EU-Amtshilferichtlinie auf Kapitalerträge


Bankenverband: OECD-Standard zum automatischen Informationsaustausch weltweit einheitlich anwenden
Regeln hinsichtlich der Identifizierung und Dokumentation von Kunden, des Datenschutzes und der technischen Ausgestaltung des Kontrollmitteilungsverfahrens

(04.08.14) - "Der neue OECD-Standard ist sinnvoll und sollte nun weltweit einheitlich angewandt werden", erklärt Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes, mit Blick auf die neuen Regeln für einen zwischenstaatlichen automatischen Informationsaustausch bei grenzüberschreitenden Kapitalanlagen. Der Bankenverband unterstützt das Ziel der OECD-Initiative, die Steuerbetrug und Steuerhinterziehung über Ländergrenzen hinweg wirkungsvoll bekämpfen will. Kemmer betont: "Wir gehen fest davon aus, dass der OECD-Standard kommt. Die deutschen Banken sind darauf eingestellt, ihn umzusetzen."

Allerdings müssten die auf OECD-Ebene abgestimmten einheitlichen Standards auch maßgebend sein für parallele Pläne auf EU-Ebene, den steuerlichen Informationsaustausch im Rahmen der EU-Amtshilferichtlinie auf Kapitalerträge auszudehnen. "Wir nehmen den EU-Rat beim Wort, dass der OECD-Standard in die neue EU-Amtshilferichtlinie übernommen wird", so Kemmer. Dies betreffe insbesondere Regeln hinsichtlich der Identifizierung und Dokumentation von Kunden (Due Diligence), des Datenschutzes und der technischen Ausgestaltung des Kontrollmitteilungsverfahrens. Nur so sei Rechtssicherheit zu gewährleisten und der Verwaltungsaufwand sinnvoll zu beschränken.

Die im März 2014 verabschiedete erweiterte EU-Zinsrichtlinie beruhe auf einem vor vielen Jahren vorgelegten Vorschlag, der nun durch die aktuellen, sehr viel weitergehenden internationalen Initiativen völlig überholt sei. Kemmer fordert: "Sie darf daher keineswegs national isoliert umgesetzt werden, sondern muss fortgeschrieben und in ein international einheitliches Informationsaustauschsystem integriert werden."

Dabei müsse den Kreditinstituten ein ausreichender zeitlicher Vorlauf eingeräumt werden, um das künftige Informationsaustauschmodell sinnvoll umsetzen zu können. Kemmer sagt: "Die bisherigen Zeitpläne der Politik, die teilweise die Neuregelungen bereits ab 2016 vorsehen, werden diesem Ziel nicht gerecht." (Bundesverband deutscher Banken, Bankenverband: ra)

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