BGH zur Haftung für Affiliate-Links


Online-Händler haften nicht für Partnerseiten
"Endlich begrenzt der BGH die ausufernde Haftung des Auftraggebers für seinen Auftragnehmer"




In seinem Urteil vom 26. Januar 2023 - I ZR 27/22 hat der BGH entschieden, dass Online-Händler für Werbelinks auf Partnerseiten nicht haften. Bei Affiliate-Links können Teilnehmende eines Partnerprogramms auf eigenen Seiten einen Link zu Produkten eines Online-Händlers setzen und bekommen dafür eine Provision. Im vorliegenden Fall hat der Kläger, ein Matratzen-Händler, beanstandet, dass solche Links sich auch in gefälschten Testberichten oder unseriösen Produkttipps finden und verlangte, dass der Online-Händler für die problematischen Inhalte haften solle. Dem hat der BGH nun eine Absage erteilt.

Dr. Martin Gerecke, Partner und Rechtsanwalt bei der internationalen Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland kommentiert das Urteil:

"Die Entscheidung ist richtig. Natürlich muss der Auftraggeber für seinen Beauftragten dann haften, wenn er auf ihn einen bestimmenden Einfluss ausüben kann oder er ihn nutzt, um seinen eigenen Geschäftsbereich zu erweitern. Das war hier aber nicht der Fall. Der Affiliate-Partner war in der Gestaltung seiner Website völlig frei. Er unterlag keinen Weisungen des Auftraggebers. Er war noch nicht einmal verpflichtet, die Links auf die Seite der Online-Verkaufsplattform zu setzen. Dann aber ist es richtig, dass der Online-Händler nicht auch für Rechtsverstöße, die der Affiliate-Partner auf seiner eigenen Website vornimmt, haftet."

Im Hinblick auf Unternehmen, die Affiliate-Links nutzen, erläutert der Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz:

"Das ist eine wichtige Entscheidung für den Bereich des Affiliate-Marketings. Endlich begrenzt der BGH die ausufernde Haftung des Auftraggebers für seinen Auftragnehmer. Die Zurechnung von Rechtsverstößen nach dem Wettbewerbsrecht ging viel zu weit. Hier hat der BGH Klarheit gebracht: Ich hafte als Auftraggeber eben nur, wenn ich einen gewissen Einfluss auf meinen Auftragnehmer habe und von ihm insoweit profitiere, dass ich meinen Geschäftsbereich erweitere. Nur dann ist die Risikoausweitung angemessen. Dem Verletzten verbleibt die Möglichkeit, seine Ansprüche direkt beim Affiliate-Partner durchzusetzen. Dass dieser häufig nicht greifbar ist - ausländische Briefkastenfirmen - kann rechtsdogmatisch kein Grund sein, den Auftraggeber an seiner Stelle stärker haften zu lassen."
(CMS Hasche Sigle Partnerschaft: ra)

eingetragen: 06.02.23
Newsletterlauf: 24.04.23

CMS Hasche Sigle: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Hochkompetent, verantwortungsvoll, unabhängig

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), eine seit über 40 Jahren aktive Bürgerrechtsorganisation, hat mit größtem Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung bis heute immer noch keine Verlängerung der Amtszeit des amtierenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber in Aussicht gestellt hat.

  • VdK-Präsidentin: "Riester-Rente ist gescheitert"

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Sparkassen-Klausel zu Riester-Abschlusskosten für unwirksam erklärt. Die Bank hatte Sparerinnen und Sparer nicht über alle Kosten des Riester-Vertrags informiert und dann zu Beginn der Auszahlphase einen Nachschlag verlangt.

  • Gesetzliche Verpflichtung zu Barrierefreiheit

    Zur Anhörung zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Gerne erinnere ich das Bundesjustizministerium (BMJ) an den gemeinsamen Plan im Koalitionsvertrag, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz umfassend zu novellieren. Hier müssen endlich klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten. Trotz Absichtserklärungen und Ankündigungen hat das für das AGG zuständige Bundesjustizministerium bisher nichts vorgelegt."

  • Gesammelte Kommentare zur US "AI Executive Order"

    Am 30. Oktober 2023 hat US-Präsident Joe Biden die "AI Executive Order" erlassen. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse der Verordnung auf einen Blick.

  • Regulierung von Foundation Models

    Zur Debatte über eine mögliche Verzögerung beim EU AI Act, mit dem die Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz in Europa reguliert werden soll, erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Der AI Act ist die wohl wichtigste Entscheidung, die Europäisches Parlament und Kommission derzeit auf der Agenda haben."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen