Bankenverband begrüßt die Verabschiedung von Basel III: Private Banken können Vorgaben erfüllen Leverage-Ratio: Diese würde sich erheblich negativ für die Banken auswirken
(23.12.10) - Der Bankenverband (BdB) begrüßt die vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht vorgelegten endgültigen Regelungen für verbesserte Kapital- und Liquiditätsausstattung (Basel III). "Die Vorgaben sind ein sehr wichtiger Schritt für mehr Stabilität der weltweiten Kreditwirtschaft", sagt Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes. "Die Baseler Beschlüsse sind zu Recht Kern der Finanzmarktreform."
Auch wenn nicht alle Maßnahmen zielführend seien, wie etwa die geplante Einführung einer Leverage-Ratio. Diese würde sich erheblich negativ für die Banken wie auch für die Volkswirtschaft auswirken und könnte die risikobasierten Kapitalnormen aushebeln. "Das ist nicht akzeptabel", kommentiert Kemmer. Auch seien wichtige Themen wie etwa die Behandlung so genannter "systemrelevanter Risiken und Institute" noch weitgehend offen.
Die ebenfalls veröffentlichten Ergebnisse der quantitativen Auswirkungsstudie (QIS) zeigen bereits den erheblichen zusätzlichen Kapitalbedarf in Höhe von fast 600 Milliarden Euro in der weltweiten Kreditwirtschaft. Hier werde es aller Anstrengungen bedürfen, die neuen Vorgaben zeitgerecht zu erfüllen.
Kemmer sagt: "Die privaten Banken haben dabei bereits erhebliche Fortschritte für eine bessere Kapitalausstattung erzielt. Sie haben tragfähige Geschäftsmodelle und können die Vorgaben deshalb umsetzen." Kemmer fordert allerdings auch, die Regelungen national wie global insgesamt zu betrachten, damit die deutschen Banken nicht überfordert werden und die Kreditversorgung der Wirtschaft auch weiterhin gewährleistet bleibt.
"Das Wichtigste ist, dass Basel III global gleichzeitig eingeführt wird - auch von den USA, die Basel II bis heute nicht umgesetzt haben", meint Kemmer. Die Weiterentwicklung der europäischen Richtlinien (CRD IV) müsse daher international koordiniert erfolgen. (Bundesverband deutscher Banken: ra)
BdB: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.
Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.
Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen