Datenschutz-Verstöße: 2.000. Bußgeld verhängt Strafzahlungen summieren sich auf über 4 Milliarden Euro
Auch im fünften Sommer nach Inkrafttreten der DSGVO bleibt die Sanktionspraxis der Behörden dynamisch: Jetzt wurde das 2.000. öffentlich einsehbare Bußgeld verhängt. Damit stieg die Summe der Datenschutz-Strafen auf mehr als 4 Milliarden Euro. Gleichzeitig plant die EU aktuell neue Vorgaben, um die Bearbeitung grenzüberschreitender Datenschutzfällen durch die Aufsichtsbehörden zu vereinheitlichen und mehr Transparenz bei der Durchsetzung der DSGVO zu schaffen.
Michael Kamps, Partner und Rechtsanwalt bei der internationalen Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland, erläutert: "Die Anzahl und die Höhe der Bußgelder zeigt, dass sich Bußgelder als Sanktionsmechanismus gegen Datenschutzverstöße etabliert haben. Verschiedene Fälle zeigen aber auch die Bedeutung der weiteren Befugnisse der Aufsichtsbehörden neben den Bußgeldern: Behörden können die Beschränkung oder Untersagung von Datenverarbeitungen anordnen. Dies kann zu gravierenderen Folgen führen, wenn das Geschäftsmodell eines Unternehmens auf Datenverarbeitungen beruht."
Dr. Fiona Savary, Rechtsanwältin bei der internationalen Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland, zum Vorhaben der EU, die Vorgaben zu harmonisieren: "Das Vorhaben der EU ist ein Schritt in die richtige Richtung. So ist unter anderem geplant, das Akteneinsichtsrecht und andere zentrale Rechte der von einem Verfahren betroffenen Unternehmen EU-weit zu vereinheitlichen. Gleichzeitig soll die teilweise noch sehr uneinheitliche Behördenpraxis durch eine verbesserte Kooperation zwischen Aufsichtsbehörden und verbindliche Bearbeitungsfristen harmonisiert und gestrafft werden. Das schafft mehr Rechtssicherheit für Unternehmen." (CMS Hasche Sigle: ra)
eingetragen: 19.09.23 Newsletterlauf: 13.11.23
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Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.
Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.
Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.
Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).
Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.
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