Gesetzentwurf mit Schwachstellen


Bitkom fordert gründliche Debatte über Vorratsdatenspeicherung
Verband begrüßt Verzicht auf geplantes Eilverfahren

(08.07.15) - Der Digitalverband Bitkom begrüßt, dass sich der Bundestag mit seiner Entscheidung über die Vorratsdatenspeicherung mindestens bis September Zeit lassen will. So könne die notwendige ausführliche Diskussion über die Verhältnismäßigkeit und den Umfang der geplanten Maßnahmen geführt werden. "Angesicht der geplanten Eingriffe in die Grundrechte muss im intensiven Dialog geklärt werden, ob und wie eine nationale Regelung unter den strengen Vorgaben des Verfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes rechtssicher ausgestaltet werden kann", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder anlässlich der heutigen ersten Lesung des Gesetzentwurfs. "Zudem sollten die Bedenken des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags und des Normenkontrollrates vor einem Beschluss ausgeräumt werden."

Nach Ansicht des Bitkom hat der Gesetzentwurf an zentraler Stelle eine Lücke, da er nicht genau definiert, wer als "Erbringer öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste" oder "Internetzugangsdienste" anzusehen ist. Dies führt dazu, dass etwa Betreiber von WLAN-Hotspots unter die Regelung fallen könnten. Rohleder: "Bei dem Gesetzentwurf besteht erheblicher Präzisierungsbedarf. In die Diskussion sollten die betroffenen Unternehmen und die relevanten gesellschaftlichen Gruppen einbezogen werden."

Die Unternehmen müssten nach Schätzung des Bitkom einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag investieren, um die Vorgaben zur geplanten Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. Der Verband fordert daher eine generelle Erstattung der anfallenden Kosten für die Unternehmen sowie ausreichend lange Umsetzungsfristen, damit es angesichts der zu erwartenden juristischen Auseinandersetzungen um das Gesetz nicht zu erneuten Fehlinvestitionen komme. Die erste deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung hatte einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht nicht standgehalten, gleichwohl hatten die Unternehmen bereits Anschaffungen von mehr als 100 Millionen Euro getätigt, die heute durch neue Vorgaben etwa bei der Sicherheit nicht mehr nutzbar sind. (Bitkom: ra)

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Weitere Maßnahmen sollten folgen

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.

  • Dringend gesetzliche Klarheit & Bürokratieabbau

    Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.

  • Stärkung der Demokratie notwendiger denn je

    Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.

  • Bewertung von PCI DSS 4.0

    Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).

  • EU-Richtlinie gegen Diskriminierung muss kommen

    Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen