"BAG nimmt Regierung Arbeit ab"


Compliance im Arbeitsrecht: Agad begrüßt Entscheidung des Bundesarbeitsgericht (BAG) zur sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverhältnissen
Bislang galt die Auffassung, dass beispielsweise eine vor Jahrzehnten ausgeübte Tätigkeit als Werksstudent jedwede sachgrundlose Befristung ausschließe

(19.04.11) - Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem Urteil vom 6. April 2011 (7 AZR 716/09) die Befristung von Arbeitsverhältnissen erleichtert. Danach steht einer Befristung eines Arbeitsverhältnisses ohne Sachgrund auf bis zu zwei Jahren nichts mehr im Wege, wenn ein früheres Arbeitsverhältnis mehr als drei Jahre zurückliegt. Bislang galt die Auffassung, dass beispielsweise eine vor Jahrzehnten ausgeübte Tätigkeit als Werksstudent jedwede sachgrundlose Befristung ausschließe.

"Diese Auslegung war nicht nur für die Unternehmen hinderlich, sondern auch arbeitnehmerunfreundlich", erläutert Rechtsanwalt Dr. Oliver Klug, Hauptgeschäftsführer des Agad-Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. aus Essen. "Besonders kritisch war die Lage bei der öffentlichen Hand. Wer jemals bei einer Stelle des Bundes gearbeitet hatte, schied bei jeder späteren Bewerbung auf eine sachgrundlos befristete Stelle aus - eine echte Ungerechtigkeit."

Der Agad-Hauptgeschäftsführer wundert sich allerdings darüber, dass das BAG nun ausgeurteilt hat, was sich die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag als Gesetzesvorhaben vorgenommen hatten.

"Wozu der schwarz-gelben Regierung inzwischen der Mut fehlt, kommt nun als verfassungsgemäße Korrektur aus Erfurt" resümiert Rechtsanwalt Dr. Klug. "Wer hätte gedacht, dass Arbeitgeber mal mehr auf das Bundesarbeitsgericht als auf eine konservativ-liberale Regierung zählen können." (Agad: ra)

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