USA hebt Netzneutralität auf: Eine Chance für Europa Blockierung, Drosselung oder Diskriminierung von Online-Inhalten, -Anwendungen und -Diensten
Während Europa seine strikte Haltung zur Netzneutralität beibehält, hat die US-amerikanische Federal Communications Commission (FCC) am 14. Dezember neue Regeln verabschiedet, die es Internetanbietern erlauben, ihre Dienste je nach Anwendung oder Website zu diversifizieren. Das bedeutet, dass Anbieter von Inhalten wie YouTube oder Facebook beschließen können, Provider zu bezahlen, um eine höhere Geschwindigkeit als andere Websites zu erreichen. Die Entscheidung der FCC hebt die bisherigen US-Regeln zur Netzneutralität auf, wonach alle Websites und Anwendungen von Internetanbietern gleich behandelt wurden.
"Nach dieser historischen Entscheidung der USA ist Europa heute ein leuchtendes Beispiel für offenes Internet für alle. Die Netzneutralität schafft gleiche Bedingungen, in denen alle Unternehmen die gleichen Möglichkeiten und Verbraucher Wahlfreiheit haben. Während die FCC-Entscheidung die etablierten Entscheider sicherlich bevorzugen wird, wird es für innovative Unternehmen wie Startups und Neueinsteiger schwieriger werden, in den USA erfolgreich zu sein. Der digitale Binnenmarkt in Europa hat somit eine große Chance, der attraktivste Ort für Talente, Innovationen und Investitionen zu werden", kommentiert Dr. Oliver Grün, Präsident des Bundesverbands IT-Mittelstands e.V. (BITMi) und der European DIGITAL SME Alliance.
Die seit dem 30. April 2016 geltende EU-Verordnung 2015/2120 verbietet Internetdienstanbietern die Blockierung, Drosselung oder Diskriminierung von Online-Inhalten, -Anwendungen und -Diensten. Alle Anbieter von Inhalten und Diensten genießen danach im Internet grundsätzlich die gleiche Behandlung. (Bitmi: ra)
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Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.
Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.
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