Lizenzvergabe eine neue Einnahmequelle


BITMi fordert, Leistungsschutzrecht für Verlegen muss verhindert werden und kritisiert eine Scheindebatte: " Begründung der Presseverlage entpuppt sich als Farce"
Entwurf sei jedoch weder sinnvoll noch widerspruchsfrei formuliert - Die daraus resultierende Rechtsunsicherheit würde die Unternehmen maßgeblich belasten


(15.01.13) - Das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist nach Einschätzung des Bundesverbandes IT-Mittelstand e.V. (BITMi) äußerst problematisch. Der Verband befürwortet zwar das Urheberrecht, das Leistungsschutzrecht lehnt er jedoch entschieden ab. Tritt das neue Immaterialgüterrecht wie geplant im Herbst 2013 in Kraft, würden laut Dr. Oliver Grün, Präsident des BITMi und Vorstand der Grün Software AG, unnötige Hemmschwellen aufgebaut. Diese würden die Entwicklung kreativer und innovativer Produkte in Zukunft behindern.

"Ein Leistungsschutzrecht bedeutet erhebliche gesamtwirtschaftliche Belastungen für alle Branchen – besonders für die IT-KMU – und den Innovationsstandort Deutschland", erklärt BITMi-Präsident Grün. "Wir können nicht auf der einen Seite junge IT-Start-ups fördern und diesen auf der anderen Seite den notwendigen Spielraum entziehen, in dem sie ihre Ideen und Innovationen entwickeln."

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Presseverleger das Recht erhalten sollen, Suchmaschinenbetreibern die bislang freie Nutzung von Textbestandteilen aus Artikeln zu verbieten. Diese in der Regel als Link verwendeten Textteile leiten die User auf die Originalseite der Verleger. Der Entwurf sei jedoch weder sinnvoll noch widerspruchsfrei formuliert, bemängelt Grün: "Die daraus resultierende Rechtsunsicherheit würde die Unternehmen maßgeblich belasten."

"Es wird eine Scheindiskussion geführt", betont der BITMi-Präsident. Das Interesse der Verlagsbranche bestünde keineswegs darin, vom Verbotsrecht Gebrauch zu machen, sondern sich durch eine Lizenzvergabe eine neue Einnahmequelle zu erschließen. "Den Verlagen stehen bereits jetzt einfachste technische Mittel zur Verfügung, um ihre Kurztexte entweder nicht bereitzustellen oder den Abruf ihrer Seiten durch Suchmaschinen zu verhindern. Dass sie diese Mittel nicht nutzen, zeigt: Die Verlage wollen im Netz gefunden werden und dafür zusätzlich Geld kassieren."

Der Begründung der Presseverleger, lediglich eine Lücke im Urheberrecht schließen zu wollen, hält Grün entgegen, dass der bestehende Urheberrechtsschutz und die technischen Mittel völlig ausreichend seien. "Traditionelle Unternehmen wie die Presseverlage haben sich noch nicht von ihren überkommenen Geschäftsmodellen gelöst. Diese sind sich jedoch nicht einfach aufs Internet übertragbar." Dringend erforderlich seien neue, tragfähige Geschäftsmodelle für das globale Netz. "Die Verlage müssen endlich begreifen, dass wir uns im Netzzeitalter befinden und dass die Essenz des Internets die Verknüpfung von Inhalten über Hyperlinks ist." (BITMi: ra)

BITMi: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Weitere Maßnahmen sollten folgen

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.

  • Dringend gesetzliche Klarheit & Bürokratieabbau

    Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.

  • Stärkung der Demokratie notwendiger denn je

    Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.

  • Bewertung von PCI DSS 4.0

    Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).

  • EU-Richtlinie gegen Diskriminierung muss kommen

    Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen