Bankenverband: OECD-Standard zum automatischen Informationsaustausch weltweit einheitlich anwenden Regeln hinsichtlich der Identifizierung und Dokumentation von Kunden, des Datenschutzes und der technischen Ausgestaltung des Kontrollmitteilungsverfahrens
(04.08.14) - "Der neue OECD-Standard ist sinnvoll und sollte nun weltweit einheitlich angewandt werden", erklärt Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes, mit Blick auf die neuen Regeln für einen zwischenstaatlichen automatischen Informationsaustausch bei grenzüberschreitenden Kapitalanlagen. Der Bankenverband unterstützt das Ziel der OECD-Initiative, die Steuerbetrug und Steuerhinterziehung über Ländergrenzen hinweg wirkungsvoll bekämpfen will. Kemmer betont: "Wir gehen fest davon aus, dass der OECD-Standard kommt. Die deutschen Banken sind darauf eingestellt, ihn umzusetzen."
Allerdings müssten die auf OECD-Ebene abgestimmten einheitlichen Standards auch maßgebend sein für parallele Pläne auf EU-Ebene, den steuerlichen Informationsaustausch im Rahmen der EU-Amtshilferichtlinie auf Kapitalerträge auszudehnen. "Wir nehmen den EU-Rat beim Wort, dass der OECD-Standard in die neue EU-Amtshilferichtlinie übernommen wird", so Kemmer. Dies betreffe insbesondere Regeln hinsichtlich der Identifizierung und Dokumentation von Kunden (Due Diligence), des Datenschutzes und der technischen Ausgestaltung des Kontrollmitteilungsverfahrens. Nur so sei Rechtssicherheit zu gewährleisten und der Verwaltungsaufwand sinnvoll zu beschränken.
Die im März 2014 verabschiedete erweiterte EU-Zinsrichtlinie beruhe auf einem vor vielen Jahren vorgelegten Vorschlag, der nun durch die aktuellen, sehr viel weitergehenden internationalen Initiativen völlig überholt sei. Kemmer fordert: "Sie darf daher keineswegs national isoliert umgesetzt werden, sondern muss fortgeschrieben und in ein international einheitliches Informationsaustauschsystem integriert werden."
Dabei müsse den Kreditinstituten ein ausreichender zeitlicher Vorlauf eingeräumt werden, um das künftige Informationsaustauschmodell sinnvoll umsetzen zu können. Kemmer sagt: "Die bisherigen Zeitpläne der Politik, die teilweise die Neuregelungen bereits ab 2016 vorsehen, werden diesem Ziel nicht gerecht." (Bundesverband deutscher Banken, Bankenverband: ra)
Bankenverband: Kontakt und Steckbrief
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Die vom eco Verband initiierte Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen kritisiert die vom Umweltbundesamt (UBA) vorgesehenen Richtlinien-Neuerungen des Blauen Engels als weiterhin untauglich und praxisfern. Dazu sagt Dr. Béla Waldhauser, Sprecher der Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen in Deutschland: "Der Blaue Engel muss handhabbar und praktikabel für Rechenzentren werden. Bei der Überarbeitung des Umweltzeichens hat das UBA die Gelegenheit verstreichen lassen, den sehr starren Anforderungskatalog flexibler auszugestalten und die Praktikabilität des Blauen Engels zu stärken."
Vor 25 Jahren gab es die Wutrede von Herrn Trapattoni mit dem Ausruf: "Was erlauben Strunz?" Jeder mag sich seine Meinung zu Microsoft 365 bilden, aber heute müsste der Ausruf lauten: "Was erlauben DSK?" In einem Artikel der FAZ vom 13. Januar 2023 beginnen die Autoren Kristin Benedikt, Thomas Kranig und Professor Dr. Rolf Schwartmann ihren Beitrag mit: "Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden haben Ende November 2022 eine Stellungnahme zu Microsoft 365 veröffentlicht, die es in sich hat. Microsoft-Kunden können danach einen rechtmäßigen Einsatz der Software nicht nachweisen, mit anderen Worten: Microsoft 365 ist rechtswidrig."
In seinem Urteil vom 26. Januar 2023 - I ZR 27/22 hat der BGH entschieden, dass Online-Händler für Werbelinks auf Partnerseiten nicht haften. Bei Affiliate-Links können Teilnehmende eines Partnerprogramms auf eigenen Seiten einen Link zu Produkten eines Online-Händlers setzen und bekommen dafür eine Provision.
Das EU-Parlament hat ihre Position zur geplanten Richtlinie zur Regulierung der Plattformarbeit festgelegt. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Plattformarbeit braucht einen EU-weit einheitlichen Regulierungsrahmen, der unerwünschte Entwicklungen verhindert, ohne diese neue Form der Arbeit abzuwürgen. Wer über digitale Arbeitsplattformen arbeitet, muss genau wissen, welche arbeitsrechtlichen und sonstigen Bedingungen gelten. Und wer über Plattformen Aufträge, Aufgaben oder Jobs anbietet, muss die juristischen Konsequenzen schnell und sicher erfassen können. Dies muss auch das Ziel der anstehenden Trilog-Verhandlungen sein."
In seinem Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) geklärt, inwieweit Verbrauchern ein Auskunftsrecht zu von Unternehmen verarbeiteten Daten nach der DSGVO zusteht. Konkret betraf dies die Frage, ob ein Unternehmen die genauen Kontaktdaten offenlegen muss, an die es die Daten des Betroffenen weitergegeben hat oder lediglich eine Kategorie, wie zum Beispiel NGO, IT-Unternehmen oder ähnliches ausreicht.
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