Bußgelder als Sanktionsmechanismus


Datenschutz-Verstöße: 2.000. Bußgeld verhängt
Strafzahlungen summieren sich auf über 4 Milliarden Euro



Auch im fünften Sommer nach Inkrafttreten der DSGVO bleibt die Sanktionspraxis der Behörden dynamisch: Jetzt wurde das 2.000. öffentlich einsehbare Bußgeld verhängt. Damit stieg die Summe der Datenschutz-Strafen auf mehr als 4 Milliarden Euro. Gleichzeitig plant die EU aktuell neue Vorgaben, um die Bearbeitung grenzüberschreitender Datenschutzfällen durch die Aufsichtsbehörden zu vereinheitlichen und mehr Transparenz bei der Durchsetzung der DSGVO zu schaffen.

Michael Kamps, Partner und Rechtsanwalt bei der internationalen Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland, erläutert:
"Die Anzahl und die Höhe der Bußgelder zeigt, dass sich Bußgelder als Sanktionsmechanismus gegen Datenschutzverstöße etabliert haben. Verschiedene Fälle zeigen aber auch die Bedeutung der weiteren Befugnisse der Aufsichtsbehörden neben den Bußgeldern: Behörden können die Beschränkung oder Untersagung von Datenverarbeitungen anordnen. Dies kann zu gravierenderen Folgen führen, wenn das Geschäftsmodell eines Unternehmens auf Datenverarbeitungen beruht."

Dr. Fiona Savary, Rechtsanwältin bei der internationalen Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland, zum Vorhaben der EU, die Vorgaben zu harmonisieren:
"Das Vorhaben der EU ist ein Schritt in die richtige Richtung. So ist unter anderem geplant, das Akteneinsichtsrecht und andere zentrale Rechte der von einem Verfahren betroffenen Unternehmen EU-weit zu vereinheitlichen. Gleichzeitig soll die teilweise noch sehr uneinheitliche Behördenpraxis durch eine verbesserte Kooperation zwischen Aufsichtsbehörden und verbindliche Bearbeitungsfristen harmonisiert und gestrafft werden. Das schafft mehr Rechtssicherheit für Unternehmen."
(CMS Hasche Sigle: ra)

eingetragen: 19.09.23
Newsletterlauf: 13.11.23

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