Bitkom äußert sich kritisch zum überarbeiteten Gesetzentwurf für ein Leistungsschutzrecht Laut dem Gesetzentwurf sollen auch so genannte Snippets explizit geschützt werden
(07.08.12) - Trotz der zwischenzeitlich vorgenommenen Veränderungen steht der Hightech-Verband Bitkom dem neuen Gesetz für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger weiterhin kritisch gegenüber. Zum aktuellen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:
"Wir sehen, dass die Bundesregierung zahlreiche Kritikpunkte von Unternehmen, Bloggern und Internetexperten aufgegriffen und ihren Gesetzentwurf entsprechend angepasst hat. Gleichzeitig bleibt die Frage unbeantwortet, weshalb in Deutschland eine neue Abgabe auf innovative Internetdienste eingeführt werden soll, die es so in keinem anderen Land der Welt gibt. Damit werden die Leistungsträger der digitalen Wirtschaft bestraft. Junge innovative Unternehmen werden so von Deutschland abgeschreckt."
"Schon heute können Verlage ihre Publikationen mit Hilfe einer einfachen technischen Routine ganz aus den Suchergebnissen von Suchmaschinen ausnehmen lassen und auch so genannte Snippets verhindern. Dafür braucht es kein neues Gesetz und keine neue Abgabe."
"Mit dem aktuellen Gesetzentwurf ist niemand zufrieden. Es gibt weder einen gesellschaftlichen noch einen politischen Konsens über die Notwendigkeit dieses neuen Schutzrechtes und der sich daraus ableitenden Abgaben. Die Diskussion darüber muss jetzt in der notwendigen Breite geführt werden, bevor erneut ein von allen Seiten kritisiertes Gesetz durch den Bundestag gepaukt wird", sagte Rohleder.
Laut dem Gesetzentwurf sollen auch kleine Teile von journalistischen Texten (so genannte Snippets) explizit geschützt werden. Darunter können selbst Links fallen, welche die Überschrift eines Artikels beinhalten. Die wahrscheinliche Folge: In Suchmaschinen werden die Suchergebnisse von Presseseiten künftig entweder nicht mehr mit gewohnten Teasern versehen oder gar nicht mehr gelistet werden. Das könnte erst nach einem Jahr geschehen, wenn das geplante Leistungsschutzrecht abgelaufen ist. (Bitkom: ra)
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