Compliance im Arbeitsrecht: Agad begrüßt Entscheidung des Bundesarbeitsgericht (BAG) zur sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverhältnissen Bislang galt die Auffassung, dass beispielsweise eine vor Jahrzehnten ausgeübte Tätigkeit als Werksstudent jedwede sachgrundlose Befristung ausschließe
(19.04.11) - Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem Urteil vom 6. April 2011 (7 AZR 716/09) die Befristung von Arbeitsverhältnissen erleichtert. Danach steht einer Befristung eines Arbeitsverhältnisses ohne Sachgrund auf bis zu zwei Jahren nichts mehr im Wege, wenn ein früheres Arbeitsverhältnis mehr als drei Jahre zurückliegt. Bislang galt die Auffassung, dass beispielsweise eine vor Jahrzehnten ausgeübte Tätigkeit als Werksstudent jedwede sachgrundlose Befristung ausschließe.
"Diese Auslegung war nicht nur für die Unternehmen hinderlich, sondern auch arbeitnehmerunfreundlich", erläutert Rechtsanwalt Dr. Oliver Klug, Hauptgeschäftsführer des Agad-Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. aus Essen. "Besonders kritisch war die Lage bei der öffentlichen Hand. Wer jemals bei einer Stelle des Bundes gearbeitet hatte, schied bei jeder späteren Bewerbung auf eine sachgrundlos befristete Stelle aus - eine echte Ungerechtigkeit."
Der Agad-Hauptgeschäftsführer wundert sich allerdings darüber, dass das BAG nun ausgeurteilt hat, was sich die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag als Gesetzesvorhaben vorgenommen hatten.
"Wozu der schwarz-gelben Regierung inzwischen der Mut fehlt, kommt nun als verfassungsgemäße Korrektur aus Erfurt" resümiert Rechtsanwalt Dr. Klug. "Wer hätte gedacht, dass Arbeitgeber mal mehr auf das Bundesarbeitsgericht als auf eine konservativ-liberale Regierung zählen können." (Agad: ra)
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt, dass die EU-Kommission die Bedeutung des europäischen Verbriefungsmarktes erkannt und konkrete Reformvorschläge vorgelegt hat. Die geplanten Entlastungen bei Sorgfaltspflichten, Reporting und aufsichtlichen Prozessen sind ein Schritt in die richtige Richtung.
Die Europäische Union will Betrug eindämmen, bei dem Kundinnen und Kunden von Kriminellen getäuscht und zu Zahlungen verleitet werden. Der Rat hat sich nun auf seine Position zur Änderung des Zahlungsrechts verständigt. Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes und diesjähriger DK-Federführer, betont: "Betrug kann nur wirksam bekämpft werden, wenn alle Beteiligten - Kreditinstitute, Telekommunikationsanbieter und Internetplattformen - ihren Beitrag leisten. Das muss auch der gesetzliche Rahmen widerspiegeln." Denn die Kriminellen entwickelten ihre Betrugsmaschen ständig weiter und nutzen neue Einfallstore über Social Media und andere digitale Kommunikationsmittel. Unerlässlich ist aber auch die Wachsamkeit der Kundinnen und Kunden. "Ohne ihre Mithilfe kann das Problem nicht gelöst werden", so Herkenhoff weiter.
Am 20. Juni 2025 trat die neue EU-Ökodesignverordnung in Kraft.?Zugleich gibt es neue EU-Labels zu Langlebigkeit und Reparierbarkeit. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Die neuen Regelungen zum Ökodesign und entsprechenden Kennzeichen sind ein wichtiger Schritt für mehr Nachhaltigkeit in der digitalen Welt."
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) sieht Fortschritte, da sich die EU-Mitgliedsstaaten auf eine allgemeine Ausrichtung zur Omnibus Initiative geeinigt haben. Die ursprünglich von der Europäischen Kommission geplanten Vereinfachungen bei Berichtspflichten im Bereich Sustainable Finance sind ein wichtiger Schritt, um Unternehmen von Bürokratie zu entlasten und Nachhaltigkeit in der Praxis wirksamer zu gestalten.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt den politischen Kompromiss zur Reform des europäischen Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI). "Der Kompromiss ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Einlagensicherung kann modernisiert, das europäische Abwicklungsregime gestärkt werden. Doch zentrale Fragen zur Rolle und finanziellen Belastung nationaler Sicherungssysteme bleiben offen", sagt Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des diesjährigen DK-Federführers Bundesverband deutscher Banken."
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