Intelligenz eines der wichtigsten in Deutschland. Der vorgelegte Tätigkeitsbericht zeigt den eingeschlagenen und dringend notwendigen Perspektivwechsel der BfDI, die Datenschutz und verantwortungsvolle Datennutzung gleichermaßen in den Blick nimmt."

  • Bitkom zum "AI Continent Action Plan" der EU

    Die EU-Kommission hat den "AI Continent Action Plan" vorgestellt, mit dem Europa bei Künstlicher Intelligenz zu den aktuell führenden Nationen USA und China aufschließen will. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Mit dem AI Continent Action Plan verschiebt die EU den Fokus von KI-Regulierung auf KI-Förderung - und dafür ist es höchste Zeit. Die europäischen Staaten können nur gemeinsam zu den führenden KI-Nationen USA und China aufschließen und die Grundlagen für eine wettbewerbsfähige, europäische KI schaffen. Eine KI aus Europa würde einen entscheidenden Beitrag zu Europas digitaler Souveränität leisten. Die aktuelle geopolitische Lage und die angespannten Handelsbeziehungen zu den USA machen dies notwendiger denn je."

  • Rückschlag im Kampf gegen Korruption

    Transparency Deutschland kritisiert den Koalitionsvertrag von Union und SPD als unzureichend im Hinblick auf Korruptionsbekämpfung und -prävention sowie Transparenz. Keine der drei Kernforderungen, die die Antikorruptionsorganisation bereits im Wahlkampf an die künftige Bundesregierung formuliert hatte, wurde im Koalitionsvertrag berücksichtigt. In der nächsten Legislaturperiode bleiben damit gravierende Defizite bestehen - und der Handlungsbedarf verschärft sich.

  • Nachhaltigkeit in der Unternehmensstrategie

    Die Europäische Kommission hat am 26.02.25 mit der Omnibus-Richtlinie ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Nachhaltigkeitsvorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit vorgelegt. Stefan Premer, Principal Sustainability Consultant - Global Lead Climate Strategy bei Sphera, Anbieterin von Lösungen für das Nachhaltigkeitsmanagement in Unternehmen, erläutert unten seine Sicht zu diesen Vorschlägen.

  • Risiken frühzeitig zu kontrollieren

    Die Regulierung von KI ist ein zentrales politisches und wirtschaftliches Thema - doch während Europa auf Vorschriften setzt, treiben die USA und China die Umsetzung voran. Die EU versucht mit dem AI-Act, Risiken frühzeitig zu kontrollieren, doch der technologische Fortschritt lässt sich nicht per Gesetz erzwingen. Unternehmen müssen Verantwortung übernehmen, indem sie Transparenz fördern und Vertrauen schaffen - nicht nur aus ethischen Gründen, sondern auch für wirtschaftliche Vorteile.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen